Feldwege und Vorfahrt

2. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
rhabarbar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Feldwege und Vorfahrt

Hallo,

ich habe jetzt wirklich lang verschiedene Foren durchkämmt und einige (teils widersprüchliche) Informationen zusammengetragen, werde aber immer noch nicht ganz schlau draus.

Hier kurz mein Kenntnisstand:
- Ein Feldweg (oder allgemeiner Wirtschaftsweg) muss nicht notwendigerweise klein oder unbefestigt sein. Eher der Nutzcharakter und weniger der bauliche Zustand entscheiden über den Status.
- Was ein Feldweg ist und was nicht wird von der Gemeinde festgelegt.
- Ein Feldweg hat auch ohne Schilder gegenüber anderen Straßen keine Vorfahrt - auch kein rechts vor links.
- Ein Feldweg darf grundsätzlich befahren werden, sofern es keine Verbotsschilder gibt.

Korrigiert mich bitte, wenn an diesen Informationen etwas nicht stimmt.

Jetzt die Fragen:
- Wenn ich von einem befestigten halbwegs vernünftig ausgebauten Feldweg komme und auf eine Hauptstraße abbiegen will, so habe ich keine Vorfahrt, es stehen aber auch keine Schilder. Woher weiß ich, dass ich von einem Feldweg komme und daher kein rechts vor links gilt?
- Wie kann ich ganz grundsätzlich ohne bei der Gemeinde anzurufen erfragen, ob sich eine Straße um einen Feldweg handelt oder nicht?
- Gibt es gesetzliche Unterschiede zwischen einem befestigten und einem unbefestigten Feldweg?

Vielleicht ein kurzer Hintergrund: Mein Haus liegt an einer asphaltierten Sackgasse ohne Straßenschild und ohne Namen. Ich vermute (allerdings nur vermute) mal sehr stark, dass es sich bei diesem Weg um einen Wirtschaftsweg handelt. Nach wenigen Metern gelange ich zur Kreisstraße. Wenn ich auf diese abbiegen will, achte ich natürlich die Vorfahrt der Kreisstraße und es gab bislang auch noch keinen Unfall. Allerdings führt die Kreisstraße über eine Kuppe und trotz Tempo 70 kann es da schon mal brenzlig werden, wenn man nach links abbiegen will und genau in diesem Moment jemand mit deutlich über 70 über die Kuppe schießt. Bislang (seit 30 Jahren) ging alles gut. Trotzdem würde mich interessieren, was rechtlich passieren würde, wenn es doch mal scheppert.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rhabarbar):
- Ein Feldweg darf grundsätzlich befahren werden, sofern es keine Verbotsschilder gibt.

... und man die Erlaubnis des Eigentümers des Weges hat.



Zitat (von rhabarbar):
Woher weiß ich, dass ich von einem Feldweg komme und daher kein rechts vor links gilt?


Es ist ziemlich egal ob das nun ein Feldweg oder eine Straße ist, man richtet sich hier im Zweifel nach den Regeln der StVO, insbesondere nach §1.




Zitat (von rhabarbar):
Trotzdem würde mich interessieren, was rechtlich passieren würde, wenn es doch mal scheppert.

Dann würde anhand der konkreten Situation - vermutlich durch die Versicherungen oder ein Gericht - über die Verteilung der Schuld entschieden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
rhabarbar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentümer des Weges ist die Gemeinde und der Weg ist weder mit Verbotsschildern markiert, noch baulich (Poller o.ä.) begrenzt. Müsste ich mir nun die Erlaubnis der Gemeinde einholen?

Ja im Zweifel gilt Rücksichtnahme. Trotzdem gelten für einen Feldweg offenbar andere Regeln (Stichwort rechts vor links) als für eine ordentliche Straße. Ziemlich egal ist das also offenbar nicht um was für einen Weg es sich handelt.

Und natürlich entscheiden im Zweifel Versicherungen und Gerichte. Das gilt auch wenn ich besoffen bei rot über die Ampel bin. Mich würde ja eben interessieren, wie sie dies aller Voraussicht nach basierend auf welchen Regeln entscheiden würden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rhabarbar):
Müsste ich mir nun die Erlaubnis der Gemeinde einholen?

Nö, denn die Gemeinde sind - salopp gesagt - ja die Bürger / die Öffentlichkeit. Den darf dann also jeder nutzen.



