Unberechtigter Strafzettel!

3. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Unberechtigter Strafzettel!

Guten Abend miteinander,

Folgende Sachlage:
Vergangene Woche Donnerstag fuhr ich durch eine „eingeschränkter Halteverbot Zone". Kurz darauf habe ich einen Anruf von einem Kollegen erhalten und ich fuhr kurz links halb auf den Gehweg und hab die Zündung ausgeschaltet. Das Telefonat ging 1 min 36 sec und dann als ich dabei war eine Adresse ins Navi einzugeben lief die Dame an meiner Fahrertür vorbei und verpasste mir einen Strafzettel (Verwarnungsgeld 20€, Grund: Parken auf dem Gehweg). Ich machte sofort die Fahrertür auf während sie „flüchtete" und rief ihr hinter her dass ich im Auto sitze und noch keine 3 Minuten stehe! Sie schaute kurz zurück und lief über die Straße. Wutentbrannt fuhr ich ihr hinterher und hab gefragt was das soll... Sie meinte nur „bei Fragen oder Einwände soll ich mich ans Ordnungsamt wenden". Auf direktem Weg fuhr ich ins Ordnungsamt und schilderte die Situation. Allerdings hätte Ihre Kollegin alles richtig gemacht, sie sei ums Auto geloffen sonst würde sie kein Strafzettel geben! Ich habe gedacht ich hör nicht richtig. Ich kochte innerlich vor Wut und versuchte ruhig zu bleiben. Ich wollte das Foto sehen das von meinem Fahrzeug gemacht wurde da ich mir sicher bin dass man am Rückspiegel erkennen würde dass ich im Auto sitze (ich wusste dass es hinter meinem Fahrzeug gemacht wurde)! Der Monitor war allerdings viel zu verpixelt. Deshalb fragte ich ob ich das Bild in Digitalform haben könnte darauf hat sie es mir in Schwarz Weiß ausgedruckt!
Meine Fragen:
Habe ich ein Recht darauf das Bild Digital zu bekommen?
Könnte ich die Politesse Anzeigen wenn ich auf dem Bild zu sehen bin?
Muss die Politesse im eingeschränkten Halteverbot nicht 3 Fotos schießen um zu sehen ob jemand am Lenkrad sitzt und ob man wirklich über 3 Minuten stand und somit parkt!
Ich möchte Beweise! Ich werde gezwungen 20€ zu zahlen für etwas was ich nicht getan habe!

Welche Möglichkeiten bleiben mir sonst noch?

Freue mich auf Hilfe!

Freundliche Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann deine Aufregung überhaupt nicht verstehen. Du hast verbotswidrig den Gehweg benutzt - So viel ist schon einmal sicher. Darüber hinaus geht es noch um die Frage, ob du dort auch geparkt oder nur gehalten hast. In dieser Frage wird die Aussage der Mitarbeiterin in der Regel als Beweis gewertet. Und selbst wenn der entkräftet werden kann, dann wird der Vorwurf eben abgeändert, und es kommen ziemlich sicher noch Gebühren oben drauf. Du solltest also besser zahlen und in Zukunft zunächst darüber nachdenken, was DU falsch gemacht hast.

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#2
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Ich kann deine Aufregung überhaupt nicht verstehen. Du hast verbotswidrig den Gehweg benutzt - So viel ist schon einmal sicher. Darüber hinaus geht es noch um die Frage, ob du dort auch geparkt oder nur gehalten hast.


Ist es nicht erlaubt auf einem Gehweg mit absenkten Bordstein zu halten?

Dass die Aussage der Politesse als Beweis gilt ist ein Witz. Sie könnte etwas gegen mich oder mein Betrieb haben in dem ich arbeite und somit falsch aussagen...

Wenn es sein muss gehe ich vor Gericht. Und zur Polizei werde ich wohl auch müssen um das Bild einzufordern.

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#3
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Du solltest also besser zahlen und in Zukunft zunächst darüber nachdenken, was DU falsch gemacht hast.


Hoffe du kannst mir sagen was ich Genau falsch gemacht habe :-)

Halten in einer eingeschränkten Halteverbotszone -> unter 3 Minuten gestanden und das Auto nicht verlassen

Halten auf auf einem Gehweg mit absenkten Bordstein ist doch auch erlaubt außer es wird ausgeschildert. Desweiteren habe ich den nachfolgenden Verkehr auch überhaupt nicht behindert da sehr wenig Verkehr, breite Straße und Einbahnstraße.

Was habe ich falsch gemacht ?

