Guten Tag,
ich habe Fragen zu Geldforderungen eines Anwalts aus Kroatien für Schuldner mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.
- Anwalt fordert 5000€, Schuldner bestreitet die Forderung.
- Anwalt droht mir Vollstreckung der Geldforderung.
Da Kroatien in der EU ist und die Forderung aus einem Verfahren stammt was in 11/2015 begonnen hat sollte es doch für den Anwalt möglich sein einen Europäischen Vollstreckungstitel zu erreichen?
Nun lese ich:
Der Europäische Vollstreckungstitel ist ein einfaches Verfahren, das für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen genutzt werden kann.
Wenn ich das richtig verstehe muss es erst dazu kommen das die Forderung als unbestritten bewiesen/ angesehen wird. Richtig?
Wie bzw. was wäre das Vorgehen des Anwalts um seine Forderung vollstrecken zu können?
Muss er zunächst in Deutschland oder Kroatien klagen um seine Forderung als unbestritten angesehen zu bekommen?
Danke für Tipps zur Orientierung.
Vollstreckung nach EU Recht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Auch in Kroatien muss ein TItel erwirkt werden, hiervon erhält der mutmaßliche Schuldner Kenntnis, in diesem Verfahren kann er sich doch gegen die Forderung verteidigen BEVOR überhaupt der Titel erwirkt werden kann. Da der mutmaßliche Schuldner die Forderung bestreitet dürfte dies doch kein Problem sein?
Ein abschließender und rechtskräftiger Beschluss des kroatischen Gerichts ist Voraussetzung, bzw. ein vorliegender Titel. Ab da kann normal vollstreckt werden.
Allerdings sieht das deutsche Recht vor, dass bei groben Verfahrensmängeln bzw. Grundrechtsverstößen solchen Titeln die Anerkennung verweigert werden kann. So etwas liegt beispielsweise vor, wenn man vor Gericht nicht korrekt angehört wurde o.ä.
Solche Fälle sollten aber auch in Kroatien eher selten sein.
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