Folgendes Problem:
Mein Mietverhältnis endete Ende Oktober 2018. 2 Monate später am 4.12.2018 hat mich meine ehemalige Vermieterin angerufen und mir mitgeteilt, dass die Heizung defekt sei. Sie hat diese reparieren lassen und es wären ca. 128 € fällig. Bei der Wohnungsübergabe gab es ein Übergabeprotokoll in dem nichts von einer defekten Heizung drin stand. Die Heizung funktionierte auch während des ganzen Mietverhältnisses einwandfrei. Die Vermieterin sagte außerdem, dass ich die Heizung hätte regelmäßig warten müssen. Davon steht aber nichts im Mietvertrag, jedenfalls konnte ich nichts der gleichen herauslesen.
Außerdem wurde die Rechnung für die angeblich defekte Heizung erst am 19.11.2018 erstellt und am 14.11.18 wurde die Heizung Anscheinend repariert. Davon habe ich ein Foto.
Jetzt meine Frage:
darf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!? Wer ist jetzt hier im Recht?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
Nach Beendigung des Mietverhältnisses defekte Heizung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was für eine Art der Heizung ist es denn? Es gibt versteckte Mängel, die kann der VM auch später geltend machen, so wie er es hier versucht.
Gasetagenheizung
Öletagenheizung
Zentralheizung
Kohleheizung
Solarheizung
Zitatdarf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!? :
Nein
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Zitat:Zitatdarf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!? :
Nein
Kommt drauf an, warum die Heizung defekt ist ...
Es handelt sich um ein ca. 30 jahre alte ölheizung
Alles was Zentralheizung betrifft ist nicht Ihr Problem.
Bei einer Wohnungsheizung kommt es darauf an, ob SIe verantwortlich für den Defekt sind, ich denke mal eher nicht. Deswegen ... wenn sie wirklich die Reparatur bezahlt haben möchte und nicht evt. die Wartung (anteilig), dann hat die VMin Pech inne Verlosung,
ZitatDie Vermieterin sagte außerdem, dass ich die Heizung hätte regelmäßig warten müssen. :
Sry das habe ich ganz überlesen, die Wartung zahlen hätten Sie wohl müssen, aber für die Beauftragung der Wartung ist der VM zuständig, ist aufgrund der fehlenden Wartung die Heizung defekt, hat der VM eben Pech.
Zitatdarf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!? :
Ja, darf sie verlangen.
Denn verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.
Die Vermieter müssten da schon genau darlegen, weshalb das die Mieter zahlen sollten.
Ein "sie sind schuld" ist da nicht ausreichend.
Die direkte Übertragung der Verantwortlichkeit für die Ausführung/Beauftragung der Heizungswartung auf den Meiter sieht die Rechtsprechung mindestens als problematisch an (auch wenn die Kosten der Wartung dann wieder umlagefähige Betriebskosten darstellen).
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/einzelne-Kosten/Gastherme/Wartung-einer-Therme-Heizung-soll-Aufgabe-des-Mieters-sein-E2311.htm
Zudem soll im Mietvertrag nichts von einer tatsächlich erfolgten Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf den Mieter stehen (ggf. mal mit den Ausführungen im obigen Link vergleichen) und die Heizungsanlage soll zum Rückgabezeitpunkt noch funktioniert haben.
Da wird der Vermieter es mehr als schwer haben, hier seine Reparaturkostenforderung gegen den Mieter durchzusetzen.
Was der Vermieter allerdings tun könnte, wäre nun wieder die jährlichen Wartungen ausführen zu lassen und die Kosten dann auf den Mieter umzulegen. Wenn auch hier die übliche (wirksame) Betriebskosten-Umlagevereinbarung besteht, dann können diese Kosten durchaus noch auf den Mieter umlegbar sein.
Ich wundere mich allerdings über die wirklich äußerst geringen Reparaturkosten.
Die jährliche Wartung der Ölheizungsanlage dürfte mehr als nur 128 Euro kosten - gerade wenn da länger nichts gewartet/gereinigt wurde.
Ggf. muss man sich halt überlegen, ob man da nicht den Teufel mit dem Belzebub austreibt.
Der Vermieter hat die Heizung nicht warten lassen und diese ist jetzt kaputt. Sein Problem.
Wenn die Wartungskosten von mehreren Mietern getragen werden, dann dürfte der jährliche Posten bezahlbar sein.
Nachdem jetzt viel gemutmaßt wurde, würde ich zusammenfassend sagen:
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen, sondern Sie muss den Defekt benennen (oder Rechnungskopie schicken) und dann müsste man prüfen, was genau gemacht wurde und ob das den Mieter betrifft.
ZitatNachdem jetzt viel gemutmaßt wurde, würde ich zusammenfassend sagen: :
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen, sondern Sie muss den Defekt benennen (oder Rechnungskopie schicken) und dann müsste man prüfen, was genau gemacht wurde und ob das den Mieter betrifft.
Ich habe ein Foto der Rechnung nach Aufforderung über WhatsApp von der Vermieterin erhalten.
ZitatDie Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen, :
Doch, kann sie. Hat sie doch schon gemacht.
Zitatsondern Sie muss den Defekt benennen (oder Rechnungskopie schicken) und dann müsste man prüfen, was genau gemacht wurde und ob das den Mieter betrifft. :
Wenn sie die Forderung durchsetzen will, muss sie diese detailliert begründen.
Da kann es sogar sein, das sie begründen muss, weshalb der Mieter zuständig sein soll.
ZitatZitat (von Michael32): :
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen,
Doch, kann sie. Hat sie doch schon gemacht.
Mittlerweile hat dieser Witz einen zieeeemlich langen Bart......
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