Mit Praktikum ausgenutzt. Hilfe!

28. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mit Praktikum ausgenutzt. Hilfe!

Hallo liebes Forum.

Ich habe mich bei einer Firma beworben die luden mich zum Gespräch ein und meinten sie fänden mein Profil ganz OK aber ich soll erstmal in einem 4 wöchigen Praktikum zeigen ob ich das hinkriege. Und sie würden in dem Fall auch gerne übernehmen, da sie Mitarbeiter suchen.
Das Arbeitsamt meinte ne erstmal 2 Wochen reichen nur in Ausnahmefällen wird verlängert. Die haben das dann telefonisch geklärt. Alles war gut beim Praktikum.
Am letzten Tag kam niemand auf mich zu und ich musste ja wissen wie es weiter gehen würde.
Ich wurde in Unwissenheit also schön ins Wochenende geschickt. Nach über einer Woche kriege ich eine Email in der ca steht "wir können Ihnen keine adäquate Stelle anbieten, alles Gute für die Zukunft und so".Ohne Begründung oder wenigstens einem Telefongespräch... Ich hoffte das sei ein Traum aber es ist tatsächlich so passiert ich bin total erschüttert und am Ende.
Was kann man da tun?

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46 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Frank Elstner):
Was kann man da tun?

Nichts.

Man hat mit dem Segen der Bundesagentur ein Praktikum / eine Arbeitserprobung gemacht und am Ende hat man sich gegen Dich entschieden.



Zitat (von Frank Elstner):
Nach über einer Woche kriege ich eine Email

Wäre man Montags dort erschienen, und hätte weitergemacht, wäre die Chance auf einen Arbeitsvertrag größer gewesen. Aber das wäre dann ein erzwungener Arbeitsvertrag gewesen, also nicht was auf Dauer Bestand hätte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ich bin anderer Ansicht: Dir steht Lohn zu. Generation Praktikum ohne Entgelt wär einmal.
Stell denen eine Rechnung für die vier Wochen, x Stunden zum Mindestlohn, und setze eine Frist.
Wenn nix kommt, gehst du vors Arbeitsgericht.
Arbeitsgericht kostet dich nichts, du brauchst keinen Rechtsanwalt und ein Rechtspfleger hilft dir, den Antrag aufzusetzen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Sehe ich auch so. Praktikum bedeutet nicht, unentgeltlich schaffen. Das klassische Praktikum ohne Lohn gibt es letztlich nur noch in wenigen Fällen, z.B. wenn das Praktikum integrierter Bestandteil einer Ausbildung ist, also zwingend erforderlich. Mindestlohn einfordern, ab zum Arbeitsgericht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Frank Elstner):
Das Arbeitsamt meinte ne erstmal 2 Wochen reichen nur in Ausnahmefällen wird verlängert.
Wen/was meinst du mit Arbeitsamt?
Was war überhaupt Inhalt des Praktikums-Vertrages?

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#5
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Frank Elstner):
Das Arbeitsamt meinte ne erstmal 2 Wochen reichen nur in Ausnahmefällen wird verlängert.
Wen/was meinst du mit Arbeitsamt?
Was war überhaupt Inhalt des Praktikums-Vertrages?


Das Jobcenter, dort beziehe ich Arbeitslosengeld 2. Ich habe nie einen Praktikums-Vertrag gesehen. Mir wurde einfach gesagt komm am Montag um 06:00 Uhr mit Arbeitsschuhen. Also mir war von Anfang an klar, dass ich dafür keinen Lohn bekommen werde möchte da jetzt nicht klagen. Aber ich bin schon von einer Übernahme ausgegangen da es im Vorstellungsgespräch so gesagt wurde. Fühle mich extrem verarscht. Evtl die Firma öffentlich schlecht machen?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Meine Empfehlung:
Nimm es als Lehrgeld und Erfahrung mit.
1. Man *arbeitet* nicht ohne irgendeinen Zettel.
2. Man glaubt nicht alles, was Arbeitgeber vorher so von sich geben.
3. 2 Wochen ist für praktische Tätigkeiten als Praktikum auch schon viel zu lang.

