Zugewinnausgleich / Immobilie

29. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinnausgleich / Immobilie

Hallo,

konkreter Fall:

Mann erhält Schenkung von 400.000 Euro seiner Mutter und zusätzlich ein Darlehen von 390.000 während einer Ehe. Zusätzlich nimmt Mann und Frau einen Kredit in Höhe von 85.000 Euro bei der Bank.

Mit diesem Geld kauft Mann ein Grund und baut ein Haus. Im Grundbuch werden Mann und Frau eingetragen.

Nach etwa 4 Jahren kommt es zur Trennung und zum beginnenden Trennungsjahr. Es wird angestrebt das Haus und den Grund zu verkaufen da es sonst bzgl Unterhalt schwierig werden kann. Mann und Frau haben 2 Kinder.

Ehefrau möchte ausziehen und die Kinder mitnehmen.

Ehemann verdient ca 3000 Netto, Ehefrau ca 1500 Euro. Außerdem gibt es Kindergeld.

Welchen Anspruch hat hier die Ehefrau bzw der Ehemann?

Soweit ich richtig informiert bin muss der Ehemann zunächst Unterhalt für die Kinder bezahlen. Desweiteren steht der Ehefrau ein Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zu.

Wie beläuft es sich mit dem Vermögen beim Immobilienverkauf? Ist hier die Grundlage 50/50 oder wird in diesem Fall bei Verkauf zunächst der Kredit zurückbezahlt, das Darlehen an die Mutter des Ehemannes inkl. Zinsen zurück gegeben und die Schenkung darf nicht aufgeteilt werden da diese nicht zu einer Aufteilung angerechnet werden kann sondern nur der tatsächliche Zugewinn zwischen Stand der Eheschließung bis zur Scheidung abzüglich aller genannten Beträge? Oder liege ich hier völlig daneben?

Wie ist hier die Grundlage?

Freundliche Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du liegst nicht völlig daneben, aber vollständig richtig ist es auch nicht.

Kindes-U ist so ok, Kindergeld wird auf den Bedarf des Kindes angerechnet (Werte ganz unten in der Düsseldorfer Tabelle)..
Trennungsunterhalt (nachranging zum Ku) aber ehebeingte Schulden werden berücksichtigt bis zum Selbstbehalt.

Beim Zugewinn werden die Vermögenswerte (alle, nicht nur die Hütte) zu Beginn der Ehe und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages von jedem aufgestellt und dann miteinander Verglichen.

Schenkungen der Mutter an den Sohn fließen in dessen Anfangsvermögen ein. Das Darlehn wird mit dem valutierten Wert beim Endvermögen eingestellt.
Das Darlehn an beide aufgeteilt auf beide, oder, falls er es alleine übernimmt, nur in seines. - rechnerisch egal.

Zugewinn in diesen Größenordnungen ist nicht so einfach zu berechnen, da vermutlich weit mehr Positionen sowohl zum Anfang als auch zum Ende zu berücksichtigen sein werden.

Berry

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wie hoch ist der Vekehrswert der IMMO,wer ist im Grundbuch eingetragen? wie hoch der Restkredit?

edy

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#3
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo edy,

der Wert liegt aktuell bei ca. 890.000 Euro. Grund + Haus.
Im Grundbuch sind beide Partner eingetragen.
Schenkung ging an den Ehemann (Sohn der Schenkenden, Darlehen ging ebenfalls an den Sohn mit Rückzahlung inkl. Zinsen)

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#4
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

wie hoch ist der Vekehrswert der IMMO,wer ist im Grundbuch eingetragen? wie hoch der Restkredit?

edy


Edit:

Restkredit noch 80.000 Euro von den angegebenen 85.000..

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

deinen Angaben zu Folge gehört jedem die Hälfte des Hauses.

Bei den Darlehen könnte es Probleme geben,denn es sind die Partner gefragt die den jeweiligen Kreditvertrag unterschrieben haben.

edy

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#6
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei einem gemeinsamen Verkauf muss doch das Darlehen an die Bank zurück gezahlt werden.

Des weiteren muss das zweite Darlehen von der Mutter des Ehemannes inkl. Zinsen ebenfalls zurück gezahlt werden wenn die Mutter darauf bestehen würde?!

Und die Schenkung wird doch dem Anfangsvermögen des Ehemannes zugeteilt werden und sollte somit auch nicht aufteilbar sein?!

Verstehe das nicht?!

