Unterhalt fürMutter im Altenzentrum

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go504926-60
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhalt fürMutter im Altenzentrum

Hallo, meine Frau und ich sollen jetzt Unterhalt für meine Mutter im Altenzentrum zahlen.
Auch wenn die Summer relativ gering ist stellt sich die Frage ob Kosten für Urlaub der schon lange geplant war sowie die Anschaffung eines anderen Autos angerechet wird. Ich darf zwar keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen aber das mit dem Auto ist dringend notwendig und wird auch akzeptiert. Die Kreditrate würde dann in einer Neuberechnung die berufsbedingten Aufwendungen ablösen falls er höher ist. Urlaub ist aus dem Selbstbehalt zu finanzieren. Diese Urlaube waren aber schon lange geplant. Eine größere Reise mit meiner Frau zu ihrem 50 und eine große Reise mit meinen Kindern zum Renteneintritt 2019.
Aber ich gehe auch zum 01.04.19 in Rente und dann wird der Unterhalt neu berechnet. Dann zahle ich nichts mehr. Und da die jetzigen Forderungen unter 100€ mtl. liegen seit 08/18 würden Anwaltskosten schnell höher sein als der Unterhalt. Deswegen bin ich auch hier.
Danke im Voraus

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go504926-60):
Deswegen bin ich auch hier.
Ja. Und welche Frage hast du ?

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119623 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von go504926-60):
Deswegen bin ich auch hier.

Weswegen?



Zitat (von go504926-60):
Ich darf zwar keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen

Verkündet wer und mit welcher Begründung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
go504926-60
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

sobald man weiss das man Unterhalt zahlen muss darf man keine finanziellen Verpflichtungen eingehen die die Höhe des Unterhalts verringern sagt das Sozialamt..
schreibe das aber nochmal genau hier.

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Seit wann ist Ihre Mutter im Altenzentrum? Denn ab da mussten Sie faktisch mit einer möglichen Unterhaltsleistung rechnen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
go504926-60
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Sie ist seit Mai im Altenheim.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dann KÖNNTE ich mir vorstellen, daß es im Streitfall darauf ankommen wird, ob diese Reisen vor oder nach Mai gebucht wurden.... theoretisch könnte man sagen, daß man ab dem Zeitpunkt als klar war, daß eine Heimbetreuung notwendig wird, sich drauf einstellen muß, aber wer kann das schon so genau nachweisen bzw ob da jetzt Grundlagenforschung betrieben wird, wohl eher nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go504926-60
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es sind besondere Reisen. zum 50ten zur Rente. das weiß man und plant man Jahre vorher.

was bei mir auch eine Rolle spielt ist das ich nicht viel Unterhalt zahlen muss bis zur Rente und ob es sich somit lohnt einen Rechtstreit mit hohen Kosten zu riskieren?

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#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dann würde ICH es nicht tun. Aber manche/viele Leute scheinen es geradezu zu lieben, Geld "aus Prinzip" zu verbrennen :) .

Aber Sie müssen das entscheiden, es ist Ihr Geld und Ihre Energie, die Sie aufwenden müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#9
 Von 
go504926-60
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin. Gehe ich zum Anwalt zur Beratung oder lasse mich verklagen kommen sicher nicht weniger Kosten auf mich zu wie der Unterhalt.

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#10
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von go504926-60):
Naja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin. Gehe ich zum Anwalt zur Beratung oder lasse mich verklagen kommen sicher nicht weniger Kosten auf mich zu wie der Unterhalt.


Wieviel verdienst Du und Deine Frau denn Netto ?
Aus meiner Erfahrung heraus muss man ja erst zahlen, wenn man schon ein gewisses Einkommen hat.....

Wir wurden auch geprüft, 4.000 EUR Netto Unterhaltspflichtiger, 1.500 Ehepartner, aber wegen 5 Kindern nichts zu bezahlen.

Alternative: Mutter zu Hause pflegen, spart Geld......

-- Editiert von TF1970 am 14.12.2018 23:19

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3514 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von go504926-60):
Naja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin. Gehe ich zum Anwalt zur Beratung oder lasse mich verklagen kommen sicher nicht weniger Kosten auf mich zu wie der Unterhalt.


Kreuzfahrt, neues Auto, da müssten doch die 700 € für die Mutter kein so großes Problem darstellen.

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#12
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Kreuzfahrt, neues Auto, da müssten doch die 700 € für die Mutter kein so großes Problem darstellen.


Genau das dachte ich mir auch.....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go504926-60
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von TF1970):
Zitat (von Loni12):
Kreuzfahrt, neues Auto, da müssten doch die 700 € für die Mutter kein so großes Problem darstellen.


Genau das dachte ich mir auch.....

Habe den Unterhalt nochmal drücken können und bezahlt. Schon jetzt habe ich aber weniger Einkommen und müsste evtl. weniger Unterhalt zahlen. Da meint der Herr vom Sozialamt der Unterhalt ist für 2 Jahre berechnet und könnte nicht dauernd geändert werden nur bei besonderen Veränderungen des Einkommens geändert.
Was dann das für eine Aussage?

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#14
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nennt man Elternunterhalt. Du bist zwar verpflichtet (Unterhaltspflicht), aber die Leistungsfähigkeit muß schon immer mal wieder an Hand des Einkommens geprüft werden.

https://www.test.de/Elternunterhalt-Der-Staat-verlangt-zu-viel-1487674-2487674/
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/.../1878/Unterhaltspflicht_der_Kinder.pdf

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=2ahUKEwikh9v-27vgAhWGlIsKHb50CawQFjAEegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fwww.vdk.de%2Frheinland-pfalz%2Fdownloadmime%2F1878%2FUnterhaltspflicht_der_Kinder.pdf&usg=AOvVaw37cneVE7hi9WThfRCABoVb

Stelle einfach einen Antrag auf Neufestsetzung des zu leistenden Unterhaltes. Die Einkommensverhältnisse haben sich geändert und nun stellst du eben den Antrag auf Feststellung der Höhe der Unterhaltsfähigkeit.

-- Editiert von Spejbl am 14.02.2019 18:03

-- Editiert von Spejbl am 14.02.2019 18:14

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von go504926-60):
Habe den Unterhalt nochmal drücken können und bezahlt.
Zitat (von go504926-60):
Was dann das für eine Aussage?

Wie kann man den Unterhalt drücken? Was hat das gekostet?
:sweat:

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