zivilrechtliche Klage einreichen- Adresse nicht mehr bekannt?

1. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)
zivilrechtliche Klage einreichen- Adresse nicht mehr bekannt?

Hallo,
ich möchte zivilrechtliche Klage einreichen, leider ist die Adresse der Zielperson nicht mehr bekannt. Person ist wohl um Straverfolgung zu entgehen nach England gezogen. Verjährt in diesem Fall die Möglichkeit der Strafverfolgung oder wird diese aufgeschoben, sobald die Adresse bekannt ist?(Verjährungsfrist Endet Ende diesen Jahres)

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ich glaube nicht, daß die Verjährung aufgeschoben wird - man hatte drei Jahre Zeit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von juju77):
Verjährt in diesem Fall die Möglichkeit der Strafverfolgung oder wird diese aufgeschoben, sobald die Adresse bekannt ist?(Verjährungsfrist Endet Ende diesen Jahres)

Da müsste man die Details kennen. Strafverfolgung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden.
Da müsste man erst mal Einsicht in die Strafakte genommen werden.



Zitat (von juju77):
ich möchte zivilrechtliche Klage einreichen, leider ist die Adresse der Zielperson nicht mehr bekannt.

Dann sollte man diese versuchen zu ermitteln.
Sofern alle Möglichkeiten der Ermittlung nachweislich ausgeschöpft sind, wäre die öffentliche Zustellung der zivilrechtlichen Klage möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Strafverfolgung kann unter bestimmten Umständen gehemmt werden. Ja - aber "Adresse unbekannt" gehört nicht dazu. Ein Auslieferungsersuchen an das UK hätte hingegen diesen Effekt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
juju77
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 11x hilfreich)

ok, wie läuft eine zivilrechtliche Klage in meinem Fall abb. Ich konnte zu der Zeit in der die Person noch in der gemeldeten Adresse wohnhaft war, einen Vollstreckunsgbescheid erwirken(es wurde kein Widerspruch eingelegt).

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von juju77):
ok, wie läuft eine zivilrechtliche Klage in meinem Fall abb.

Kommt darauf an; wen will man denn auf was genau verklagen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von juju77):
ok, wie läuft eine zivilrechtliche Klage in meinem Fall abb. Ich konnte zu der Zeit in der die Person noch in der gemeldeten Adresse wohnhaft war, einen Vollstreckunsgbescheid erwirken(es wurde kein Widerspruch eingelegt).


Du schreibst einen Unfug! Wenn Du bereits einen Vollstreckungsbescheid hast, ist die angefragte zivilrechtliche Klage doch schon gelaufen.

Es geht dann nur noch um die Vollstreckung, die in der Theorie auch in England möglich ist, aber in der Praxis so gut wie immer erfolglos verläuft.

Berry

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie wollen also vollstrecken und müssen vorher den Schuldner im Ausland ausfindig machen?

... das kann man machen aber meist lohnt sich der Aufwand nicht, Sir Berry schrieb es ja schon. Diesen Aufwand sollte man wirklich nur betreiben, wenn es a) um viel Geld geht und b) man sicher ist, das beim Schuldner was zu holen ist. Ansonsten ist es wie die sogenanten Perlen vor die Säue zu werfen, da wird gutes Geld das man hat, schlechtem (was man gern hätte) hinterhergeworfen.



-- Editiert von AltesHaus am 03.12.2018 16:31

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#8
 Von 
MikeLitoris
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich würde den Versuch über eine Melderegisterauskunft wagen. Entweder in Deutschland oder direkt in England. In Deutschland kann man zu jeder Person die neue Adresse herausfinden, wenn man die alte oder das Geburtsdatum hat. Dienste wie adressenfinden.net machen es möglich. Villeicht lebt er ja noch in Deutschland und hat dem Umzug vorgetäuscht.
Ansonsten einfach zu einem Detektiv in England gehen und diesen damit beauftragen - so viel kostet dies auch nicht. In Deutschland muss man mit etwa 300€ rechnen, sofern die online Registerauskunft keine Adresse liefert.

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#9
 Von 
98765
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von juju77):
leider ist die Adresse der Zielperson nicht mehr bekannt. Person ist wohl um Straverfolgung zu entgehen nach England gezogen.


Hallo, bin erst jetzt auf Beitrag gestossen und nehme an nicht mehr aktuell, da verjährt.

Sind Sie per PN erreichbar? - Es geht um die von Ihnen gesuchte Zielperson - weiteres per PN.

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