Zitat (von Frank Elstner):
ich bin total erschüttert und am Ende.
Nun ja. Übermorgen sieht das anders aus.
Die Fa. öffentlich schlecht machen ist keine gute Idee.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// .... klar, dass ich dafür keinen Lohn bekommen werde möchte da jetzt nicht klagen

Eben nicht klar, dass du dafür keinen Lohn bekommst.
Und wozu postest du dann? Und du kannst es dir leisten, auf vier Wochen Lohn zu verzichten?
'Möchte nicht klagen' - aber hier ein bisschen rumjammern doch, oder wie? Darauf kann ich gut verzichten.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, er hat ja "Lohn" bekommen. Eben ALG II. Ich finds immer dolle, wenn die Infos so scheibchenweise rüberkommen. Wir haben hier keinen Fall der unentgeltlichen Arbeit. So, und dann wäre der Mindestlohn mit ALG II zu verrechnen, bzw. nach dem Zuflußprinzip zu behandeln. DA kommen doch nur ein paar Cent raus. Opfer ist hier doch eher der Steuerzahler.

wirdwerden

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Und du kannst es dir leisten, auf vier Wochen Lohn zu verzichten?
Hallo? Der TE hat 2 Wochen Praktikum gemacht. In Abstimmung mit dem Leistungsträger SGB II. Und währenddessen Alg2 in voller Höhe erhalten.

Was er gemacht hat, wie lange täglich und ob Fahrtkosten anfielen...weiß man alles nicht.

Generation Praktikum stirbt nicht aus... du meintest wohl entgeltloses Praktikum?

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

DA kommen doch nur ein paar Cent raus. Schätzungsweise 300 Euro als "ein paar Cent" zu bezeichnen ist schon kühn...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich hab mit Mindestlohn gerechnet, dazu dann noch das Zuflußprinzip. Da kommt nicht viel raus.

wirdwerden

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#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich hab mit Mindestlohn gerechnet, dazu dann noch das Zuflußprinzip. Ich auch.
Da kommt nicht viel raus. 300 Euro, wie leicht nachzurechnen ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
300 Euro, wie leicht nachzurechnen ist...
Die Rechnung würde mich interessieren.
Zitat (von wirdwerden):
dazu dann noch das Zuflußprinzip.
Da kommt noch was zu?

-- Editiert von Anami am 29.11.2018 12:23

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Opfer ist hier doch eher der Steuerzahler.

Stimmt, aber mehr oder weniger legal.

Mit dem Segen der Bundesagentur / des Jobcenters kann man ein Praktikum / eine Arbeitserprobung machen. Erst mal 2 Wochen, dann kann man noch mal um 2 Wochen verlängern. Das kostet den Arbeitgeber keinen Cent, denn der Praktikant erhält ja Leistungen "vom Amt".
Wenn dann einer auf Lohn klagt, legt der Arbeitgeber die Schreiben vom Amt vor und dann dürfte sich die Klage erledigt haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Die Rechnung würde mich interessieren. Ich dachte, Sie kennen die Regeln des JC? Aber bitte: 160 h zu 8,84 Euro macht 1.414 Euro. Freibetrag davon: 100 Euro anrechnungsfrei + 20 % der nächsten 700 Euro + 10 % der nächsten 400 Euro = 100 +140 +40 = 280 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Frank Elstner):
Das Arbeitsamt meinte ne erstmal 2 Wochen reichen nur in Ausnahmefällen wird verlängert. Die haben das dann telefonisch geklärt.

Ich hätte auch so gerechnet, aber der TE hat offensichtlich ein 2wöchiges Praktikum gemacht.
Dass das JC einer Verlängerung zugestimmt hat kann man nicht lesen. Hätte mich auch sehr gewundert.

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#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Na, vielleicht verrät uns der TE noch, ob es 2 oder 4 Wochen waren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#18
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren 2 Wochen. Und wie in einem vorherigen Beitrag erwähnt, hätte ich nicht einfach nächsten Montag aufkreuzen können, da mir gesagt wurde warte erst mal bis wir uns bei dir melden. So geht man doch nicht mit Menschen um, vor allem wenn die sich Mühe geben. Nicht das Arbeitsamt hat vermittelt ich hab mich so beworben.

