Mieter behindern Neuvermietung/ persönliches Gespräch für Übergabe

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)
Mieter behindern Neuvermietung/ persönliches Gespräch für Übergabe

Hallo,
Meine Mieter haben gekündigt zum 28.02.19. Da ich nun schon über 50 ig potentielle Nachmieter hätte ab März 2019 möchte ich gerne mit meinen jetzigen Mietern die Übergabe sowie Besichtigungstermin klären.

Ich erreiche meine Mieter nicht telefonisch und auch persönlich nicht.
Es geht mir nur darum, dass falls Mängel sind wir die beseitigen können und Besichtigungstermine klar machen können.

Im Mietvertrag steht, dass sie einmal im Monat bei potentiellen Nachmietern sie den Zugang gewähren sollten.

Was ist wenn meine jetzigen Mieter unrenoviert und mir einen Schaden hinterlassen, wo ich nicht vermieten kann.

Ich möchte ein Übergabeprotokoll erstellen aber es ist nichts möglich mit meinen Mietern.

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Schreiben Sie sie nachweislich an, schlagen sie drei Besichtigungstermine vor, wenn Sie nicht reagiert können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen (würde ich allerdings von abraten, kostet, dauert und kann trotzdem verzögert werden, und wer will schon mit nem Gerichtsvollzieher ne Wohnungsbesichtigung machen).

Ich würde hinzuschreiben, dass man sie, sollte sie weiterhin eine Zusammenarbeit verweigern mit den Kosten der Märzmiete belasten wird, wenn man die Wohnung aufgrund ihrer mangelnden Zusammenarbeit nicht nahtlos weitervermieten kann.

Ich persönlich würde bei einer solchen Mieterkonstellatioin auf eine nahtlose Weitervermietung verzichten, damit die Wohnung ordentlich an den nächsten übergeben werden kann.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von kemasi2001):
Ich erreiche meine Mieter nicht telefonisch und auch persönlich nicht.


Dann würde ich mal mit der guten alten Post versuchen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von kemasi2001):
Was ist wenn meine jetzigen Mieter unrenoviert und mir einen Schaden hinterlassen, wo ich nicht vermieten kann.


Für Schäden muss natürlich der Mieter haften, das bezieht sich auch dann auf eine evtl. erst später mögliche Weitervermietung. Zwecks Renovierung müsste man wissen, ob der Mieter überhaupt wirksam dazu verpflichtet ist, zu renovieren.

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#4
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)

Vorlage für das Anschreiben ...


in Ihrem Schreiben wurde erwähnt, dass ich Sie telefonisch erreichen kann. Da Sie mir trotz Aufforderung keine Telefonnummer zusenden und ein persönliches Gespräch behindern, lege ich hiermit den schriftlichen Weg ein.

Sie machen es mir es schwer das Haus so schnell wie möglich wieder zu vermieten daraufhin setze ich Ihnen hiermit Termine für potentielle Nachmieter. Sie ermöglich keinen Termin im Dezember 2018, um das Haus zu besichtigen dafür vergebe ich für Januar zwei Termine.

Am 2.01.2019 um 17:00Uhr;
am 7.01.2019 um 17:00Uhr;
am 4.02.2019 um 17:00Uhr.

Sollte sie weiterhin eine Zusammenarbeit verweigern mit den Kosten der Märzmiete belasten wird, wenn man die Wohnung aufgrund ihrer mangelnden Zusammenarbeit nicht nahtlos weitervermieten kann.

Mit freundlichen Grüßen





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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da Sie vermieten wollen ... würde ich eine verbindlichere Tonart anschlagen.

Zitat (von kemasi2001):
in Ihrem Schreiben wurde erwähnt, dass ich Sie telefonisch erreichen kann. Da Sie mir trotz Aufforderung keine Telefonnummer zusenden und ein persönliches Gespräch behindern, lege ich hiermit den schriftlichen Weg ein.

Sie machen es mir es schwer das Haus so schnell wie möglich wieder zu vermieten daraufhin setze ich Ihnen hiermit Termine für potentielle Nachmieter. Sie ermöglich keinen Termin im Dezember 2018, um das Haus zu besichtigen dafür vergebe ich für Januar zwei Termine.


zum Zwecke der Wohnungs-/Hausbesichtigung erlaube ich mir Ihnen folgende Termine vorzuschlagen.

....

Bitte teilen Sie mir bis zum ... mit, welcher von den Terminen für Sie geeignet ist oder schlagen Sie mir Alternativtermine vor.

Zitat (von kemasi2001):
Sollte sie weiterhin eine Zusammenarbeit verweigern mit den Kosten der Märzmiete belasten wird, wenn man die Wohnung aufgrund ihrer mangelnden Zusammenarbeit nicht nahtlos weitervermieten kann.


Ich gehe davon aus, dass Termine vereinbart werden können. Sollte dies aufgrund mangelnder Mitarbeit nicht möglich sein wäre ich leider gezwungen, die Kosten des Leerstandes bei Ihnen geltend zu machen.

...so ungefähr würde ich das schreiben. Paar nette Worte noch drumherum, man will ja keinen Streit vom Zaun brechen, sondern die Hütte wieder an den Mann/die Frau bekommen ohne große Verzögerungen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wer in aller Welt kann eine Mietsache im März beziehen die er erst im Februar besichtigt? die Leute haben doch auch eine Kündigungsfrist die eingehalten werden muss. ich würde die Besichtigungen im Januar abhalten.

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#7
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wer in aller Welt kann eine Mietsache im März beziehen die er erst im Februar besichtigt? die Leute haben doch auch eine Kündigungsfrist die eingehalten werden muss. ich würde die Besichtigungen im Januar abhalten.


Hallo, das ist schon klar das ab März noch nicht vermietet werden kann.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von kemasi2001):
Hallo, das ist schon klar das ab März noch nicht vermietet werden kann.


Zitat (von kemasi2001):
Da ich nun schon über 50 ig potentielle Nachmieter hätte ab März 2019 möchte ich gerne mit meinen jetzigen Mietern die Übergabe sowie Besichtigungstermin klären.


Dann schreiben Sie doch bitte in Zukunft das, was tatsächlich angedacht ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Hallo, das ist schon klar das ab März noch nicht vermietet werden kann.

Dann ist die Chance, den bisherigen Mietern die Kosten für den Leerstand anzulasten, bei 0%.
Denn den Beweis, dass der Leerstand ausschließlich(!) auf die fehlende Kooperation der bisherigen Mieter zurückzuführen ist, müssen Sie als Vermieter selbst bringen können. Und das bekommen Sie nicht hin.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Hallo, das ist schon klar das ab März noch nicht vermietet werden kann.

Dann ist die Chance, den bisherigen Mietern die Kosten für den Leerstand anzulasten, bei 0%.
Denn den Beweis, dass der Leerstand ausschließlich(!) auf die fehlende Kooperation der bisherigen Mieter zurückzuführen ist, müssen Sie als Vermieter selbst bringen können. Und das bekommen Sie nicht hin.


Nun ja, soweit der Mieter sich weiterhin nicht rührt könnte sich aus dieser Haltung dann doch schon ein Anspruch entwickeln.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Man sollte auch berücksichtigen, dass lange nicht alle potentiellen Nachmieter an Kündigungsfristen gebunden sind.

Aufhebungsvertrag...
Auszug aus dem Hotel Mama...
oder, oder, oder...

Wobei eine wirklich nahtlose Weitervermietung in den meisten Fällen doch eher utopisch ist.
Selbst bei recht kurzer Wohndauer gibt es eigentlich immer irgendwas was gerichtet werden muss, es sei denn man übergibt die Wohnung wirklich komplett unrenoviert.

-- Editiert von spatenklopper am 06.12.2018 14:29

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119649 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von kemasi2001):
Ich erreiche meine Mieter nicht telefonisch und auch persönlich nicht.

Man hat nie angerufen und war nie da ... wie will man das Gegenteil beweisen?

Also schriftlich mit Zustellnachweis ein paar Terminvorschläge machen und mitteilen an möge bei Unpässlichkeit der Vorschläge doch zeitnah andere Termine vorschlagen.



Zitat (von kemasi2001):
dafür vergebe ich für Januar zwei Termine.

Termine kann der Vermieter vergeben wie er lustig ist. Nur muss der Mieter auf solche "Vergaben" nicht eingehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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