Computerbetrug/Schmerzensgeld/Schadenersatz

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Carlson68
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug/Schmerzensgeld/Schadenersatz

Hallo,
Ich wurde im Mai 2017 Opfer eines
Computerbetrugs;und zwar hat man mir durch betrügerische Machenschaften,mein Depot komplett abgeräumt (Schaden 6stellig)!
Anzeige erstellt,die Betrüger hat man
jetzt gefasst.
Habe jetzt von der Staatsanwaltschaft
ein Schreiben erhalten,dass Klage
gegen die drei eingereicht wurde,aber man noch warten muss,ob es zu einer Hauptverhandlung kommt!
Jetzt meine Frage;kann ich als Nebenkläger bei einer Verhandlung
auftreten und auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen?
Konnte 6 Monate nicht mehr schlafen,musste Tabletten nehmen,
Nervlich am Ende!
Die ganzen laufereien (Polizei 6x,Bank
xmal usw!
(Dass Geld hab ich übrigens nach langem und zähem Kampf von der
Bank zurückerstattet bekommen)!
Wie stehen die Chancen auf Schmerzensgeld/Schadenersatz?

Mfg




-- Editiert von Moderator am 06.12.2018 14:24

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
kann ich als Nebenkläger bei einer Verhandlung
auftreten und auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen?


Nein, Betrug ist nicht nebenklagefähig. Im Rahmen der Nebenkläger kann man ohnehin nicht "auf" irgendwas klagen, also auf eine zivilrechtliche Forderung. Man kann nur der Strafklage beitreten. Was ginge, wäre die sogenannte Adhäsionsklage, wenn das Verfahren sich dafür eignet.

Ansonsten bleibt nur die klassische Zivilklage. Wobei ich mich von "Schmerzensgeld für Laufereien" schon mal gedanklich verabschieden würde. Und da sie, wie ich jetzt gerade erst lese, das Geld von der Bank erstattet bekommen haben, welchen Schaden haben Sie denn noch? Sie sollten drei Kreuze schlagen, dass sie das Geld von der Bank zurück bekommen haben. Denn wenn nicht, hätte Ihnen womöglich auch das schönste zivilrechtliche Urteil gegen die Täter nichts genutzt, denn einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 05.12.2018 17:29

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.997 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen