Pfändung Gemeinschaftskonto

30. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Pfändung Gemeinschaftskonto

Hallo zusammen,

ich habe ein Gemeinschaftskonto mit meiner Ehefrau. Jetzt wurde „Ihr" Konto gepfändet. Damit ist ja leider „unser" Konto gepfändet.

Ist das legitim, weil meine Frau Hausfrau ist und kein Einkommen hat? Auf dem Konto ist immer nur mein Gehalt drauf.

Wie kann ich auf das verbliebene Geld nun zugreifen? Kündigung wurde abgelehnt, weil es gepfändet ist.

Änderung in P-Konto ist auch nicht möglich, weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Was nun?

Danke im Voraus.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ist das legitim

Ja.

Zitat:
Auf dem Konto ist immer nur mein Gehalt drauf.

Leider Schicksal.

Zitat:
Wie kann ich auf das verbliebene Geld nun zugreifen?

Ist denn genug Geld drauf, die Pfändung zu bedienen? Könnt ihr mit dem restlichen Geld irgendwie zurecht kommen?

Zitat:
Kündigung wurde abgelehnt, weil es gepfändet ist.

Mit welchen Worten wurde die Kündigung abgelehnt? Das eine (Kündigung) hat mit dem anderen (Pfändung) erst mal in der Sache nichts zu tun. Und man kann auch die Kündigung nicht verweigern, nur weil eine offene Pfändung drauf ist.

Zitat:
Änderung in P-Konto ist auch nicht möglich, weil es ein Gemeinschaftskonto ist. Was nun?
Akute Problemlösung: Bei einer anderen Bank ein reines Guthabenkonto eröffnen (du und deine Frau je ein eigenes) und Gehalt drauf umleiten. Damit zumindest für die Zukunft alles geklärt ist. Denn eine Bank, die sich so falsch verhält, will euch wohl nicht mehr als Kunden haben. Ansonsten mal meine Fragen beantworten :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Auf dem Konto sind noch 700€ drauf. Der Gegner fordert (zu Unrecht) 4000€.

Habe mein Gehalt zum Glück Rechtzeitig auf ein anderes Girokonto überweisen lassen. Auf das gepfändete Konto kommt also kein Geld mehr drauf. Es bleibt bei den 700€, die ich aber auch brauche!

Die Kündigung wurde mit einem popeligen Satz „aufgrund einer aktiven Pfändung kann ihr Konto nicht aufgelöst werden" abgelehnt.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Shareef61):
„aufgrund einer aktiven Pfändung kann ihr Konto nicht aufgelöst werden"

Fast korrekt.

Die Pfändung verläuft nach einem bestimmten Musterablauf mit Fristen etc. die die Bank nicht einfach so umgehen kann.

Erst müssen die 700 EUR an den Gläubiger ausgekehrt werden, dann kann das Konto aufgelöst werden.

Also fraglich ob das nur schlecht formuliert wurde oder die Bank bewusst Unfug schreibt.


Jedenfalls hat man mit der Antwort die Bestätigung, das die Kündigung ausgesprochen wurde und zugestellt wurde.



Zitat (von Shareef61):
Der Gegner fordert (zu Unrecht) 4000€.

Eine Pfändung gibt es eigentlich nur mit einem Titel. Bedeutet es wurde bereits durch eine Gericht die Berechtigung geklärt.

Wie also begründet man das "zu Unrecht" im Detail?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Es bleibt bei den 700€, die ich aber auch brauche!

An die 700€ wirst du nicht mehr rankommen. Dass Pfändungen mit Gemeinschaftskonten immer extrem problematisch sind, sollte bekannt sein. Zumindest warnen da diverse Ratgeber vor.

Signatur:

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#5
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ein weiteres Girokonto, läuft nur auf meinen Namen. Mein Gehalt wird jetzt darauf überwiesen. Können die das pfänden?

Können die das Sparbuch unseres Kindes pfänden? Läuft auch nur auf seinen Namen.

Meine Frau erhält bald Elterngeld. Ist das pfändbar?

Danke für die Antworten.

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#6
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Wer ist denn eigentlich der Schuldner ? Sie, Ihre Frau oder sie beide ?

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#7
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur meine Frau.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Wieso wurde die Umwandlung in ein PKonto verweigert? Das geht doch auch während einer Pfändung rückwirkend zum 1..

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#9
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil es ein Gemeinschaftskonto ist.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Können die das pfänden?

Wenn nur du Kontoinhaber bist: Nein

Zitat:
Können die das Sparbuch unseres Kindes pfänden? Läuft auch nur auf seinen Namen.

Nein

Zitat:
Meine Frau erhält bald Elterngeld. Ist das pfändbar?

Normalerweise nicht. Sicherheitshalber sollte deine Frau das neue eigene Konto dann auch in ein P-Konto umwandeln und das Geld stets zum Monatsende verbrauchen.

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#11
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch eine Frage zum Sparbuch unseres Kindes: es läuft auf seinen Namen. Aber meine Frau und ich haben unterschrieben bei der Eröffnung des Soarbuchs, weil unser Kind ja minderjährig ist. Meine Frau darf auch Geld von dem Sparbuch abheben. Ist es trotzdem nicht pfändbar?

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das Geld gehört dem Kind. Punkt. Eine Vollmacht alleine hat nichts zu bedeuten.

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#13
 Von 
Shareef61
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke.

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