Vater des Vermieters begeht Hausfriedensbruch?

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)
Vater des Vermieters begeht Hausfriedensbruch?

Hallo liebe Leute,

nachdem man die Kündigung einer Wohnung bekannt gab, rückte der Vater des Vermieters dem Mieter auf die Pelle...

Kurze hypothetische Sachklärung:
Nachdem der ehem. Vermieter verstorben war, und sein Bruder zu Lebzeiten lediglich sein Erfüllungsgehilfe war und nicht gleichwertiger Eigentümer dieser Immobilie, musste man erfahre dass nun sein Neffe (der Sohn des Bruders) sein Erbe antrat.

Ob dies aus steuerrechtlichen Gründen (um spätere Erbschaftssteuer auszuschließen?!) geschah oder nicht, ist dabei völlig schnuppe... Dieser Bruder jedenfalls scheint wohl einen erhöhten Nachholbedarf zu haben sich ungefragt einzumischen. Oder vielleicht will er sich nun - nach etlichen Jahren - auch nur endlich einmal mitteilen. Aufgrund der scheinbar langzeitigen Vernachlässigung seiner Person in seiner Familie "blähte" er sich so dermaßen auf, dass es schon fast peinlich war und man ihn aus diesen Gründen (im Beisein seines Sohnes) quasi rausschmiss.

Dabei ging es um Entscheidungen eigentümlicher Natur, diese ihm letztlich gar nichts anzugehen haben. Er ist ja schließlich nicht der Eigentümer. Tut aber so... Als er noch erklärte dass man das nicht dürfe und man nun mit Konsequenzen zu rechnen hätte, erteilte man ihm noch obendrauf Hausverbot für die gekündigte Wohnung und erklärte dass man wegen Hausfriedensbruch die Polizei rufen würde, sollte er - solange man Mieter ist - diese Wohnung noch einmal betreten.

Sohnemann glotzte blöd aus der Ecke und verschwindet dann ebenfalls...

Man glaubt es nicht, denn so ein Auftritt würde man nur in Filmen aus Bollywood sehen!
Solch eine Wohnungsübergabe würde doch bestimmt aufregend !! Muss man sich so einen Flegel gefallen lassen? Auch wenn er der Vater vom Eigentümer wäre? Kann man sich in so einem Fall auf sein Hausrecht berufen und diesen Typ ausschließen?

LG Schmitty



-- Editiert von schmitty am 05.12.2018 01:54

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Vater des Vermieters begeht Hausfriedensbruch?

Wieso? Ist er nicht unverzüglich nach Ausspruch des Hausverbotes gegangen?



Zitat (von schmitty):
Die Wohnungsübergabe wird bestimmt aufregend !!

Vemutlich - aber da man keine Wohnungsübergabe machen muss, kann sich den Stress auch sparen.



Zitat (von schmitty):
Muss ich mir so einen Flegel gefallen lassen?

Nö.



Zitat (von schmitty):
Auch wenn er der Vater vom Eigentümer ist?

Auch dann nicht.



Zitat (von schmitty):
Kann ich mich auf mein Hausrecht berufen und diesen Typ ausschließen?

Ja, kann man.

Idealerweise wiederholt man das Betretungsverbot für die Mietsache noch mal schriftlich. Mit Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
schmitty
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 8x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Na ja.... Den Hausfrieden sollte er ja bereits durch sein Verhalten gestört/gebrochen haben?
Nach Aufforderung ist er in der Tat auf und davon :grins:

Dann kann mann ja beruhigt schlafen gehen... Gut Nächtle

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von schmitty):
Den Hausfrieden sollte er ja bereits durch sein Verhalten gestört/gebrochen haben?

Gestört ja, gebrochen nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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