Änderungskündigung und Schwanger

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)
Änderungskündigung und Schwanger

Guten Morgen in die Runde,

ich bin in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auf Vollzeit angestellt (seit 4 Jahren) und schwanger, was der Arbeitgeber seit einigen Monaten weiß. Nun steht ein Umzug der Firma bevor im neuen Jahr (eine Woche vor Mutterschutzbeginn bei mir) und die Kollegen haben nun Ihre Änderungskündiung bekommen, ich noch nicht, da ich Montag und Dienstag frei hatte.
Nun meine Frage: es heißt überall, dass auch eine Änderungskündigung verboten ist in der Schwangerschaft, bzw. nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamts. Ist das auch in diesem Fall notwendig?
Der derzeitige Standort und wird vollständig auf den neuen Standort verlegt. Ist es notwendig, dass das Gewerbeaufsichtsamt informiert wird, wenn es sowieso keine Möglichkeit gibt am derzeitigen Standort weiter beschäftigt zu bleiben? Die Alternative wäre ja nur die Änderungskündigung nicht zu unterschreiben. Bringt ja aber keinem was. Es erscheint mir ein wenig unsinnig.

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Weshalb wurden überhaupt Änderungskündigungen ausgesprochen, wenn die Firma nur "umzieht"?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Eine Änderungskündigung wird zur 'Beendigungskündigung', wenn du nichts tust. Daran ändert auch deine Schwangerschaft nichts. Also entweder zustimmen - wenn es dir taugt - oder dagegen klagen.

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#3
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

@spatenklopper: der neue Arbeitsort ist 15 km entfernt, daher ist eine Änderungskündigung wohl notwendig.

@blaubär+: das beantwortet ja meine Frage. Ich finde es natürlich auch dämlich, dass da so ein Terz drum gemacht wird. Wir (Arbeitgeber und ich) wollen nur Ärger vermeiden, daher meine Frage hier. Ist ein kleines Unternehmen und wir wissen es alle nicht richtig.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Mona9964):
@spatenklopper: der neue Arbeitsort ist 15 km entfernt, daher ist eine Änderungskündigung wohl notwendig.


Nein das hat nichts mit der Entfernung zu tun, dann wohl eher mit einem festen Arbeitsort im alten Arbeitsvertrag, der andere Orte nicht zulässt.

Zitat (von blaubär+):
Also entweder zustimmen - wenn es dir taugt - oder dagegen klagen.


Was willst Du dagegen klagen?
Wenn die Betriebsstätte geschlossen wird, ist sie zu.

@ Mona
Unter den Voraussetzungen ist eine Änderungskündigung völlig normal und auch der richtige Weg.
Wichtig ist dann der Inhalt der Änderungskündigung und der des neuen Arbeitsvertrags.


-- Editiert von spatenklopper am 05.12.2018 14:01

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#5
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Spatenklopper
Vielen Dank für die Rückmeldung! Stimmt, der Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag festgehalten.
Wenn das alles so in Ordnung ist, dann ist es ja gut und wir sind hier alle beruhigt.

Danke für die schnelle Hilfe

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Mona9964):
Wenn das alles so in Ordnung ist, dann ist es ja gut und wir sind hier alle beruhigt.


Der Vorgang an sich ist so in Ordnung, ob der Inhalt der Änderungskündigung und der des neuen Arbeitsvertrags es auch sind gilt zu prüfen!

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#7
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

In der Änderungskündigung steht nur, dass man das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31-1-19 kündigt. Gleichzeitig bietet man die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zum 1-2-19 im neuen Unternehmenssitz an.
Dadurch bleiben die restlichen Inhalte des Arbeitsvertrages ja unberührt, da sich nur der Arbeitsort ändert. Oder?

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Ja, wenn das der gesamte Inhalt der Änderungskündigung ist beschränkt sie sich auf den neuen Arbeitsort.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wobei sich die Frage stellt, ob es überhaupt einer Änderungskündigung bedarf. Wie weit ist denn der neue Arbeitsplatz vom alten entfernt?

wirdwerden

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Nun meine Frage: es heißt überall, dass auch eine Änderungskündigung verboten ist in der Schwangerschaft, bzw. nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamts. Ist das auch in diesem Fall notwendig?


Auch in so einem Fall ist die Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes erforderlich. Allerdings wird der AG in diesem Fall die Zustimmung problemlos erhalten.

Ob man dann wirklich dagegen vorgehen will, wenn der AG ohne Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes die Änderungskündigung aussprechen sollte, sollte man sich gut überlegen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Meine Überlegungen gingen in eine ähnliche Richtung. Und, eine Änderung des Standortes muss ja nicht zwingend eine Änderungskündigung zur Folge haben. Deshalb ja meine Frage, wohin der Standort verlegt wird.

wirdwerden

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#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Stand oben ;) -15 Kilometer weg von der alten Firma.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#13
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen,

es sind sogar knapp 20 km, daher die Änderungskündigung.

@hh: ich möchte nicht dagegen vorgehen, sondern wollte lediglich wissen, ob Sanktionen aufkommen können, wenn das Gewerbeaufsichtsamt eben nicht angefragt wird. Mir als Arbeitnehmer ist es egal und mein Arbeitgeber könnte sich daher die Arbeit sparen. Mir ging es nur darum, ob es zwingend notwendig ist diesen "Umweg" zu gehen.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auch bei 20 km ist m.E. keine Änderungskündigung erforderlich. Vielleicht hat der Arbeitgeber es getan, um sich Ärger vom Hals zu halten. Ausnahme: in den Arbeitsverträgen steht als Dienstort die Märchenstraße 3.

wirdwerden

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ausnahme: in den Arbeitsverträgen steht als Dienstort die Märchenstraße 3.


Ob jetzt Märchenstraße weiß ich nicht, ab das ist es doch.

Zitat (von Mona9964):
Stimmt, der Arbeitsort ist im Arbeitsvertrag festgehalten.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Manno, die Adresse, oder was sonst? Hier sollte es doch möglich sein, auf den Punkt zu antworten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
ob Sanktionen aufkommen können, wenn das Gewerbeaufsichtsamt eben nicht angefragt wird.


Solange der AN sich nicht beschwert gibt es keine Sanktionen. Und Sanktionen im Sinne von Bußgeldern gibt es ohnehin nicht.

Wenn der AG es versäumt, die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes einzuholen, dann wäre die Kündigung unwirksam. Das wird aber nur im Rahmen einer Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht festgestellt.

Zitat:
Mir ging es nur darum, ob es zwingend notwendig ist diesen "Umweg" zu gehen.


Wenn der AG hier fragen würde, dann würde ich die Frage mit "Ja" beantworten. Dem AN kann es aber egal sein, wenn er die Änderungskündigung sowieso akzeptieren möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Mona9964
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin hh,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen.

Danke natürlich auch an alle die sich die Mühe gemacht haben zu Antworten.

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