Hallo,
ich befinde mich in folgender unklarer Situation:
Ein Kollege und ich sind in einem inhabergeführten mittelständischen Unternehmen mit ca. 250 Mitarbeitern für die IT zuständig.
In unseren Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass die Wochenarbeitszeit 40 Stunden beträgt. Hierbei ist die Kernzeit mit 9:00 bis 16:00 definiert, der flexible Korridor von 6:30 bis 9:00 und 16:00 bis 19:00.
Nun möchte unser Vorgesetzter zusammen mit dem Betriebsrat der betrieblichen Arbeitszeitvereinbarung einen Passus hinzufügen, der explizit die IT-Abteilung betrifft. Es sollen uns auf diesem Wege Anwesenheitszeiten von 7:00 bis 17:00 aufgezwungen werden (dann vermutlich im "Schichtbetrieb" um jeweils die 40 Stunden einzuhalten).
Meine Frage hierzu ist nun: ist das so rechtens und verbindlich? Es handelt sich ja quasi um eine einseitige Anpassung der ursprünlglich mittels Arbeitsvertrag von beiden Seiten festgelegten Arbeitszeiten.
Für eine Aufklärung wäre ich dankbar.
-- Editiert von msn504796-91 am 03.12.2018 10:01
Nachträgliche Einschränkung der flexiblen Arbeitszeiten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der Arbeitsvertrag steht über einer Betriebsvereinbarung Gleitzeit.
Allerdings scheint es hier gar nicht darum zu gehen. Der AG kann durchaus bestimmen, dass die IT von 7 bis 17Uhr besetzt sein muss. Das berührt die bestehende Gleitzeitvereinbarung nicht, denn dann kann man sich im Team absprechen wer wann früh kommt, bzw. spät geht. Das Direktionsrecht des AG würde dies zulassen. Der AG kann nur nicht bestimmen, dass alle IT-Mitarbeiter von 7 bis 17:00Uhr anwesend sein müssen. Das würde der AV nicht hergeben. Außerdem würde das wohl dem AZG widersprechen, denn das wäre eine tägliche Arbeitszeit von 9h15Min.
Er möchte das. Der Wunsch ist legitim. Der BR wird darauf achten, dass kein Zwang ausgeübt wird und die Ergänzung auch arbeitsrechtlich sauber wird. Du musst sie dann trotzdem nicht akzeptieren. Die Konsequenz ist dir bekannt?ZitatNun möchte unser Vorgesetzter zusammen mit dem Betriebsrat der betrieblichen Arbeitszeitvereinbarung einen Passus hinzufügen, der explizit die IT-Abteilung betrifft. :
Es ist doch noch gar nichts da, was geprüft werden kann.Zitatist das so rechtens und verbindlich? :
Nö. Es gibt bisher nur Überlegungen.ZitatEs handelt sich ja quasi um eine einseitige Anpassung der ursprünlglich mittels Arbeitsvertrag von beiden Seiten festgelegten Arbeitszeiten. :
Bitte warte ab, bis dir etwas Konkretes vorgelegt wird.
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Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten.
Die bisherige Arbeitszeitregelung beinhaltet bereits solche Passagen für andere Abteilungen (z.B. Vertrieb, Einkauf).
Dort ist der Wortlaut schlicht "eine Ansprechbarkeit ist zu folgenden Zeiten erforderlich".
Es ist stark anzunehmen dass der neue Passus für die IT dem gleichen Wortlaut folgen wird.
Ob diese Regelung so in Ordnung ist und ob diese von den bisher betroffenen Abteilungen bereits angemahnt oder einfach stillschweigend hingenommen wurde, ist mir nicht bekannt.
Welche Konsequenzen würden bei einer Nichtakzeptanz erfolgen? Wenn die Regelung dem Gesetzesrahmen folgt, ich mich aber dennoch weigere sie zu akzeptieren, kann das ja kaum gut ausgehen?
Dann kannst du kündigen. Weil dir das nicht passt...Du kannst dir einen Job suchen, bei dem die erstmals und anfänglich vereinbarten Arbeitsverträge bis zum Eintritt ins Rentenalter in Stein gemeißelt sind.ZitatWelche Konsequenzen würden bei einer Nichtakzeptanz erfolgen? :
Oder der AG kündigt dir und sucht sich einen flexibleren Mitarbeiter.
Offenbar will dein AG sicherstellen, dass die 2-Personen-IT-Abteilung während der gesamten tgl. Arbeitszeit von 6:30 bis 19:00 besetzt ist.
Wie man das organisieren kann und warum der AG das so haben will, kann man erahnen.
Das wäre völlig in Ordnung.ZitatEs ist stark anzunehmen dass der neue Passus für die IT dem gleichen Wortlaut folgen wird. :
Völlig korrekt.ZitatWenn die Regelung dem Gesetzesrahmen folgt, ich mich aber dennoch weigere sie zu akzeptieren, kann das ja kaum gut ausgehen? :
Nochmals: Dadurch würden die arbeitsvertraglich festgelegten Zeiten nicht berührt werden!
Nochmals danke für die aufschlussreichen Antworten, auch wenn sich mancher seine Ergüsse von Sarkasmus hätte sparen können.
Ja, vermutlich wird es auf einen Jobwechsel hinauslaufen, die Sache mit den Arbeitszeiten stellt hier nur den letzten Sargnagel dar.
Es war kein Sarkasmus von mir, sondern der realistische Ausblick auf die Zukunft und die mögliche Konsequenz.Zitatauch wenn sich mancher seine Ergüsse von Sarkasmus hätte sparen können. :
Gerade bei einer 2-Mann-IT muss sich der AG aber die Frage gefallen lassen, wie er das im Urlaubs- oder Krankheitsfall organisiert wissen will. Für den täglichen "Normalzustand" sehe ich da auch kein Problem, keinesfalls darf der AG aber erwarten, dass der jeweils andere klaglos Überstunden schiebt, nur weil halt jemand Urlaub hat.
Mag sein. Aber wer würde diese Frage stellen?ZitatGerade bei einer 2-Mann-IT muss sich der AG aber die Frage gefallen lassen, :
Auch das war nicht die Frage. Es geht um die Gleitzeit und die Anpassung, nicht um Überstunden. Auch nicht um Urlaub oder Krankheit.Zitatdass der jeweils andere klaglos Überstunden schiebt, nur weil halt jemand Urlaub hat. :
ZitatEs sollen uns auf diesem Wege Anwesenheitszeiten von 7:00 bis 17:00 aufgezwungen werden (dann vermutlich im "Schichtbetrieb" um jeweils die 40 Stunden einzuhalten). :
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