Hallo, meine Frau und ich sollen jetzt Unterhalt für meine Mutter im Altenzentrum zahlen.
Auch wenn die Summer relativ gering ist stellt sich die Frage ob Kosten für Urlaub der schon lange geplant war sowie die Anschaffung eines anderen Autos angerechet wird. Ich darf zwar keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen aber das mit dem Auto ist dringend notwendig und wird auch akzeptiert. Die Kreditrate würde dann in einer Neuberechnung die berufsbedingten Aufwendungen ablösen falls er höher ist. Urlaub ist aus dem Selbstbehalt zu finanzieren. Diese Urlaube waren aber schon lange geplant. Eine größere Reise mit meiner Frau zu ihrem 50 und eine große Reise mit meinen Kindern zum Renteneintritt 2019.
Aber ich gehe auch zum 01.04.19 in Rente und dann wird der Unterhalt neu berechnet. Dann zahle ich nichts mehr. Und da die jetzigen Forderungen unter 100€ mtl. liegen seit 08/18 würden Anwaltskosten schnell höher sein als der Unterhalt. Deswegen bin ich auch hier.
Danke im Voraus
Unterhalt fürMutter im Altenzentrum
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ja. Und welche Frage hast du ?ZitatDeswegen bin ich auch hier. :
ZitatDeswegen bin ich auch hier. :
Weswegen?
ZitatIch darf zwar keine neuen Verbindlichkeiten mehr eingehen :
Verkündet wer und mit welcher Begründung?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sobald man weiss das man Unterhalt zahlen muss darf man keine finanziellen Verpflichtungen eingehen die die Höhe des Unterhalts verringern sagt das Sozialamt..
schreibe das aber nochmal genau hier.
Seit wann ist Ihre Mutter im Altenzentrum? Denn ab da mussten Sie faktisch mit einer möglichen Unterhaltsleistung rechnen...
Hallo Sie ist seit Mai im Altenheim.
Dann KÖNNTE ich mir vorstellen, daß es im Streitfall darauf ankommen wird, ob diese Reisen vor oder nach Mai gebucht wurden.... theoretisch könnte man sagen, daß man ab dem Zeitpunkt als klar war, daß eine Heimbetreuung notwendig wird, sich drauf einstellen muß, aber wer kann das schon so genau nachweisen bzw ob da jetzt Grundlagenforschung betrieben wird, wohl eher nicht.
Naja es sind besondere Reisen. zum 50ten zur Rente. das weiß man und plant man Jahre vorher.
was bei mir auch eine Rolle spielt ist das ich nicht viel Unterhalt zahlen muss bis zur Rente und ob es sich somit lohnt einen Rechtstreit mit hohen Kosten zu riskieren?
Dann würde ICH es nicht tun. Aber manche/viele Leute scheinen es geradezu zu lieben, Geld "aus Prinzip" zu verbrennen .
Aber Sie müssen das entscheiden, es ist Ihr Geld und Ihre Energie, die Sie aufwenden müssen.
Naja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin. Gehe ich zum Anwalt zur Beratung oder lasse mich verklagen kommen sicher nicht weniger Kosten auf mich zu wie der Unterhalt.
ZitatNaja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin. Gehe ich zum Anwalt zur Beratung oder lasse mich verklagen kommen sicher nicht weniger Kosten auf mich zu wie der Unterhalt. :
Wieviel verdienst Du und Deine Frau denn Netto ?
Aus meiner Erfahrung heraus muss man ja erst zahlen, wenn man schon ein gewisses Einkommen hat.....
Wir wurden auch geprüft, 4.000 EUR Netto Unterhaltspflichtiger, 1.500 Ehepartner, aber wegen 5 Kindern nichts zu bezahlen.
Alternative: Mutter zu Hause pflegen, spart Geld......
-- Editiert von TF1970 am 14.12.2018 23:19
ZitatNaja ich muss bis März 2019 ca. 700€ Unterhalt zahlen.Danach nicht mehr weil ich Rentner bin. Gehe ich zum Anwalt zur Beratung oder lasse mich verklagen kommen sicher nicht weniger Kosten auf mich zu wie der Unterhalt. :
Kreuzfahrt, neues Auto, da müssten doch die 700 € für die Mutter kein so großes Problem darstellen.
ZitatKreuzfahrt, neues Auto, da müssten doch die 700 € für die Mutter kein so großes Problem darstellen. :
Genau das dachte ich mir auch.....
Zitat:ZitatKreuzfahrt, neues Auto, da müssten doch die 700 € für die Mutter kein so großes Problem darstellen. :
Genau das dachte ich mir auch.....
Habe den Unterhalt nochmal drücken können und bezahlt. Schon jetzt habe ich aber weniger Einkommen und müsste evtl. weniger Unterhalt zahlen. Da meint der Herr vom Sozialamt der Unterhalt ist für 2 Jahre berechnet und könnte nicht dauernd geändert werden nur bei besonderen Veränderungen des Einkommens geändert.
Was dann das für eine Aussage?
Nennt man Elternunterhalt. Du bist zwar verpflichtet (Unterhaltspflicht), aber die Leistungsfähigkeit muß schon immer mal wieder an Hand des Einkommens geprüft werden.
https://www.test.de/Elternunterhalt-Der-Staat-verlangt-zu-viel-1487674-2487674/
https://www.finanztip.de/elternunterhalt/
https://www.vdk.de/rheinland-pfalz/.../1878/Unterhaltspflicht_der_Kinder.pdf
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=2ahUKEwikh9v-27vgAhWGlIsKHb50CawQFjAEegQIBBAC&url=https%3A%2F%2Fwww.vdk.de%2Frheinland-pfalz%2Fdownloadmime%2F1878%2FUnterhaltspflicht_der_Kinder.pdf&usg=AOvVaw37cneVE7hi9WThfRCABoVb
Stelle einfach einen Antrag auf Neufestsetzung des zu leistenden Unterhaltes. Die Einkommensverhältnisse haben sich geändert und nun stellst du eben den Antrag auf Feststellung der Höhe der Unterhaltsfähigkeit.
-- Editiert von Spejbl am 14.02.2019 18:03
-- Editiert von Spejbl am 14.02.2019 18:14
ZitatHabe den Unterhalt nochmal drücken können und bezahlt. :
ZitatWas dann das für eine Aussage? :
Wie kann man den Unterhalt drücken? Was hat das gekostet?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.