Günstiger Zeitpunkt Abfindungsauszahlung

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)
Günstiger Zeitpunkt Abfindungsauszahlung

Hallo,

es geht um die Auszahlung einer Abfindung.
Ich bin verwirrt, weil es hängt von so vielen Faktoren ab, was von der Abfindung übrig bleiben könnte.

Ich komme über Google mich mehr weiter.
Vielleicht könnt ihr mir helfen, sonst bleibt mir nur ein Steuerberater übrig.

Ich weiß nämlich nicht, ob es besser wäre die Abfindung noch in diesem Jahr auszahlen zu lassen oder im nächsten Jahr?

Endscheidend ist wohl was ich 2017 und 2018 verdient habe und wie es in 2019 aussehen wird:-(

Ob ich in diesem Jahr mehr verdient habe als im letzten Jahr......

Ich weiß nicht in welchem Jahr mehr von der Abfindung übrig bleiben würde.

Kann mir jemand Auskunft geben? Ich kapiere das alles nicht.




-- Editiert von Susanne123456 am 07.12.2018 15:22

-- Editiert von Moderator am 07.12.2018 17:50

-- Thema wurde verschoben am 07.12.2018 17:50

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Endscheidend ist wohl was ich 2017 und 2018 verdient habe und wie es in 2019 aussehen wir Was in 2017 war, ist irrelevant. Und da hier keine Hellseher sitzen, weiß auch keiner, was Sie in 18 und 19 verdienen...
Kann mir jemand Auskunft geben? Ohne Fakten? Nö.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Susanne123456):
Kann mir jemand Auskunft geben?

Ein Steuerberater der sich die Gesamtsituation ansieht, dürfte hier nicht verkehrt sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Susanne123456):
Kann mir jemand Auskunft geben?

Ein Steuerberater der sich die Gesamtsituation ansieht, dürfte hier nicht verkehrt sein.


Ich danke dir.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade gelesen,
der AG ermittelt die anfallenden Steuern, diese führt er beim Finanzamt ab. Nur den nach Abzug der Steuern verbleibenden Nettobetragen zahlt er an den AN.

Abfindungssumme wären 6500 brutto, was bleibt für mich übrig?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ein Verschieben der Abfindung macht nur Sinn, wenn sicher ist, das man 2019 weniger verdient (Arbeitslosigkeit o.ä.) und die Summe erheblich ist. Bei 6500€ rentiert sich das Taktieren kaum. Bei Abfindungen von 165.000€ sehr wohl. Es geht nicht nur um die Steuer, sondern auch um die Sozialversicherung, denn mit Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze wird diese gekappt.
Für solche Aspekte gibt es übrigens im Internet Abfindungsrechner, die recht gute Prognosen abgeben, wenn man die wesentlichen Daten korrekt eingibt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
Susanne123456
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Mr. Cool.

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