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 20:49

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 20:52

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 20:53

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Halten auf einem Gehweg mit absenkten Bordstein ist doch auch erlaubt


Wie kommst Du jetzt darauf? Das Halten auf dem Gehweg ist natürlich nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn der Bordstein abgesenkt ist (§ 12 Abs. 4 Satz 2 StVO ). Daher ist der Strafzettel völlig berechtigt.

Zitat:
Desweiteren habe ich den nachfolgenden Verkehr auch überhaupt nicht behindert da sehr wenig Verkehr, breite Straße und Einbahnstraße.


Und warum hast Du dann auf dem Gehweg gehalten und nicht wie vorgeschrieben am Fahrbahnrand?

Allerdings deuten die 20€ auf BKat Nr. 52a hin, d.h. unzulässiges Parken auf Gehwegen? Das Halten auf dem Gehweg müsste unter BKat Nr. 2 fallen und kostet daher nur 10€. Welche genaue Nummer ist bei Dir angegeben?

-- Editiert von hh am 03.12.2018 22:20

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#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ein Gehweg bleibt ein Gehweg, auch wenn du ihn über einen abgesenkten Bordstein erreichst. Das Befahren ist generell verboten. Um Missverständnisse auszuschließen wäre aber ein Foto oder eine Skizze hilfreich.
Dass die Aussagen der Ordnungshüter als Beweis gelten ist kein Witz. Im Gegensatz zu den Beschuldigten haben sie nichts davon, wenn sie lügen, auch wenn oft unsinnige Gerüche darüber verbreitet werden

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Abgezockt321):
Halten auf auf einem Gehweg mit absenkten Bordstein ist doch auch erlaubt außer es wird ausgeschildert.

Achso, der Fall spielt nicht in Deutschland ... sonst hätte ich glatt geschrieben: lesen, verstehen, anwenden: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/index.html, insbesondere §2

Im welchen Land passierte das denn?



Zitat (von Abgezockt321):
Dass die Aussage der Politesse als Beweis gilt ist ein Witz. Sie könnte etwas gegen mich oder mein Betrieb haben in dem ich arbeite und somit falsch aussagen...

Naja, hierzulande werden solch nebulös-universellen "hätte-hätte-Fahradkette" Verschwörungstheorien von Gerichten regelmäßig ignoriert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go496816-32
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 20x hilfreich)

Die Dame sieht dich also, kommt ggf. näher, macht ein Foto, gibt Kennzeichen, Fabrikat, Tatort, Tatzeit (ggf automatisch) ein, sucht den korrekten Tatbestand raus (falls sie den nicht im Kopf hat) und heftet dir den Strafzettel an den Scheibenwischer?
Könnte eng werden in drei Minuten.

Zitat (von Abgezockt321):
Wutentbrannt fuhr ich ihr hinterher und hab gefragt was das soll...

Na hoffentlich nicht auf dem Gehweg. Warum macht man sowas?
Zitat (von Abgezockt321):
Allerdings hätte Ihre Kollegin alles richtig gemacht, sie sei ums Auto geloffen sonst würde sie kein Strafzettel geben! Ich habe gedacht ich hör nicht richtig.

Was hast du denn erwartet?
Zitat (von Abgezockt321):
Habe ich ein Recht darauf das Bild Digital zu bekommen?...
Ich möchte Beweise! Ich werde gezwungen 20€ zu zahlen für etwas was ich nicht getan habe.

Nein, du kannst im weiteren Verlauf Akteneinsicht beantragen. Ansonsten entscheidet der Richter.
Es zwingt dich übrigens niemand. Du kannst alle Rechtsmittel ausschöpfen.
Zitat (von Abgezockt321):
Könnte ich die Politesse Anzeigen wenn ich auf dem Bild zu sehen bin?

Warum warten? Verstehe ich nicht. Entweder du bist im Recht oder nicht. Ich finds albern aber gut...
Zitat (von Abgezockt321):
Muss die Politesse im eingeschränkten Halteverbot nicht 3 Fotos schießen um zu sehen ob jemand am Lenkrad sitzt und ob man wirklich über 3 Minuten stand und somit parkt!

Sie "muss" gar keine Fotos schießen.
Zitat (von Abgezockt321):
Dass die Aussage der Politesse als Beweis gilt ist ein Witz. Sie könnte etwas gegen mich oder mein Betrieb haben in dem ich arbeite und somit falsch aussagen...

Nö das ist schon ernst gemeint. Personalbeweis ist recht wichtig.
Zitat (von Abgezockt321):
Und zur Polizei werde ich wohl auch müssen um das Bild einzufordern.

Die werden das nicht haben. Und nein, die besorgen dir das auch nicht.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 12 Abs. 4 Satz 2 StVO

Extra für dich zum nachlesen:
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.


