Hallo.
Ich wohne seit 10 Jahren in einer Doppelhaushälfte zur Miete.
Im Formularmietvertrag sind außer Heizöl, Strom und Müll keine weiteren Nebenkosten explizit aufgeführt.
Nur der allgemeine Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung im Vordruck, Vorauszahlungen wurden weder mündlich noch schriftlich vereinbart.
Der Vermieter hat die ganzen Jahre KEINE weiteren Nebenkosten verlangt - WEIL ER ES SO WOLLTE.
Nun will er es nicht mehr (einfach so, er hat halt seine Meinung geändert) und möchte gerne die Kosten für
Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung erstattet haben.
Ist das sauber?
Danke und Grüße
Joe
NK - erst JA dann NEIN
30. November 2018
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Frage vom 30. November 2018 | 12:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
NK - erst JA dann NEIN
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 30. November 2018 | 12:52
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatNun will er es nicht mehr (einfach so, er hat halt seine Meinung geändert) und möchte gerne die Kosten für :
Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung erstattet haben.
Ist das sauber?
Sicher, dafür müsste er aber erstmal eine Abrechnung erstellen, hat er das?
Falls bis zum 31.12 keine für das Jahr 2017 gekommen ist, kann er sich die "Nachzahlung" übriges auch von der Backe putzen.
#2
Antwort vom 30. November 2018 | 15:12
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatNur der allgemeine Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung im Vordruck, Vorauszahlungen wurden weder mündlich noch schriftlich vereinbart. :
Das glaube ich erst wenn ich den Vertrag bzw. die entsprechende Seite sehe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 3. Dezember 2018 | 12:39
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatNun will er es nicht mehr (einfach so, er hat halt seine Meinung geändert) und möchte gerne die Kosten für :
Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung erstattet haben.
Ist das sauber?
Ja da:
ZitatNur der allgemeine Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung :
2017 kann er noch abrechnen, alles davor is weg.
Und jetzt?
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