Ich lebe mit meiner Partnerin und Ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnung. Wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben. Nun kam es zu einer hässlichen Trennung, wo keiner dem anderen etwas gönnt. Mir ist bewusst, dass nur eine gemeinsame von beiden Seiten unterschriebene Kündigung die Lösung ist. Jedoch ist die Situation etwas komplizierter, da am liebsten beide die Wohnung behalten würden. Jeder hat hierfür seine guten Gründe.
Da meine Ex Partnerin hauptsächlich den Kontakt zu unserem Vermieter hat und auch die Miete von Ihrem Konto überwiesen wird, habe ich nun den Verdacht, dass wenn ich die Kündigung unterschreibe, meine EX Partnerin hinter meinem Rücken(für diesen Verdacht gibt es auch ausreichend Gründe) mit dem Vermieter eine Vereinbarung trifft bei der sie dann einen neuen Mietvertrag bekommt und die Wohnung behalten darf.
Meine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit diesen Fall auszuschließen? Sprich, dass wenn wir beide kündigen, keiner das Recht hat im Nachgang die Wohnung für sich zu beanspruchen? Auch ich hätte die Wohnung gerne für mich, aber da meine Ex Partnerin mir dies nicht gönnt, möchte ich nur eine faire Behandlung erfahren. Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
Gemeinsamer Mietvertrag beide wollen Wohnung behalten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatMeine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit diesen Fall auszuschließen? :
Kurz und knapp: Nein, gibt's nicht.
der Vermieter hat (natürlich) das Recht, den Mietvertrag mit wem auch immer er möchte abzuschließen. Das kann Ihre Frau sein, das können Sie sein, das kann auch ein völlig unbeteiligter Dritter sein.
ZitatMeine Frage ist nun, gibt es eine Möglichkeit diesen Fall auszuschließen? Sprich, dass wenn wir beide kündigen, keiner das Recht hat im Nachgang die Wohnung für sich zu beanspruchen? :
Wenn Vermieter und die Mieter sich zusammen setzen, so was aushandeln und dann ein vertragliche Vereinbarung über genau das abschließen, dann ja.
Die Vermutung das die Ex da aber nicht mitspielen wird, liegt allerdings bei 99,9% ...
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Zitatdass wenn ich die Kündigung unterschreibe, meine EX Partnerin hinter meinem Rücken(für diesen Verdacht gibt es auch ausreichend Gründe) mit dem Vermieter eine Vereinbarung trifft bei der sie dann einen neuen Mietvertrag bekommt und die Wohnung behalten darf. :
Auch wenn es in Deiner Situation sehr schwer fällt, "der Klügere gibt nach...." und ermöglicht so evtl. eine zumindest teilweise Entspannung der Situation.
Dem Vermieter wird das alles völlig wurscht sein, wenn er denn seine Miete bekommt. Letztlich müsst Ihr Euch einigen.
Wenn das nicht funktionert, dann gibt es zwei Optionen.
Antrag bei Gericht zur alleinigen Nutzung der Wohnung. Das muss dann auch der Vermieter akzepteren, sofern ein positives Urteil für Anragsteller raus kommt.
Oder, Zahlungen einstellen, irgendwann hat dann auch der freundlichste Vermieter die Schnüss voll. Kündigt und klagt. Ist eine sehr teure Variante. Kann dann funktionieren, wenn der Vermieter bereit ist, hinterher an Dich zu vermieten, Du die aufgelaufenen Kosten bezahlst. Eine teure Variante. Prinzipienreiterei ist in der REgel sehr teuer und lohnt sich nicht.
Ich würde ausziehen, dafür Sorge tragen, dass ich nicht mehr für Mietschulden hafte, und gut ist.
wirdwerden
Antrag bei Gericht zur alleinigen Nutzung der Wohnung. Wie das? Eine Ehe bestand nicht, und außerhalb der Ehe wäre das nur nach dem Gewaltschutzgesetz möglich - dafür sehe ich aber keine Anhaltspunkte. Siehe hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/voraussetzungen-fuer-den-anspruch-auf-ueberlassung-der-gemeinsam-genutzten-wohnung-zur-alleinigen-nutzung-nach-dem-gewschg_idesk_PI17574_HI1758945.html
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