(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.


So wo steht hier etwas von HALTEN ??? In einer Einbahnstraße ist es erlaubt links auf dem Gehweg mit abgesenktem Birdstein zu HALTEN.

Achja Halten ist was anderes als Parken das wisst ihr ?

Ich geb es auf ich schreibe hier auch mit der Wand wie es aussieht.

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 22:38

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von go496816-32):
Die Dame sieht dich also, kommt ggf. näher, macht ein Foto, gibt Kennzeichen, Fabrikat, Tatort, Tatzeit (ggf automatisch) ein, sucht den korrekten Tatbestand raus (falls sie den nicht im Kopf hat) und heftet dir den Strafzettel an den Scheibenwischer?
Könnte eng werden in drei Minute

Tja ist wohl möglich so wie es auch war ;-)

Zitat (von Abgezockt321):
Könnte ich die Politesse Anzeigen wenn ich auf dem Bild zu sehen bin?

Zitat (von go496816-32):
Warum warten? Verstehe ich nicht. Entweder du bist im Recht oder nicht. Ich finds albern aber gut...


Albern dass ich sie Anzeige?
Es ist Albern dass Sie mir einen Strafzettel gegeben hat obwohl ich keinen Fehler gemacht habe nur weil die gute Frau gefroren hat und schnell noch ne zwanni Strafe austeilen wollte da der neue Blitzer ja finanziert werden muss.
Ja ich zeige sie an brauche dann nur das Digitalbild .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du willst es nicht verstehen. Also kann ich dir nur empfehlen, es dir von einem Anwalt oder Richter kostenpflichtig erklären zu lassen. Aber halt, die haben bestimmt auch alle Unrecht...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich hier parken? Ein abgesenkter Bordstein wird auch hinsichtlich des Parkens als gesonderter Bereich betrachtet. Auch das Halten und Parken vor dem abgesenkten Bordstein ist in der StVO geregelt. Grundsätzlich ist das Parken an einer Bordsteinabsenkung verboten.

Das Halten hingegen ist zum Be- und Entladen und zum Ein- und Aussteigen erlaubt. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Dauer des Haltevorgangs nicht mehr als 3 Minuten beträgt und der Fahrer währenddessen nicht das Auto verlässt und sich außer Sichtweite begibt.

Parken auf abgesenktem Bordstein

Es ist außerdem verboten, das Fahrzeug auf der Bordsteinabsenkung abzustellen. Dies gilt auch, wenn es nur teilweise auf dem Fußgängerweg steht. Parken auf dem Fußgängerweg ist grundsätzlich verboten.
Parken am abgesenkten Bordstein – diese Bußgelder drohen

Parken Sie an einem abgesenkten Bordstein, droht Ihnen ein Bußgeld von 10 Euro. Behindern Sie dadurch andere Verkehrsteilnehmer, zahlen Sie 15 Euro. Sollten Sie länger als drei Stunden vor einer Bordsteinabsenkung parken, wird ein Bußgeld von 20 Euro verhängt. Auch hier zahlen Sie mehr, wenn Sie zusätzlich andere Teilnehmer im Straßenverkehr behindern. In diesem Fall wird ein Bußgeld von 30 Euro fällig.

Quelle: bussgeldkataloge.de

Desweiteren frage ich mich wieso ich ein Verwarngeld in Höhe von 20€ zahlen muss ? Wären es nicht eher 10€ ?

Weil es Verwarngeld ist ?
Dann kämen zu dem Verwarngeld Bearbeitungsgebühren von 3,..€ und 10€ also wären es dann ca 33€ die ich zahlen müsste wenn ich das Verwarnungsgeld nicht zahle

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Du willst es nicht verstehen. Also kann ich dir nur empfehlen, es dir von einem Anwalt oder Richter kostenpflichtig erklären zu lassen. Aber halt, die haben bestimmt auch alle Unrecht...


Wenn du mir jetzt erklären kannst was ich nicht verstehe oder wieso diese 20€ gerechtfertigt sind werde ich das Geld so schnell wie möglich überweisen ;-)

Also wenn du mir jetzt hier schreibst:
Halten auf einem Gehweg mit abgesenktem Bordstein in einer Einbahnstraße mit eingeschränktem Halteverbot ist verboten. Dann verstehe ich es (was kompletter Schwachsinn wäre) :-) (Ja in Deutschland)
Aber wieso dann eine eingeschränkte Halteverbots Zone ? Wahrscheinlich zu viel Geld.

