Nach Beendigung des Mietverhältnisses defekte Heizung

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Lillo85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach Beendigung des Mietverhältnisses defekte Heizung

Folgendes Problem:

Mein Mietverhältnis endete Ende Oktober 2018. 2 Monate später am 4.12.2018 hat mich meine ehemalige Vermieterin angerufen und mir mitgeteilt, dass die Heizung defekt sei. Sie hat diese reparieren lassen und es wären ca. 128 € fällig. Bei der Wohnungsübergabe gab es ein Übergabeprotokoll in dem nichts von einer defekten Heizung drin stand. Die Heizung funktionierte auch während des ganzen Mietverhältnisses einwandfrei. Die Vermieterin sagte außerdem, dass ich die Heizung hätte regelmäßig warten müssen. Davon steht aber nichts im Mietvertrag, jedenfalls konnte ich nichts der gleichen herauslesen.

Außerdem wurde die Rechnung für die angeblich defekte Heizung erst am 19.11.2018 erstellt und am 14.11.18 wurde die Heizung Anscheinend repariert. Davon habe ich ein Foto.

Jetzt meine Frage:

darf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!? Wer ist jetzt hier im Recht?

Danke schon mal im Voraus für die Antworten!

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Was für eine Art der Heizung ist es denn? Es gibt versteckte Mängel, die kann der VM auch später geltend machen, so wie er es hier versucht.

Gasetagenheizung
Öletagenheizung
Zentralheizung
Kohleheizung
Solarheizung

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Lillo85):
darf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!?


Nein

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Lillo85):
darf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!?


Nein


Kommt drauf an, warum die Heizung defekt ist ...

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#4
 Von 
Lillo85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um ein ca. 30 jahre alte ölheizung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Alles was Zentralheizung betrifft ist nicht Ihr Problem.

Bei einer Wohnungsheizung kommt es darauf an, ob SIe verantwortlich für den Defekt sind, ich denke mal eher nicht. Deswegen ... wenn sie wirklich die Reparatur bezahlt haben möchte und nicht evt. die Wartung (anteilig), dann hat die VMin Pech inne Verlosung,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Lillo85):
Die Vermieterin sagte außerdem, dass ich die Heizung hätte regelmäßig warten müssen.


Sry das habe ich ganz überlesen, die Wartung zahlen hätten Sie wohl müssen, aber für die Beauftragung der Wartung ist der VM zuständig, ist aufgrund der fehlenden Wartung die Heizung defekt, hat der VM eben Pech.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Lillo85):
darf meine Ex-Vermieterin Jetzt die Kosten für die defekte Heizung von mir verlangen!?

Ja, darf sie verlangen.
Denn verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.

Die Vermieter müssten da schon genau darlegen, weshalb das die Mieter zahlen sollten.
Ein "sie sind schuld" ist da nicht ausreichend.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die direkte Übertragung der Verantwortlichkeit für die Ausführung/Beauftragung der Heizungswartung auf den Meiter sieht die Rechtsprechung mindestens als problematisch an (auch wenn die Kosten der Wartung dann wieder umlagefähige Betriebskosten darstellen).
https://www.promietrecht.de/warme-Betriebskosten/einzelne-Kosten/Gastherme/Wartung-einer-Therme-Heizung-soll-Aufgabe-des-Mieters-sein-E2311.htm

Zudem soll im Mietvertrag nichts von einer tatsächlich erfolgten Übertragung dieser Verantwortlichkeit auf den Mieter stehen (ggf. mal mit den Ausführungen im obigen Link vergleichen) und die Heizungsanlage soll zum Rückgabezeitpunkt noch funktioniert haben.
Da wird der Vermieter es mehr als schwer haben, hier seine Reparaturkostenforderung gegen den Mieter durchzusetzen.

Was der Vermieter allerdings tun könnte, wäre nun wieder die jährlichen Wartungen ausführen zu lassen und die Kosten dann auf den Mieter umzulegen. Wenn auch hier die übliche (wirksame) Betriebskosten-Umlagevereinbarung besteht, dann können diese Kosten durchaus noch auf den Mieter umlegbar sein.

Ich wundere mich allerdings über die wirklich äußerst geringen Reparaturkosten.
Die jährliche Wartung der Ölheizungsanlage dürfte mehr als nur 128 Euro kosten - gerade wenn da länger nichts gewartet/gereinigt wurde.

Ggf. muss man sich halt überlegen, ob man da nicht den Teufel mit dem Belzebub austreibt.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Vermieter hat die Heizung nicht warten lassen und diese ist jetzt kaputt. Sein Problem.
Wenn die Wartungskosten von mehreren Mietern getragen werden, dann dürfte der jährliche Posten bezahlbar sein.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nachdem jetzt viel gemutmaßt wurde, würde ich zusammenfassend sagen:
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen, sondern Sie muss den Defekt benennen (oder Rechnungskopie schicken) und dann müsste man prüfen, was genau gemacht wurde und ob das den Mieter betrifft.

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#11
 Von 
Lillo85
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Nachdem jetzt viel gemutmaßt wurde, würde ich zusammenfassend sagen:
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen, sondern Sie muss den Defekt benennen (oder Rechnungskopie schicken) und dann müsste man prüfen, was genau gemacht wurde und ob das den Mieter betrifft.


Ich habe ein Foto der Rechnung nach Aufforderung über WhatsApp von der Vermieterin erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen,

Doch, kann sie. Hat sie doch schon gemacht.



Zitat (von Michael32):
sondern Sie muss den Defekt benennen (oder Rechnungskopie schicken) und dann müsste man prüfen, was genau gemacht wurde und ob das den Mieter betrifft.

Wenn sie die Forderung durchsetzen will, muss sie diese detailliert begründen.
Da kann es sogar sein, das sie begründen muss, weshalb der Mieter zuständig sein soll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Michael32):
Die Vermieterin kann nicht einfach sagen Heizung war kaputt, Mieter muss das bezahlen,

Doch, kann sie. Hat sie doch schon gemacht.


Mittlerweile hat dieser Witz einen zieeeemlich langen Bart......

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