Arbeitszeiten Überstunden

6. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
peterpan11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeiten Überstunden

Der AN hat eine 40 Std. Woche, die nicht auf bestimmte Tage (Mo.-Fr. oder Mo.-Sa.) festgelegt ist.
Die übliche Arbeitszeit ist von Mo.-Fr., dies kann jedoch vom AG auch auf Samstage, sowie Sonn- und Feiertage gelegt werden, insofern nötig(z.B. Wartungstage). Dies kommt jedoch vllt. einmal in vier Monaten vor. Der Arbeitsvertrag(kein TV) gibt her, dass acht Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.

Wenn der AN nun eine geplante Wartung an einem Samstag ausführen muss, bei der die Zeit (vier, sechs, acht Std.) nicht absehbar ist, zählt dies als Überstunden und muss daraufhin nicht vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden, wenn bereits die 40 Std. von Mo.-Fr. geleistet wurden?

Besten Dank, für die Hilfe.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

So wie ich es verstehe, arbeitet man 40 + 8 Stunden die Woche?

Und diese +8 Stunden werden nicht vergütet sondern mit Freizeit ausgeglichen?

Zitat:
Wenn der AN nun eine geplante Wartung an einem Samstag ausführen muss, bei der die Zeit (vier, sechs, acht Std.) nicht absehbar ist, zählt dies als Überstunden und muss daraufhin nicht vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden, wenn bereits die 40 Std. von Mo.-Fr. geleistet wurden?


40 Stunden plus Wartung von 4 Stunden = Freizeitausgleich
40 Stunden plus Wartung von 6 Stunden = Freizeitausgleich
40 Stunden plus Wartung von 8 Stunden = Freizeitausgleich

sind die 8 Stunden aufgebraucht, muss der Arbeitgeber Überstunden zahlen

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#2
 Von 
peterpan11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
So wie ich es verstehe, arbeitet man 40 + 8 Stunden die Woche?

Und diese +8 Stunden werden nicht vergütet sondern mit Freizeit ausgeglichen?


Regulär werden 40 Std. gearbeitet, alles was bis 8 Std. geht wird nicht bezahlt(da abgegolten) und auch nicht mit Freizeit ausgeglichen. Alles was über die 8 Std. hinaus geht, wird bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen.

Die Frage ist, ob solch eine geplante Tätigkeit unter Überstunden fällt oder als "zusätzlicher Arbeitstag" angesehen wird, der dann wiederum mit Freizeit ausgeglichen werden muss. Jedoch steht im Arbeitsvertrag nichts von einer 5 Tage Woche, die dies wahrscheinlich eindeutig machen würde oder?

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#3
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Versteh ich nicht - wenn der AG möchte, dass man am Sa. kommt und eine Wartung durchführt, spricht man halt mit ihm, an welchem Tag man nicht kommen soll oder an welchen Tagen man früher geht.

Wenn die Wartung mit 4 Stunden geplant ist, und Du z.B. am Freitag halbtags frei machst, um die Wartung am Sa. durchzuführen, diese dann aber 5 Stunden dauert- DANN hast Du eine unbezahlte Überstunde.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17026 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von peterpan11):
Die Frage ist, ob solch eine geplante Tätigkeit unter Überstunden fällt oder als "zusätzlicher Arbeitstag" angesehen wird,
Da deine Arbeitstage Mo bis So sein können ist alles was über die 40h hinausgeht Überstunden. Völlig egal an welchem Tag diese geleistet wurden. Es kann bei einer 7 Tage Woche keine zusätzlichen Arbeitstage geben, denn es gibt nun einmal nicht mehr als 7 Wochentage. Es gibt lediglich Tage an denen man arbeitet und Tage an denen man nicht arbeiten braucht.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

... und Überstunde ist ja nicht nur definiert durch ausdrückliche Anordnung, sondern umfasst auch, wenn sich die Anordnung aus der Natur der Sache ergibt. Dies in Blick auf die tatsächliche Dauer s. #3 von 5 h statt geplanter 4.

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#6
 Von 
peterpan11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, also könnte man sagen, dass unterschieden wird zwischen geplanten Tätigkeiten=Arbeitszeit und ungeplanten Tätigkeiten=Überstunden?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Jein, möchte mir scheinen, wobei ich mich an dem Ungeplant stoße. Denn natürlich können auch Sondereinsätze gut geplant sein. Für den Einzelhandel als Beispiel die verkaufsoffenen Sonntage - sicher zusätzlich, sicher außerhalb der üblichen Schemata, gleichwohl organisiert.
Bei dir doch das Gleiche: Servicearbeiten können und werden außerhalb des üblichen Schaffens anfallen, darüber hinaus kann es eben dahin kommen, dass sie länger dauern als gedacht.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17026 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von peterpan11):
Ok, also könnte man sagen, dass unterschieden wird zwischen geplanten Tätigkeiten=Arbeitszeit und ungeplanten Tätigkeiten=Überstunden?
NEin. Auch Überstunden sind Arbeitszeit. Alles was über die 40h hinausgeht sind Überstunden.

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#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// Alles was über die 40h hinausgeht sind Überstunden #8
Nicht ganz: Alles was über die 40h hinausgeht ist Mehrarbeit oder sind Plusstunden, aber nicht unbedingt Überstunden. Das wird umgangssprachlich oft nicht auseinander gehalten. 'Echte' Überstunden sind definiert als ausdrücklich angeordnet, wobei sich die Anordnung auch aus der Sache ergeben kann (das muss heute noch fertig werden u.ä.)

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17026 Beiträge, 5898x hilfreich)

https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem1

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#11
 Von 
peterpan11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html#tocitem1


Dem Punkt „Kann der Arbeitgeber auch Samstagsarbeit anordnen?" nach, würde es für mich heißen, dass die geleisteten Stunden mit Freizeit ausgeglichen werden müssen. Oder verstehe ich hier etwas falsch?

„Auch die An­ord­nung von Sams­tags­ar­beit be­trifft die La­ge der Ar­beits­zeit, d.h. ih­re Ver­tei­lung auf die Wo­chen­ta­ge, und hat mit Über­stun­den nichts zu tun. Da­her muss der Ar­beit­ge­ber, wenn er Sams­tags­ar­beit ver­langt, ei­nen Zeit­aus­gleich an an­de­ren Wo­chen­ta­gen gewähren, da­mit es nicht zu Über­stun­den kommt."

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