Gehen Einbauten bei Einzug ins Eigentum der Mieter über?

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
jgr77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehen Einbauten bei Einzug ins Eigentum der Mieter über?

Hallo,
wir haben vor 14 Jahren eine Wohnung gemietet in der in 3 Zimmer die Decken mit Holzvertäfellungen abgehangen waren.
Jetzt sind wir umgezogen und haben die Wohnung gekündigt. Der Vermieter ist nun der Meinung, dass diese Holzdecken unser Eigentum sind und wir sie zurückbauen müssen, da sie nicht im Mietvertrag erwähnt sind.
Stimmt das ? Hat da jemand Erfahrung?
Über eine kurzfristige Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Julia

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Sie müssen die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, in welchem Sie sie bekommen haben, also ohne Vertäfelung wenn er es wünscht.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Die Holzdecken waren beim Einzug schon vorhanden? Dann ist es Vermietersache, wenn es keine Vereinbarung dazu gab

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

1:1 :devil:

Warst du dir darüber im Klaren, dass du die "Holzvertäfelung" vom Mietvorgänger übernommen hast?
(und dass die Wohnung nicht etwa vom Vermieter mit der "Holzvertäfelung" ausgestattet war?)
Ist dazu irgendetwas dokumentiert? vielleicht auch im Übergabeprotokoll?
Hast du dafür evtl. sogar eine Abstandszahlung an den Mietvorgänger geleistet?

Grundsätzlich gilt natürlich schon: vom Mietvorgänger übernommene Einbauten/bauliche Veränderungen gehen in das Eigentum des übernehmenden Nachfolgemieters über (und müssen wie eigene, selbst ausgeführte Einbauten/Veränderungen dann vom Nachfolgemieter bei Mietende beseitigt werden).
Allerdings wird im Zweifel der Vermieter auch glaubhaft machen müssen, dass es sich tatsächlich um eine "Übernahme" (durch den Nachfolgemieter) handelt und nicht etwa einfach um vom Vormieter zurückgelassene Dinge, die in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind.

nach der bisherigen Sachverhaltsschilderung schließe ich mich daher cirius32832 an
jetzt also 2:1 :grins:

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#4
 Von 
jgr77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Holzvertäfelung waren schon in der Wohnung. Es gab keine Vereinbarung und es war auch nicht klar, dass das Einbauten sind. Wir sind davon ausgegangen, dass sie zur Wohnung gehören.

Wir haben sie dann lediglich weiß gestrichen.

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#5
 Von 
jgr77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Holzvertäfelung waren schon in der Wohnung. Es gab keine Vereinbarung und es war auch nicht klar, dass das Einbauten sind. Wir sind davon ausgegangen, dass sie zur Wohnung gehören.

Wir haben sie dann lediglich weiß gestrichen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Gilt natürlich nur, wenn Sie die Decke selber abgehangen haben und der VM dies nachweisen kann.

-- Editiert von AltesHaus am 05.12.2018 08:35

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von jgr77):
Wir haben sie dann lediglich weiß gestrichen.


Mal vorsichtig gefragt, welche Farbe hatten die denn vorher, waren die eventuell naturbelassen?

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von jgr77):
Die Holzvertäfelung waren schon in der Wohnung. Es gab keine Vereinbarung und es war auch nicht klar, dass das Einbauten sind. Wir sind davon ausgegangen, dass sie zur Wohnung gehören.
Dann bestehen keinerlei Anhaltspunkte für eine Übernahme durch euch vom Mietvorgänger.
Der Vermieter hat die Wohnung mit Holzdecke/Holzvertäfelung vermietet.

Zitat (von jgr77):
Wir haben sie dann lediglich weiß gestrichen.
Damit könnte es dann richtig interessant werden, je nachdem wie die Antwort auf obige Frage ausfällt

Zitat (von spatenklopper):
Mal vorsichtig gefragt, welche Farbe hatten die denn vorher, waren die eventuell naturbelassen?

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