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#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Es waren 2 Wochen. Dann darf ich meine Rechnung aus Antwort Nr. 15 dahingehend korrigieren, dass Sie 220 Euro anrechnungsfrei behalten dürften. Oder Sie vermeiden eine Anrechnung, in dem Sie erst klagen, wenn Sie aus dem Alg 2 raus sind - der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#20
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Jetzt habe ich einige Antworten bekommen die gehen von man kann nichts machen bis zu Klage auf Lohn. Wie gesagt ich habe in der Zeit ALG II Leistungen bezogen. Kann mir jemand die Rechtslage näher erläutern, bzw. sagen wo ich klagen kann und aus welchem Grund? Vielen Dank im voraus.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Frank Elstner):
sagen wo ich klagen kann

Zum Arbeitsgericht gehen und dort beim Rechtspfleger die Klage aufsetzen lassen. Alle vorhandenen Unterlagen mitnehmen.



Zitat (von Frank Elstner):
aus welchem Grund

Kein Lohn erhalten.


Entweder der Arbeitgeber kann dann was vom Amt vorlegen, das es ein rechtmäßig "unbezahltes" Praktikum war, dann verliert man die Klage.
Oder der Arbeitgeber kann nicht nachweisen, das es ein rechtmäßig unbezahltes Praktikum war, dann gewinnt man die Klage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Also: Praktikum ist mittlerweile ein Begriff, der im Sinne eines unbezahlten Praktikums eigentlich nur noch im Kontext einer Ausbildung und Ausbildungsordnung greift, die Praktika vorsieht. Im Kontext Arbeitssuche und Arbeitsamt / Jobcenter wird zwar auch vom Praktikum gesprochen, aber die Genehmigung dafür heißt dann schon sinnvoller Trainingsscheck, wie ich gerade lesen konnte.
Ansonsten: Keine Arbeit ohne Lohn. Folglich steht dir Lohn zu. Mindestlohn als Untergrenze, ansonsten 'das Übliche'. In deinem Fall gilt noch zu berücksichtigen, dass du Alg2 beziehst, so dass da irgendwie aufgerechnet wird. Damit kennt sich offenbar @muemmel aus.
Zuständig für Lohnklagen ist das Arbeitsgericht.
Wenn du denen in der Firma also ans Bein pinkeln willst, dann auf zum Arbeitsgericht.
Hinreichend sauer bist du ja wohl auf die Firma.

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#23
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hört sich schon mal gut an. Bekomme ich irgendwo eine Beratung oder muss ich das auf eigene Faust beim Arbeitsgericht klären? Bin da etwas unbeholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab jetzt mal mit dem Arbeitsamt telefoniert, die sagen ich kann da nichts machen, da es ein unentgeltliches Praktikum war. Tolle Wurst.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Für ALG II Empfänger gibt es die unentgeltlichen Praktika durchaus noch.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Frank Elstner
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich will einfach nur noch töten. Nicht wegen den 220 €. Aber dafür, wie die mit mir umgegangen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von Frank Elstner):
Ich will einfach nur noch töten. Nicht wegen den 220 €. Aber dafür, wie die mit mir umgegangen sind.

Meine Güte, Sie dramatisieren aber echt übermäßig!

Sie werden noch öfter im Leben "unfair" behandelt werden und es wird Ihnen auch noch öfter passieren, daß Sie sich angestrengt haben und es trotzdem nicht klappt. Wenn Sie sich jedes Mal derartig reinsteigern, dann gut' Nacht!

Anscheinend passt die Chemie nicht oder Ihre Nase - so what, Krönchen richten und weitermachen. Es ist vergeudete Lebenszeit, sich darüber aufzuregen, denn Sie können es nicht ändern.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

#24 Ich hab jetzt mal mit dem Arbeitsamt telefoniert, die sagen ich kann da nichts machen, da es ein unentgeltliches Praktikum war. Tolle Wurst.