Zitat (von rhabarbar):
Trotzdem gelten für einen Feldweg offenbar andere Regeln

Ja, nach § 8 StVO sind Feld und Waldwege generell von der Vorfahrt ausgenommen.



Zitat (von rhabarbar):
Mich würde ja eben interessieren, wie sie dies aller Voraussicht nach basierend auf welchen Regeln entscheiden würden.

Die Regel ist ganz einfach: Einzelfallentscheidung anhand der konkreten Situation.
Wobei der aus dem Feldweg Ausfahrende erst mal nach dem Beweis des ersten Anscheins 100% der Schuld bekommen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
rhabarbar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das zusammengefasst: Ich komme aus einem Feldweg, habe daher keine Vorfahrt, habe aber keine Möglichkeit in der konkreten Situation zweifelsfrei zu entscheiden, ob ich aus einem Feldweg komme?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Mein Haus liegt an einer asphaltierten Sackgasse ohne Straßenschild und ohne Namen.


Das spricht gegen die Einstufung als Feldweg. Damit meine ich nicht die Asphaltierung, sondern den Umstand, dass ein Haus an der Straße liegt.

Zitat:
Ich vermute (allerdings nur vermute) mal sehr stark, dass es sich bei diesem Weg um einen Wirtschaftsweg handelt.


Diese Vermutung teile ich nicht.

Diskutieren könnte man schon eher ob es sich um eine Grundstücksausfahrt im Sinne des § 10 StVO handeln kann. Wie weit ist es denn von der Kreisstraße zu Deinem Haus? Führt die Straße an Deinem Haus vorbei zu anderen Grundstücken?

Zitat:
achte ich natürlich die Vorfahrt der Kreisstraße


Ich nehme mal an, dass die Kreisstraße mit Zeichen 306 gekennzeichnet ist. Ist das richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rhabarbar):
Heißt das zusammengefasst: Ich komme aus einem Feldweg, habe daher keine Vorfahrt, habe aber keine Möglichkeit in der konkreten Situation zweifelsfrei zu entscheiden, ob ich aus einem Feldweg komme?

Korrekt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
rhabarbar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Man könnte das dann auch umgekehrt

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rhabarbar):
Heißt das zusammengefasst: Ich komme aus einem Feldweg, habe daher keine Vorfahrt, habe aber keine Möglichkeit in der konkreten Situation zweifelsfrei zu entscheiden, ob ich aus einem Feldweg komme?

Korrekt.


Man könnte das dann auch für die Hauptstraße umgekehrt formulieren: Ich bin auf einer Hauptstraße unterwegs und habe basierend auf Markierungen, Beschilderung usw. keine Möglichkeit zweifelsfrei zu entscheiden, ob ein nach rechts abgehender Weg eine andere Straße mit rechts vor links oder aber ein Feldweg ist, bei dem ich die Vorfahrt hätte? Oder ist das Vorfahrtzeichen auch dann (verplfichtend) angebracht, selbst wenn auf der ganzen Strecke nie eine andere ggf. vorfahrtberechtigte Straße abknicken würde?

Klar, ich gehe davon aus, dass in 99% der Fälle bedingt durch Ausbau und Gestaltung klar sein sollte, ob es eine ordentliche Straße ist oder nicht. Aber dann bleiben trotzdem noch einige Fälle, bei denen es mir schwer begreiflich ist, dass es keine verkehrsrechtliche Regelung geben soll, die sich aus Schildern und Markierungen ableiten lässt.

Wie sollen denn auf dieser Basis selbstfahrende Autos entscheiden?

-- Editiert von rhabarbar am 03.12.2018 08:57

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#8
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

@rhabarber: § 8 StVO ist vielleicht hilfreich.
Gehört der Weg ganz sicher der Gemeinde oder dem Bauern, der den Wirtschaftsweg nutzt?
Ist das die offizielle Zufahrt zu deinem Haus?
Hast du das Wegerecht, da es scheinbar keine öffentlich gewidmete Straße ist?
Ich denke, die Schuld würde aufgeteilt werden, denn beide Parteien müssten erstmal beweisen, dass du ausreichend geguckt hast und dass der Andere nicht zu schnell fuhr.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von rhabarbar):
Wie sollen denn auf dieser Basis selbstfahrende Autos entscheiden?

Die verfügen über digitale Karten mit der Klassifizierung der Straßen und Wege

Und falls mal nicht
{
if
Auto X
0,000001 Sek vor mir da
then
bremse
else
weiterfahren
}


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