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 23:12

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 23:16

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Desweiteren frage ich mich wieso ich ein Verwarngeld in Höhe von 20€ zahlen muss ? Wären es nicht eher 10€ ?


Das sehe ich auch so und das habe ich bereits in Antwort#4 geschrieben, es sei denn Du hast länger als 3 Minuten dort gehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Abgezockt321):
In einer Einbahnstraße ist es erlaubt links auf dem Gehweg mit abgesenktem Birdstein zu HALTEN.

In Deutschland eben nicht, deshalb ja auch die bereits gestellte Frage, in welchem Land das spielt.



Zitat (von Abgezockt321):
Desweiteren frage ich mich wieso ich ein Verwarngeld in Höhe von 20€ zahlen muss ?

Muss man doch gar nicht, man darf.

Die Begründung sollte sich durch lesen des "Strafzettels" erschließen, da sollte dann so was drauf stehen : Tatbestandsnummer 112402: Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg, § 12 Abs. 4 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 52a BKat



Zitat (von Abgezockt321):
Wären es nicht eher 10€ ?

Rein theoretisch ja:
Tatbestandsnummer 112050: Sie hielten verbotswidrig auf dem Gehweg, § 12 Abs. 4 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; -- BKat
Dummerweise mochte sich die Dame der Meinung "halten" nicht anschließen.


Das kann man nun ausdiskutieren, die Diskussionsfreudigkeit kostet einen dann aber erstmal ca. 28 EUR.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay wo in der StVO steht dass man auf Gehwegen mit abgesenktem Bordstein nicht halten darf ?


Naja ich glaub am geilsten für mich ist es erstmal die Beweise einzufordern und dann seh ich weiter denn ich saß im Auto und stand keine 3 Minuten.

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 23:31

-- Editiert von Abgezockt321 am 03.12.2018 23:32

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Abgezockt321):
Okay wo in der StVO steht dass man auf Gehwegen mit abgesenktem Bordstein nicht halten darf ?

Dem §2 StVO würde ich diese Information entnehmen wollen.




-- Editiert von Harry van Sell am 03.12.2018 23:34

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Abgezockt321):
Okay wo in der StVO steht dass man auf Gehwegen mit abgesenktem Bordstein nicht halten darf ?

Dem §2 StVO würde ich diese Information entnehmen wollen.




-- Editiert von Harry van Sell am 03.12.2018 23:34


Ähm okeeee ?
Auch auf Krampf versuchen zu finden was ich falsch gemacht habe ?

Sagt doch einfach dass ich im Recht bin. Ich habe keinen Fehler gemacht in der eingeschränkten Halteverbotszone in der Einbahnstraße.
Die Frau hatte wohl einen sch... Tag und wollte es an mir raus lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Desweiteren frage ich mich wieso ich ein Verwarngeld in Höhe von 20€ zahlen muss ? Wären es nicht eher 10€ ?


Das sehe ich auch so und das habe ich bereits in Antwort#4 geschrieben, es sei denn Du hast länger als 3 Minuten dort gehalten.


Und das habe ich eben nicht. Sonst hätte ich GAR NICHTS bekommen..

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Abgezockt321):
Ich habe keinen Fehler gemacht

Nun, dann trage die Meinung das man ohne Erlaubnis mit dem KfZ Gehwege benutzen darf den entsprechenden Stellen vor.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Abgezockt321):
Ich habe keinen Fehler gemacht

Nun, dann trage die Meinung das man ohne Erlaubnis mit dem KfZ Gehwege benutzen darf den entsprechenden Stellen vor.


Und eine Banane ist ein Apfel! ;-)

Das führt hier zu nichts. Daraus schließe ich dass ihr auch nicht herausgefunden habt was ich falsch gemacht habe.
Trotzdem danke.

-- Editiert von Abgezockt321 am 04.12.2018 00:05

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Siehe oben:
- Das Benutzen von Gehwegen ist in D generell verboten (2 StVO)
- Zum Parken und Haltehn ist die Fahrbahn oder ausgewiesene Flächen zu nutzen (12 Abs 4 StVO)
- wie gesagt, das wurde alles schon erwähnt, du willst es aber nicht verstehen

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Finde den Fehler: GEHweg, nicht FAHRweg oder PARKplatz oder HALTEzone oder sonstwas! GEHWEG!

Wäre ich als Fußgänger auf besagtem Gehweg unterwegs gewesen, hättest Du jetzt noch eine Anzeige wegen Nötigung am Hals...

Was, wenn da jetzt eine alte Oma mit Rollator gegangen wäre? Pech für die Oma?