... wobei ich den Leuten im Arbeitsamt nicht unbedingt viel Wissen in Sachen Arbeitsrecht zutraue.
Es kann freilich sein, dass das Arbeitsgericht dich nur um eine Erkenntnis reicher macht - es kann aber auch sein, dass z.B. die 220 Euro rausspringen, die im Raum stehen.
Wenn du so ein Wütekopp bist, der gar Mordphantasien wälzt, hast du wahrlich ein Problem und solltest daran arbeiten. Ich könnte mir vorstellen, dass dir das auch in anderen Zusammenhängen im Weg steht.
Auch wenn es wahr ist, dass die dich schlecht behandelt haben - mit so einem Übermaß an Zorn schießt du dir am Ende nur selbst ins Knie.
Du könntest die Sache als Rätsel betrachten, das interessant genug ist, es zu lösen, und deine Energie z.B. in einen Prozess lenken. Beim Arbeitsgericht hilft dir eine Rechtspfleger, den Antrag auf Lohn zu formulieren. Dann gibt es einen Gütetermin (der vielleicht schon klären hilft), und wenn der zu nichts führt, einen Kammertermin und Urteil. Viel verlieren kannst du dabei nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Frank Elstner):
Nicht das Arbeitsamt hat vermittelt ich hab mich so beworben.
Bitte merk dir auf jeden Fall: Es gibt schon viele Jahre kein Arbeitsamt mehr.
Es gibt für dich zur Zeit das Jobcenter, JC, weil du Hartz 4= Alg2= Leistungen nach SGB II bekommst.
Außerdem wirst du sich dran gewöhnen müssen, dass viele AG *Bewerber-Kandidaten* mit Hartz 4 erstmal testen, viel versprechen, aber wenig schreiben. Ob man so mit Menschen umgeht? Du hast es doch grad selbst erlebt. Ja. So gehen sie mit Menschen um (die sich bequatschen lassen).
Wie ich oben schrieb: Ohne vertragliche Absicherung wirst du weiterhin viel Lehrgeld zahlen müssen.

Also:
Dass du sauer bist, ist verständlich. Dass du dich selbst beworben hast, ist gut. Jetzt gibts gar keinen Grund *zu töten*, denn du selbst hast dich unbeholfen und unwissend in das Praktikum gestürzt. Dich selbst wirst du wohl nicht töten wollen. Solche Vokabeln kannst du bitte vergessen, wenn du hier Hilfe willst.

Du hast also nochmal mit dem JC telefoniert. Dein Fallmanager oder dein Arbeitsvermittler hat dir nichts Falsches erzählt. Es wird auch dazu in deinen vielen Papieren vom JC zu lesen sein, dass Arbeitserprobung und Praktika durchaus in dem Bereich Vermittlung gehören. Auch dann gäbe es keinen Lohn. Aber Praktikums-Zeiten natürlich nicht endlos und natürlich mit Vertrag, Versicherung und Zustimmung durch das JC.

Was hast du denn überhaupt gemacht in diesen 2 Wochen? Mit Arbeitsschuhen... ? Hatte das Praktikum etwas mit deiner Ausbildung zu tun? Hast du eine? Wie lange bekommst du schon Alg2? Wie alt bist du überhaupt?

@blaubär+
Zur besseren Zuordnung: Mit dem Arbeitsamt hat man in 2018 nichts mehr zu schaffen. Niemand!
Weder das JC noch die Arbeitsagentur müssen das Arbeitsrecht intus haben. Ist absolut nicht deren Zuständigkeit.
Und aus welchem kühlen Grunde sollte ein MA des JC dem TE eine Empfehlung zum Arbeitsrecht/ Klage geben?? Das Ansinnen allein ist schon lächerlich. Sein FM hat ihn darauf hingewiesen, dass es im Praktikum keine extra-Vergütung gibt. Die Fa. hat ihm auch nichts dazu angeboten. Was soll der Sturm im Wasserglas?
Der TE sollte seine Energie lieber in die Suche nach einem *ordentlichen* Job investieren, sollte das System Hartz 4 für sich kennenlernen. Damit dürfte der TE überaus beschäftigt sein.
Klagen am Arbeitsgericht wegen *Beschiss durch den AG* kann er auf später verschieben.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

... schon recht, @anami, du bist auf dem Gebiet offenbar firm. Aber lass bitte Milde walten: dazu möchte ich nur einbringen, dass es halt Begriffe und Namen gibt, die sich fest eingeprägt haben und 'sitzen', wiewohl sie längst nicht mehr so zutreffen. Ich würde wetten wollen, dass Menschen auch in fünfzig Jahren noch vom Arbeitsamt sprechen, umgangssprachlich halt. Diese Neuschöpfungen sind ja sprachlich nicht wirklich besser.

-- Editiert von blaubär+ am 01.12.2018 12:33

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