Hallo,
wir haben vor 14 Jahren eine Wohnung gemietet in der in 3 Zimmer die Decken mit Holzvertäfellungen abgehangen waren.
Jetzt sind wir umgezogen und haben die Wohnung gekündigt. Der Vermieter ist nun der Meinung, dass diese Holzdecken unser Eigentum sind und wir sie zurückbauen müssen, da sie nicht im Mietvertrag erwähnt sind.
Stimmt das ? Hat da jemand Erfahrung?
Über eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Julia
Gehen Einbauten bei Einzug ins Eigentum der Mieter über?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sie müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in welchem Sie sie bekommen haben, also ohne Vertäfelung wenn er es wünscht.
Die Holzdecken waren beim Einzug schon vorhanden? Dann ist es Vermietersache, wenn es keine Vereinbarung dazu gab
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1:1
Warst du dir darüber im Klaren, dass du die "Holzvertäfelung" vom Mietvorgänger übernommen hast?
(und dass die Wohnung nicht etwa vom Vermieter mit der "Holzvertäfelung" ausgestattet war?)
Ist dazu irgendetwas dokumentiert? vielleicht auch im Übergabeprotokoll?
Hast du dafür evtl. sogar eine Abstandszahlung an den Mietvorgänger geleistet?
Grundsätzlich gilt natürlich schon: vom Mietvorgänger übernommene Einbauten/bauliche Veränderungen gehen in das Eigentum des übernehmenden Nachfolgemieters über (und müssen wie eigene, selbst ausgeführte Einbauten/Veränderungen dann vom Nachfolgemieter bei Mietende beseitigt werden).
Allerdings wird im Zweifel der Vermieter auch glaubhaft machen müssen, dass es sich tatsächlich um eine "Übernahme" (durch den Nachfolgemieter) handelt und nicht etwa einfach um vom Vormieter zurückgelassene Dinge, die in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind.
nach der bisherigen Sachverhaltsschilderung schließe ich mich daher cirius32832 an
jetzt also 2:1
Die Holzvertäfelung waren schon in der Wohnung. Es gab keine Vereinbarung und es war auch nicht klar, dass das Einbauten sind. Wir sind davon ausgegangen, dass sie zur Wohnung gehören.
Wir haben sie dann lediglich weiß gestrichen.
Die Holzvertäfelung waren schon in der Wohnung. Es gab keine Vereinbarung und es war auch nicht klar, dass das Einbauten sind. Wir sind davon ausgegangen, dass sie zur Wohnung gehören.
Wir haben sie dann lediglich weiß gestrichen.
Gilt natürlich nur, wenn Sie die Decke selber abgehangen haben und der VM dies nachweisen kann.
-- Editiert von AltesHaus am 05.12.2018 08:35
ZitatWir haben sie dann lediglich weiß gestrichen. :
Mal vorsichtig gefragt, welche Farbe hatten die denn vorher, waren die eventuell naturbelassen?
Dann bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine Übernahme durch euch vom Mietvorgänger.ZitatDie Holzvertäfelung waren schon in der Wohnung. Es gab keine Vereinbarung und es war auch nicht klar, dass das Einbauten sind. Wir sind davon ausgegangen, dass sie zur Wohnung gehören. :
Der Vermieter hat die Wohnung mit Holzdecke/Holzvertäfelung vermietet.
Damit könnte es dann richtig interessant werden, je nachdem wie die Antwort auf obige Frage ausfälltZitatWir haben sie dann lediglich weiß gestrichen. :
ZitatMal vorsichtig gefragt, welche Farbe hatten die denn vorher, waren die eventuell naturbelassen? :
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