Recht auf Gehalt zum Kündigung-Monat?

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Azubi12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Recht auf Gehalt zum Kündigung-Monat?

Hallo

Ich wurde von meinem Ausbildungsbetrieb zum 28.11.2018 gekündigt. Der Kündigungsgrund ist auf Fehler meines Seitens zu bestehen. Ich wurde zwar in der Ausbildung unfair behandelt und musste ein Jahr lang die drecks Arbeit von den Angestellten machen somit mir nichts beigebracht worden ist aber ich habe den Fehler gemacht seit Oktober nicht mehr im Betrieb zu erscheinen. Es ging auch psychisch und mental nicht mehr und ich konnte mich nicht mehr dazu bewegen dort zu erscheinen.

Meine Frage wäre jetzt ob mir mein letztes Gehalt für den November noch zusteht? Das Ausbildungsverhältnis wurde ja zum 28.11 gekündigt.... Oder entfällt mir das Recht auf mein Gehalt, da ich nicht im Betrieb erscheint bin?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antworten

Mit Freundlichen Grüßen

-- Editiert von Azubi12345 am 03.12.2018 10:19

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17381 Beiträge, 6471x hilfreich)

Der Grundsatz lautet: keine Arbeit ohne Geld; und in der Umkehrung: ohne Arbeit auch kein Geld.
Ausnahmen gibt es nur für erlaubte Abwesenheit, das sind im wesentlichen Urlaub und Krankheit.
Aber du hast ja wohl unentschuldigt gefehlt, oder ?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Azubi12345
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Grundsatz lautet: keine Arbeit ohne Geld; und in der Umkehrung: ohne Arbeit auch kein Geld.
Ausnahmen gibt es nur für erlaubte Abwesenheit, das sind im wesentlichen Urlaub und Krankheit.
Aber du hast ja wohl unentschuldigt gefehlt, oder ?


Ja, unentschuldigt...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dann gibt es nichts mehr.

wirdwerden

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