Miete zu hoch? Hilfe

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Neuninu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Miete zu hoch? Hilfe

Hallo,

2017 (gesamt)
Mietvertrag: Kaltmiete 523€ + Nebenkosten gesamt: 286€ =
809€ wurde an den Vermieter überwiesen.
außerdem zahlen wir Müllgebühren im Jahr ca. 150€. sind (mtl ca. 13€)
Strom zahlt das Amt das sind 115€ mtl.
5 Person, 5 Räume, 1 Kammer, 1 Küche, 1 Bad, 1 Toilette mit Dusche, 1 Balkon, 1 Kellerraum. 105qm. Es ist eine Sozialwohnung (Hochhaus).
Nachdem mein Bruder eingezogen ist, wurde ein neuer Mietvertrag erstellt.
die Kaltmiete wurde um + 77€ erhöht.
Die Nebenkosten um + 63,27.
(unter Punkt 2. Betriebskostenvorschuss für Betriebskosten gemäß Ziffer 3.*: außer Müllgebühren+Strom: 190€, Heikostenvorschuss gemäß & 6: 160€ )
Außerdem hat der Vermieter auf dem neuen Mietvertrag ,,2x Stellplätze" ohne vorheriger Absprache mit zu den Mietvertrag dazu geschrieben. Das habe ich leider übersehen. Mietvertrag wurde 21.12.17 unterschrieben.
Stellplätze kosten im Jahr ca. 290€. Das sind mtl. ca 24€

Die Stellplätze waren auf der Nebenkostenabrechnung von 2017 mit aufgelistet und der Betrag von 290€ wurde abgerechnet. Daraufhin habe ich den Vermieter kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht i.O, dass wir dafür bezahlen müssen, da wir es nicht abgesprochen hatten und die ,,2 Stellplätze" nicht auf dem ersten Vertrag geschrieben stand.
Der Vermieter hat daraufhin eine neue Nebenkostenabrechnung erstellt. Und die Forderung selber überwiesen. Für 2018 und in Zukunft sollen wir für die Stellplätze zahlen.
(Stellplatz: 1x auf einem großen Parkplatz vor der Tür und einer unsanierten Tiefgarage. Die Stellplätze brauchen wir nicht. Der Vermieter hat uns mitgeteilt, dass es zur Wohnung gehöre.)

Ist die Wohnung eurer Meinung nach zu teuer? Würde gerne eure Meinung zu dem allen hören, da ich mich mit Mietrecht usw. kaum auskenne.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Steht irgendwo im MV, dass die Stellplätze dazu gehören?

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#2
 Von 
Neuninu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja.

Wer zahlt die Grundsteuer B?
Es steht nichts im Mietvertrag davon.

-- Editiert von Neuninu am 03.12.2018 18:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mieter zahlt Grundsteuer B, gehört zu den NK.

Da nichts drin steht und Sie die auch nicht benötigen, weisen SIe den VM darauf hin und zahlen die Stellplätze nicht.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@Altes Haus

Zitat:
Da nichts drin steht und Sie die auch nicht benötigen, weisen SIe den VM darauf hin und zahlen die Stellplätze nicht.

Die sind doch mitgemietet, das JA in #2 übersehen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die sind doch mitgemietet, das JA in #2 übersehen ?


Nö aber ich habe das so interpretiert weil:

Zitat (von Neuninu):
Es steht nichts im Mietvertrag davon.


Aber auch wenn die mitgemietet wäre, müsste man nicht mehr zahlen als vertraglich vereinbart, eine zusätzliche Stellplatzgebühr ohne vertragliche Regelung kann nur auf freiwilliger Basis erfolgen, aber das möchte man ja (aus verständlichen Gründen) offensichtlich nicht.



-- Editiert von AltesHaus am 03.12.2018 18:27

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#6
 Von 
Neuninu
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zahlt Vermieter oder Mieter für die Grundsteuer B?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Neuninu):
Zahlt Vermieter oder Mieter für die Grundsteuer B?


Nochmal Grundsteuer A+B zahlt der Mieter, die werden meist mit den NK jährlich abgerechnet.

-- Editiert von AltesHaus am 03.12.2018 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Und da der VM im neuen MV (hab ich grad erst gecheckt) die Stellplätze reingeschrieben hat, diese aber wohl nicht mit einem eigenen Mietzins versehen, bleibts bei der Miete wie gehabt ODER ... hat er doch was geschrieben bezgl. des Preises der Stellplätze im MV?

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