Dein Zwergenaufstand ändert nichts an der Tatsache, dass Deine Rostlaube nichts auf einem Gehweg zu suchen hat! Das ist - neben dem Verbot - nämlich auch eine Unverschämtheit!

Da fehlt wohl die notwendige Reife zum führen eines Kfz...

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Und das habe ich eben nicht. Sonst hätte ich GAR NICHTS bekommen.


Bitte richtig lesen, was ich geschrieben habe:
Parken auf dem Gehweg 20€
Halten auf dem Gehweg 10€

0x Hilfreiche Antwort


#25
 Von 
Abgezockt321
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von tapeking):
Finde den Fehler: GEHweg, nicht FAHRweg oder PARKplatz oder HALTEzone oder sonstwas! GEHWEG!

Wäre ich als Fußgänger auf besagtem Gehweg unterwegs gewesen, hättest Du jetzt noch eine Anzeige wegen Nötigung am Hals...

Was, wenn da jetzt eine alte Oma mit Rollator gegangen wäre? Pech für die Oma?

Dein Zwergenaufstand ändert nichts an der Tatsache, dass Deine Rostlaube nichts auf einem Gehweg zu suchen hat! Das ist - neben dem Verbot - nämlich auch eine Unverschämtheit!

Da fehlt wohl die notwendige Reife zum führen eines Kfz...


Ich stand ja auch mit allen 4 Reifen so auf dem Gehweg dass niemand mehr vorbeigekommen ist alles klar hahaha! Selbst der Übergewichtigste Mensch oder der größte Rollator wäre an mir vorbei gekommen - Spar dir deine hätte hätte Drohungen.
Lediglich das Linke Vorder - und Hinterrad standen auf dem Gehweg.

Aber ich melde mich hiermit ab :-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Aber ich melde mich hiermit ab :-)


Ist auch besser so

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dem §2 StVO würde ich diese Information entnehmen wollen.


Ich dem §12 StVO
Interessant wäre dort dann Absatz 4a.

Wobei ich bezweifel, ob dem TE die Bedeutung der Worte "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt" klar werden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2114 Beiträge, 735x hilfreich)

@Abgezockt321:
Du hast Recht und alle anderen irren sich.
Gut so?

Du erinnerst mich an den guten alten Witz: "Meldung im Radio: Vorsicht, auf der Autobahn kommt Ihnen ein Geisterfahrer entgegen. Abgezockt321: Einer? Dutzende!"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Das grundsätzliche Problem von @Abgezockt321 ist, dass er in der StVO ein explizites Verbot zum Halten auf Gehwegen sucht. Das steht da aber nicht drin. Muss es auch nicht - Autos haben eben NIE was auf Gehwegen zu suchen.

Im §12 steht dann eben die nicht selbstverständliche Einschränkung drin, dass man auch auf der Fahrbahn vor abgesenkten Bordsteinen nicht parken darf. Das ist deshalb nicht selbstverständlich (weil anders als beim Halteplatz auf dem Gehweg) dort sehr wohl gefahren werden darf.

@Abgezockt321 ist aber auch sicher auf dem Gehweg gefahren (wenn auch nur kurz und vermutlich langsam), sonst könnte das Auto dort ja nicht stehen und halten. Schon das ist verboten.

Fazit: Bezahlen und draus lernen.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Könnte ich die Politesse Anzeigen wenn ich auf dem Bild zu sehen bin?
Was sollte denn anders sein wenn jemand im Fahrzeug sitzt? Trotzdem kann es Parken sein. Ergo würde das Foto rein gar nichts beweisen.

Ich stelle es mir so vor: Die Politesse sah dein Fahrzeug, ging zum Tatort (schon mal 1 Minute vorbei), sah dich im Auto sitzen und schritt dann zur Tat das unerlaubte Halten aufzuschreiben (hättest du nicht drin gesessen wäre es direkt Parken gewesen). Als sie damit fast fertig war standest du aber immer noch da, und damit war die 3-Minuten-Frist überschritten. Da musste sie dann nur eine Taste drücken und schon sind aus den 10 Euro 20 geworden.

Und warum du hier die Leute so angehst die dir die besten Ratschläge gegeben haben die es gibt kann ich gar nicht nachvollziehen.
Gerne kannst du gegen die OWi vorgehen, vielleicht wirst du sogar 10 Euro herausholen (wegen Halten und nicht Parken); wäre aber ein Pyrrhussieg. Denn wie die meisten hier wissen, würde das dann in einem Bußgeldverfahren abgehandelt, und da sind die Gebühren schon höher als das Angebot von 20 Euro. Sprich: Außer man ist völlig unschuldig lohnt es sich so gut wie nie gegen OWi's vorzugehen.

Stefan

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