NK - erst JA dann NEIN

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
joe_drechsel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
NK - erst JA dann NEIN

Hallo.
Ich wohne seit 10 Jahren in einer Doppelhaushälfte zur Miete.
Im Formularmietvertrag sind außer Heizöl, Strom und Müll keine weiteren Nebenkosten explizit aufgeführt.
Nur der allgemeine Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung im Vordruck, Vorauszahlungen wurden weder mündlich noch schriftlich vereinbart.
Der Vermieter hat die ganzen Jahre KEINE weiteren Nebenkosten verlangt - WEIL ER ES SO WOLLTE.
Nun will er es nicht mehr (einfach so, er hat halt seine Meinung geändert) und möchte gerne die Kosten für
Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung erstattet haben.
Ist das sauber?
Danke und Grüße
Joe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von joe_drechsel):
Nun will er es nicht mehr (einfach so, er hat halt seine Meinung geändert) und möchte gerne die Kosten für
Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung erstattet haben.
Ist das sauber?


Sicher, dafür müsste er aber erstmal eine Abrechnung erstellen, hat er das?

Falls bis zum 31.12 keine für das Jahr 2017 gekommen ist, kann er sich die "Nachzahlung" übriges auch von der Backe putzen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von joe_drechsel):
Nur der allgemeine Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung im Vordruck, Vorauszahlungen wurden weder mündlich noch schriftlich vereinbart.


Das glaube ich erst wenn ich den Vertrag bzw. die entsprechende Seite sehe.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von joe_drechsel):
Nun will er es nicht mehr (einfach so, er hat halt seine Meinung geändert) und möchte gerne die Kosten für
Grundsteuer, Versicherung, Schornsteinfeger und Heizungswartung erstattet haben.
Ist das sauber?


Ja da:

Zitat (von joe_drechsel):
Nur der allgemeine Hinweis auf §2 der Betriebskostenverordnung


2017 kann er noch abrechnen, alles davor is weg.

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