Hallo zusammen,
ich habe ein Gemeinschaftskonto mit meiner Ehefrau. Jetzt wurde „Ihr" Konto gepfändet. Damit ist ja leider „unser" Konto gepfändet.
Ist das legitim, weil meine Frau Hausfrau ist und kein Einkommen hat? Auf dem Konto ist immer nur mein Gehalt drauf.
Wie kann ich auf das verbliebene Geld nun zugreifen? Kündigung wurde abgelehnt, weil es gepfändet ist.
Änderung in P-Konto ist auch nicht möglich, weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Was nun?
Danke im Voraus.
Pfändung Gemeinschaftskonto
Böse Bank?
Böse Bank?
Zitat:Ist das legitim
Ja.
Zitat:Auf dem Konto ist immer nur mein Gehalt drauf.
Leider Schicksal.
Zitat:Wie kann ich auf das verbliebene Geld nun zugreifen?
Ist denn genug Geld drauf, die Pfändung zu bedienen? Könnt ihr mit dem restlichen Geld irgendwie zurecht kommen?
Zitat:Kündigung wurde abgelehnt, weil es gepfändet ist.
Mit welchen Worten wurde die Kündigung abgelehnt? Das eine (Kündigung) hat mit dem anderen (Pfändung) erst mal in der Sache nichts zu tun. Und man kann auch die Kündigung nicht verweigern, nur weil eine offene Pfändung drauf ist.
Akute Problemlösung: Bei einer anderen Bank ein reines Guthabenkonto eröffnen (du und deine Frau je ein eigenes) und Gehalt drauf umleiten. Damit zumindest für die Zukunft alles geklärt ist. Denn eine Bank, die sich so falsch verhält, will euch wohl nicht mehr als Kunden haben. Ansonsten mal meine Fragen beantworten :-)Zitat:Änderung in P-Konto ist auch nicht möglich, weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Was nun?
Auf dem Konto sind noch 700€ drauf. Der Gegner fordert (zu Unrecht) 4000€.
Habe mein Gehalt zum Glück Rechtzeitig auf ein anderes Girokonto überweisen lassen. Auf das gepfändete Konto kommt also kein Geld mehr drauf. Es bleibt bei den 700€, die ich aber auch brauche!
Die Kündigung wurde mit einem popeligen Satz „aufgrund einer aktiven Pfändung kann ihr Konto nicht aufgelöst werden" abgelehnt.
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Zitat„aufgrund einer aktiven Pfändung kann ihr Konto nicht aufgelöst werden" :
Fast korrekt.
Die Pfändung verläuft nach einem bestimmten Musterablauf mit Fristen etc. die die Bank nicht einfach so umgehen kann.
Erst müssen die 700 EUR an den Gläubiger ausgekehrt werden, dann kann das Konto aufgelöst werden.
Also fraglich ob das nur schlecht formuliert wurde oder die Bank bewusst Unfug schreibt.
Jedenfalls hat man mit der Antwort die Bestätigung, das die Kündigung ausgesprochen wurde und zugestellt wurde.
ZitatDer Gegner fordert (zu Unrecht) 4000€. :
Eine Pfändung gibt es eigentlich nur mit einem Titel. Bedeutet es wurde bereits durch eine Gericht die Berechtigung geklärt.
Wie also begründet man das "zu Unrecht" im Detail?
Zitat:Es bleibt bei den 700€, die ich aber auch brauche!
An die 700€ wirst du nicht mehr rankommen. Dass Pfändungen mit Gemeinschaftskonten immer extrem problematisch sind, sollte bekannt sein. Zumindest warnen da diverse Ratgeber vor.
Ich habe ein weiteres Girokonto, läuft nur auf meinen Namen. Mein Gehalt wird jetzt darauf überwiesen. Können die das pfänden?
Können die das Sparbuch unseres Kindes pfänden? Läuft auch nur auf seinen Namen.
Meine Frau erhält bald Elterngeld. Ist das pfändbar?
Danke für die Antworten.
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Wer ist denn eigentlich der Schuldner ? Sie, Ihre Frau oder sie beide ?
Nur meine Frau.
Wieso wurde die Umwandlung in ein PKonto verweigert? Das geht doch auch während einer Pfändung rückwirkend zum 1..
Weil es ein Gemeinschaftskonto ist.
Zitat:Können die das pfänden?
Wenn nur du Kontoinhaber bist: Nein
Zitat:Können die das Sparbuch unseres Kindes pfänden? Läuft auch nur auf seinen Namen.
Nein
Zitat:Meine Frau erhält bald Elterngeld. Ist das pfändbar?
Normalerweise nicht. Sicherheitshalber sollte deine Frau das neue eigene Konto dann auch in ein P-Konto umwandeln und das Geld stets zum Monatsende verbrauchen.
Noch eine Frage zum Sparbuch unseres Kindes: es läuft auf seinen Namen. Aber meine Frau und ich haben unterschrieben bei der Eröffnung des Soarbuchs, weil unser Kind ja minderjährig ist. Meine Frau darf auch Geld von dem Sparbuch abheben. Ist es trotzdem nicht pfändbar?
Das Geld gehört dem Kind. Punkt. Eine Vollmacht alleine hat nichts zu bedeuten.
Super, danke.
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