Hallo Leute,
ich hoffe das ist das richtige Unterforum für mein Anliegen.
1.Frage: Sieht mein neuer Arbeitgeber wo ich früher gearbeitet habe? (Wenn er Elstam abruft)
2. Frage: Sieht das Finanzamt wo ich in den letzten 2 Jahren gearbeitet habe?
Ich bedanke mich schon mal herzlichst für eure Hilfe.
Was sieht das Finanzamt und neuer Arbeitgeber im ELSTAM
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat1.Frage: Sieht mein neuer Arbeitgeber wo ich früher gearbeitet habe? (Wenn er Elstam abruft) :
Nein
Zitat2. Frage: Sieht das Finanzamt wo ich in den letzten 2 Jahren gearbeitet habe? :
Kommt darauf an, ob alles ans Finanzamt gemeldet wurde.
Ok, danke.
Die Person war angenommenen von September bis Dezember 2017 berufstätig.
Und weiß meinen Sie mit "falls" es gemeldet wird?
Laut meiner Recherche stehen in elstem alle AG die die letzten 2 Jahre drauf zugegriffen haben.
Gibt es dort Ausnahmen?
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ZitatGibt es dort Ausnahmen? :
Ausländische Arbeitgeber wären z.B. so eine Ausnahme, die müssen nicht unbedingt Kontakt mit dem Deutschen Finanzamt haben.
Das Finanzamt erhält viel ausführlichere Informationen über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung. Darüber erfährt das Finanzamt nicht nur, wann und wo Du gearbeitet hast, sondern auch was Du dabei verdient hast einschließlich zahlreicher weiterer Informationen. Darüber kann das Finanzamt die Arbeitsverhältnisse auch deutlich länger als 2 Jahre zurück verfolgen.
Bei der Speicherung der Abfragedaten in ELSTAM geht es dagegen in erster Linie darum nachvollziehen zu können, ob die getätigten Abfragen auch berechtigt waren.
Der Arbeitgeber erhält dagegen keine Informationen über andere Arbeitsverhältnisse.
-- Editiert von hh am 03.12.2018 21:31
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