Kann ein privater Verkäufer vom 14-tägigen Rücktrittsrecht eines Kaufvertrages Gebrauch machen?

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb504891-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein privater Verkäufer vom 14-tägigen Rücktrittsrecht eines Kaufvertrages Gebrauch machen?

Die Verköuferin hat im November 18 eine Verkaufsanzeige in EBay-Kleinanzeigen eingestellt, in welcher sie ihren Husky-Hund verkaufen möchte, da sie ihn nicht mehr artgerecht halten kann (Umzug in Mietswohnung). Ich als Käufer vereinbarte einen Termin zur Besichtigung und in Folge wurde ein Kaufpreis verhandelt. Um das Ganze dingfest zu machen bot ich der Verkäuferin eine Anzahlung von 200,- EUR an, wenn Sie mir den Verkauf des Hundes und der erfolgten Anzahlung bestätigt. Die Verkäuferin setzte ein handschriftliches Dokument mit der Überschrift „Kaufvertrag" auf, in dessen sich der Erhalt der Anzahlung befand, die wörtliche Bekundung „der Verkauf des Hundes mit Name" dem Betrag der Restzahlung bei Abholung, den Namen der Verkäuferin, das Erstellungsdatum sowie die Unterschriften der Verkäuferin sowie meiner als Käufer und die meines Lebenspartners.
Nun 6 Tage später erhalten wir von der Verkäuferin per Whattsapp die Benachrichtigung, dass Sie es sich anders überlegt hätte und uns den Hund doch nicht verkaufen würde. Hat die Verköuferin das Recht vom 14-tägigen Rücktritt Gebrauch zu machen, oder anderweitig vom Vertrag zurückzutreten?

Mit freundlichen Grüßen
P.Stöcker

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb504891-72):
Hat die Verköuferin das Recht vom 14-tägigen Rücktritt Gebrauch zu machen

Kommt darauf an ob ein solches vereinbart wurde und was genau da drinsteht.



Zitat (von fb504891-72):
oder anderweitig vom Vertrag zurückzutreten?

Sofern sie ausreichende Gründe darlegen kann, ja. Ansonsten nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb504891-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem erwähnten handgeschriebenen Dokument „Kaufvertrag" ist keine Vereinbarung zum Rücktritt vermerkt oder mündlich besprochen worden.

Was sind ausreichende darzulegende Gründe, um von Seiten des Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktreten zu können?

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann aus deiner Beschreibung keinen Grund erkennen, warum die Verkäuferin ein Rücktrittsrecht hätte. Also ist der Vertrag einzuhalten

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb504891-72):
In dem erwähnten handgeschriebenen Dokument „Kaufvertrag" ist keine Vereinbarung zum Rücktritt vermerkt oder mündlich besprochen worden.

Dann gibt es auch keines, bleiben nur die gesetzlichen Gründe.



Zitat (von fb504891-72):
Was sind ausreichende darzulegende Gründe, um von Seiten des Verkäufers vom Kaufvertrag zurücktreten zu können?

Gründe die ein festhalten am Kaufvertrag eine unzumutbare Härte / Unmöglichkeit bedeuten würde. Die Hürden dafür sind aber recht hoch.
Also Sachen wie "Hund ist tot" oder "Hund ist sehr bald tot".




-- Editiert von Harry van Sell am 04.12.2018 22:31

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
fb504891-72
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Da wir bereits ablehnend auf den Rücktrittsversuch reagierten, behauptete die Verkäuferin in einer ihrer WhatsApp Mitteilungen, der Hobbyzüchter von welchem sie den Hund gekauft hatte, hätte es innerhalb des Kaufvertrages verboten den Hund zu verkaufen. Kann dies als Grund gesehen werden rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, vom Verkauf mit uns zurück zu treten.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von fb504891-72):
Kann dies als Grund gesehen werden rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, vom Verkauf mit uns zurück zu treten.

Nö, das Problem muss sie mit ihrem Verkäufer klären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Kann ein privater Verkäufer vom 14-tägigen Rücktrittsrecht eines Kaufvertrages Gebrauch machen?


Gesetzlich gibt es nur bei (1.) gewerblichen Verkäufern im (2.) Fernabsatz ein Widerrufsrecht für den (3.) Käufer. Nicht mal eines davon trifft bei dir zu, und es müßten alle drei zutreffen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 05.12.2018 14:57

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