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Mann erhält Schenkung von 400.000 Euro seiner Mutter und zusätzlich ein Darlehen von 390.000 während einer Ehe. Zusätzlich nimmt Mann und Frau einen Kredit in Höhe von 85.000 Euro bei der Bank.


Es wurde also ein Haus für 875.000€ gekauft?

Zitat:
der Wert liegt aktuell bei ca. 890.000 Euro. Grund + Haus.
Im Grundbuch sind beide Partner eingetragen.


Also gehört jedem Ehegatten 445.000€

Anfangsvermögen Ehemann:
400.000€ Schenkung

Endvermögen Ehemann:
445.000€ (Haus)
-390.000€ (Darlehen Mutter)
-40.000€ (50% des Restdarlehens)
===================
15.000€

Zugewinn Ehemann 0€, denn einen negativen Zugewinn gibt es nicht.

Anfangsvermögen Ehefrau:
0€

Endvermögen Ehefrau:
445.000€ (Haus)
-40.000€ (50% des Restdarlehens)
===================
405.000€

Zugewinn Ehefrau 405.000€

Differenz im Zugewinn: 405.000€

Zugewinnausgleich zu zahlen von Ehefrau an Ehemann: 202.500€

Das Ergebnis ist für den Ehemann unbefriedigend, was daran liegt, dass er seiner Ehefrau durch die Eintragung des Hauses auf beide Namen seiner Frau quasi die Hälfte von 790.000€, also 395.000€ quasi geschenkt hat. Diese Schenkung gilt als ehebedingte Zuwendung, die unter bestimmten Bedingungen zurückgefordert werden kann.

Durch die ehebedingte Zuwendung entsteht beim Ehemann ein negativer Zugewinn, der jedoch zu 0€ gesetzt wird. Dadurch fällt der Zugewinnausgleich erheblich niedriger aus.


-- Editiert von hh am 03.12.2018 21:54

-- Editiert von hh am 03.12.2018 21:55

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#8
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank "hh" für deine ausführliche Antwort. Jetzt komme ich der Antwort schon näher.
Du hast mit der Sachlage geantwortet, dass das Darlehen von 390.000 dem Endvermögen des Ehemannes abgezogen wird. Warum? Weil das Darlehen von der Mutter des Ehemannes kam?

Wie ist die Grundlage wenn das Darlehen der Mutter in die Ehe kam und für die Immobilie angedacht war? Wird dann die Summe durch 2 geteilt und je dem Ehemann und der Ehefrau dem Endvermögen angerechnet, wie bei dem restlichen Kredit der Bank?

Du schreibst auch, unter bestimmten Bedingungen kann der Betrag zurück gefordert werden, was sind die bestimmten Bedingungen?

Viele Grüße

-- Editiert von mart_muc am 04.12.2018 07:57

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Du hast mit der Sachlage geantwortet, dass das Darlehen von 390.000 dem Endvermögen des Ehemannes abgezogen wird. Warum? Weil das Darlehen von der Mutter des Ehemannes kam?


Nein, weil nach Deiner Aussage das Darlehen ausschließlich dem Ehemann gewährt wurde.

Zitat:
Du schreibst auch, unter bestimmten Bedingungen kann der Betrag zurück gefordert werden, was sind die bestimmten Bedingungen?


Wahrscheinlich liegen die Bedingungen in diesem Fall vor. Details sollten jedoch mit einem Anwalt besprochen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mart_muc
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Verstehe. Wenn nun das Darlehen der Mutter nicht explizit für den Sohn oder für die Schwiegertochter bereitgestellt wurde, sondern nur ein formloser Darlehensvertrag erstellt wurde, müsste die Summe auf beide aufgeteilt werden oder?

Die Details werden mit einem Anwalt besprochen, das ist klar. Ist im Sinne aller Beteiligten auch das richtige, allerdings ist ein Grundwissen nie verkehrt. Können diese Bedingungen irgendwo nachgelesen werden?

Nochmals vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Wenn nun das Darlehen der Mutter nicht explizit für den Sohn oder für die Schwiegertochter bereitgestellt wurde, sondern nur ein formloser Darlehensvertrag erstellt wurde, müsste die Summe auf beide aufgeteilt werden oder?


Wenn es so wäre, würden es die Ansprüche des Sohnes nicht etwa erhöhen, sondern vermindern.

Der Sohn möge sich auf die Rückforderungsansprüche aus der ehebedingten Zuwendung konzentrieren.

https://familienanwaelte-dav.de/files/media/familienanwaelte/herbsttagung/2017/Skript-Weinreich.pdf

0x Hilfreiche Antwort

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