Hallo, wir stehen kurz vor der Gründung eines e.V. (gemeinnützig) und haben einige Fragen, die auch, aber nicht nur rechtlicher Natur sind.
Vielleicht findet sich hier ja trotzdem jemand, der die nicht rechtlichen Fragen aus der Erfahrung heraus beantworten kann.
1. Wenn ein Vereinsbankkonto eröffnet wird, wer muss darauf Zugriff bekommen?
(erster Vorsitzender, Kassenwart, Kassenprüfer?)
2. Welche Aufgaben hat konkret der Kassenwart? Entscheidet er eventuelle Ausgaben?
(Wenn nicht er, wer entscheidet Ausgaben?)
3. Ist es für einen Laien realistisch möglich, die Aufgaben des Kassenwarts (Buchführung, gemeinnütziger Verein) alleine zu bewältigen oder sollte man dafür zusätzlich einen Steuerberater beauftragen?
4. Muss der Kassenwart dem Kassenprüfer ständig laufende Belege zusenden oder reicht es, wenn der Kassenprüfer Zugriff auf die Bücher bekommt und nach eigenem Ermessen prüft?
5. Muss bei der Erstgründung (Notartermin) der ganze Vorstand zum Termin kommen?
(Laut Satzung kann der 1. und 2. Vorsitzende den Verein einzeln vertreten. )
6. Welche Postadresse nutzt der Verein, wenn es kein Vereinshaus oder Ähnliches gibt?
Danke im Voraus für Ihre Hilfe.
Liebe Grüße
E. Schneider
Einige Vereinsfragen (nicht nur Rechtsfragen)
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Zitat:1. Wenn ein Vereinsbankkonto eröffnet wird, wer muss darauf Zugriff bekommen?
(erster Vorsitzender, Kassenwart, Kassenprüfer?)
In der Satzung sollte geregelt sein, wer vertretungsberechtigt (Vorstand nach § 26 BGB ) ist und ob jeweils allein oder gemeinsam. Danach kann verfahren werden.
Je nach Satzungsinhalt kann der Vorstand in seiner Sitzung aber auch darüber entscheiden.
Zitat:2. Welche Aufgaben hat konkret der Kassenwart? Entscheidet er eventuelle Ausgaben?
(Wenn nicht er, wer entscheidet Ausgaben?)
Genaueres kann in der Satzung festgelegt werden oder in einer Geschäftsordnung des Vorstandes.
Zitat:3. Ist es für einen Laien realistisch möglich, die Aufgaben des Kassenwarts (Buchführung, gemeinnütziger Verein) alleine zu bewältigen oder sollte man dafür zusätzlich einen Steuerberater beauftragen?
Das ist ohne die Größe, Ziele und die Aufgaben des Vereins zu kennen nicht zu beurteilen. Kann auch nach Beginn der Vereinstätigkeit festgelegt werden.
Zitat:4. Muss der Kassenwart dem Kassenprüfer ständig laufende Belege zusenden
Nur wenn die Satzung sowas vorschreibt. Ist völlig unüblich.
Zitat:5. Muss bei der Erstgründung (Notartermin) der ganze Vorstand zum Termin kommen?
(Laut Satzung kann der 1. und 2. Vorsitzende den Verein einzeln vertreten. )
Nur der gewählte Vorstand nach § 26 BGB .
Zitat:6. Welche Postadresse nutzt der Verein, wenn es kein Vereinshaus oder Ähnliches gibt?
Die Satzung muss lt. § 57 BGB einen Sitz des Vereins bestimmen. Das kann auch die Adresse des Vorsitzenden sein oder die einer Geschäftsstelle des Vereins.
ZitatDie Satzung muss lt. :§ 57 BGB einen Sitz des Vereins bestimmen. Das kann auch die Adresse des Vorsitzenden sein oder die einer Geschäftsstelle des Vereins.
Ergänzend dazu:
Der Sitz muss aber nicht zwingend die Postanschrift sein.
Bei der Postanschrift kann man verschiedene Faktoren berücksichtigen:
- bleibt die Adresse noch möglichst lange bestehen (40jähriger im eigenem Haus ist vermutlich sinnvoller als Postempfänger als 20jähriger Studienanfänger).
- ist der Empfang der Post durchgehend gewährleistet (jemand,der monatelang auf Auslandsmontage ist, ist eher ungeeignet)
- ist der Empfänger regelmäßig Aktiv im Verein (jemand, der wöchentlich dabei ist, ist geeigneter als jemand, der nur alle 1-2 Monate mal da ist).
Zu 1.: das ein Kassenprüfer Zugriff aufs Konto hat, wäre mehr als ungewöhnlich.
Zu 2.: das der Kassenwart (alleine) über Ausgaben entscheidet, wäre auch eher ungewöhnlich. Ich kenne es meist so, dass der Kassenwart eher die Funktion übernimmt, schon mal zu überwachen, ob die Ausgaben so in Ordnung sind, und diese dann zu tätigen und zu buchen. Es gibt aber wohl auch andere Konstellationen.
Zu 3./4.: die Frage lässt sich allgemein natürlich nur beantworten, wenn man die Größe und den Umsatz des Vereins kennt. Im Normalfall ist das aber locker für einen Kassenwart zu bewältigen, und der Kassenprüfer guckt einmal im Jahr darüber, ob alles in Ordnung ist.
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Fragen sind schon beantwortet. Ich schreibe aus meiner Erfahrung:
1. Zugriff auf das Konto haben Kassenwart und erster Vorsitzender. Der Vorsitzende greift aber nur ein, wenn der Kassenwart länger ausfallen sollte.
2. Kassenwart entscheidet nicht allein über Ausgaben. Das wird im Vorstand besprochen, wenn etwas angeschafft wird. Im Haushaltsplan muss dafür Geld da sein. Der Kassenwart macht den Kassenbericht für das vergangene Jahr und den Haushaltsplan für das kommende Jahr. Auch überwacht er die Mitgliederbeiträge und bezahlt Rechnungen.
3. Kassenwart kann ein Laie machen. Je nachdem wie groß der Verein ist. Ein Steuerberater kann die Steuererklärungen machen, kostet aber Geld, dass dafür da sein muss. Die Steuererklärungen (alle 3 Jahre bei einem e.V.) kann aber auch ein Laie machen, wenn der Verein überschaubar ist.
4. Der Kassenpürfer prüft nur 1x vor der Mitgliederversammlung die Kasse. Dazu bekommt er die Belege und ggf. die Barkasse. Kontozugriff hat er nicht. Schau in die Satzung, ob ihr nur einen oder mehrere Kassenprüfer braucht.
5. Bei uns ist auch der Kassenwart allein vertretungsberechtigt.
6. Die Geschäftsadresse sollte der bekommen, der auch regelmäßig die Post empfangen kann. Der Vorsitzende zum Beispiel.
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Können Sie vielleicht ein gutes Buch empfehlen, über die Organisation in einem Verein?
Oder eine andere gute Quelle?
Liebe Grüße
E. Schneider
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