Hallo,
ich bin in einem Verein tätig, in dem sich folgendes Problem stellt.
Es ist vor gekommen, das Mitglieder, nach dem Einzug der Mitgliedsbeiträge diese wieder per Widerspruch zurück buchen lassen.
Wir haben keine Kündigung erhalten. (Kündigung schriftlich zum Jahresende möglich, Beitrag wir halbjährlich eingezogen)
Grundsätzliche Frage:
Welche sinnvolle Handhabe hat man gegen solch ein Vorgehen.
Klar, im guten mit den entsprechenden Personen reden......
Aber welche Möglichkeiten hat man noch????
nichtzahlende Mitglieder
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Was steht denn dazu in der Satzung?
Bei uns steht ein Passus, dass Mitgliedern gekündigt wird, wenn sie den Beitrag nicht zahlen.
Ja,
aber mir geht es ja darum, das das Mitglied z.B. im Juni den Beitrag zurückgehen lässt, obwohl es im Dezember erst kündigen kann..
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Muss der Beitrag das laufende Jahr erst im Juni gezahlt werden, oder für welche Zeit wurde abgebucht ?
Was macht ihr denn mit den Mitgliedern bei denen nichts abgebucht wird und die nicht bezahlen ?
Genauso müßt ihr gegen die Mitglieder vorgehen, die den Beitrag zurück buchen lassen.
Auch Betragsrückstände können nach Mahnung gerichtlich geltend gemacht werden (Mahnbescheid).
Solche Fälle kann man in der Mitgliederversammlung verhandeln und dann einen Vereinsausschluss erwirken
Es geht doch nicht darum, Mitglieder auszuschließen und auf die Zahlung rückständiger Mitgliedsbeiträge zu verzichten.
Wenn ein Mitglied vorsätzlich (Rückgabe der Lastschrift) seine Zahlungspflichten nicht erfüllt, empfehle ich den Rechtsweg. Jeder Rechtsanwalt freut sich über diesen "Selbstgänger".
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