Hausverbot durch Arbeitgeber

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.01.2019 15:46:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot durch Arbeitgeber

Als angestellter Lehrer an einer Schule soll ich eine Kollegin absichtlich am Bein verletzt haben. Das entspricht in keinster Weise den Tatsachen, es gibt auch keinerlei Zeugen dafür. Lediglich die genannte Kollegin hat das gegenüber der Schulleitung zu Protikoll gegeben, worauf die Schulleitung mir schriftlich ein Hausverbot für die Schule ausgesprochen hat. Ich musste umgehend meine Sachen packen... Nachdem ich beteuert hatte, dass die Behauptung der Kollegin nicht stimmt, wurde mir von der Schulleitung empfohlen, mir einen Anwalt zu nehmen. Zu keiner Zeit konnte ich mich zu der Anschuldigung äußern.
Die Vorgeschichte ist: die Kollegin kann mich nicht ausstehen und versuchte bei jeder Gelegenheit, mich zu mobben - leider immer nur dann, wenn gerade niemand als Zeuge anwesend war.
Zu der Beinverletzung kann ich nur sagen, dass ich mitbekommen habe, wie sie über eine Tasche gestolpert ist, wobei sie sich offenbar an einem Stuhl die Verletzung zugezogen hat. Mit ihrer Inszenierung möchte die Kollegin mich aus der Schule "verbannen" - ist ihr das jetzt geglückt???
Wer kann mir einen Rat geben, was ich jetzt machen kann/soll?
Ganz lieben Dank im Voraus!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von MyOwn):
wurde mir von der Schulleitung empfohlen, mir einen Anwalt zu nehmen.
Das kann man nur unterstützen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das Problem ist ja wohl nicht das Hausverbot, sondern die damit einhergehende Kündigung. Für die Kündigungsschutzklage gibt es eine Frist von drei Wochen. Wenn das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wurde, aber auf den Lehrer bei vollem Gehalt bis zum Ende des Vertrages verzichtet wurde, dann haben wir in der Tat das Problem des Hausverbots. Nur, was will er in einer Schule, in der er nichts mehr zu suchen hat, weil er nicht unterrichtet?

wirdwerden

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Eines erscheint einmal klar: Sollte der Vorwurf zutreffen, wären Hausverbot und auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Insofern hat die Schulleitung wegen des Vorwurfs tatsächlich ein massives Problem. Allerdings hätte sie den Fragesteller unbedingt anhören müssen - ein schwerer Fehler, wenn sie es nicht getan hat/haben sollte. Insofern auch könnte ein bloßes Hausverbot - viell. auch im Sinne einer Freistellung - angemessen sein.
Aber da tun sich eben ein paar Informationslücken auf.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// ... versuchte bei jeder Gelegenheit, mich zu mobben ...

Dann ist dir nur zu wünschen, dass du die Vorfälle sorgfältig auch dokumentiert hast. Würde deine Position erheblich stärken. Denn das wird hart auf hart gehen und du wirst die Glaubwürdigkeit dieser Frau in Zweifel ziehen müssen - ein bloßes Aussage gegen Aussage wird dir nicht sonderlich nützen. Und in der Tat: Ohne einen guten Anwalt wird es da wohl nicht gehen, wiewohl erst einmal möglich beim Arbeitsgericht.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ohne einen guten Anwalt wird es da wohl nicht gehen, wiewohl erst einmal möglich beim Arbeitsgericht. Und auch beim Strafgericht - schon aus Gründen der Glaubwürdigkeit wird die Dame ja eher nicht auf eine Strafanzeige verzichten.
Nachdem ich beteuert hatte, dass die Behauptung der Kollegin nicht stimmt, wurde mir von der Schulleitung empfohlen, mir einen Anwalt zu nehmen. Zu keiner Zeit konnte ich mich zu der Anschuldigung äußern. Sie konnten also beteuern, dass der Vorwurf falsch ist, aber sich dazu nicht äußern - wie geht das denn?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von MyOwn):
Zu keiner Zeit konnte ich mich zu der Anschuldigung äußern.

Aber sicher doch hätte man das jederzeit können.

Mir scheint nur, das man das eher nicht selbst machen sollte - die Gefahr das man sich um Kopf und Kragen redet ist doch recht hoch.

Insofern scheint mir der Rat bezüglich des Anwaltes durchaus sinnvoll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12321.01.2019 15:46:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

" Zu keiner Zeit konnte ich mich zu der Anschuldigung äußern. "

"Aber sicher doch hätte man das jederzeit können."

(Editiert - mäßigen Sie Ihren Ton!) Eine Anhörung wurde mir verwehrt! Hier hat man aufgrund einer einseitigen Behauptung reagiert!

-- Editiert von Moderator am 08.12.2018 15:33

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119624 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von MyOwn):
Eine Anhörung wurde mir verwehrt!

Und das
Zitat (von MyOwn):
Nachdem ich beteuert hatte, dass die Behauptung der Kollegin nicht stimmt,

hat man dann an der nächstgelegenen Bushaltestelle gemacht?

Im übrigen kann man jederzeit ein Blatt Papier nehmen und sich zu der Anschuldigung äußern.


Wenn das die Lehrkräfte sind welche der zukünftigen Generation das Wissen vermitteln sollen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

@harry
Ping-Pong führt doch auch nicht weiter.
:respekt:

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.01.2019 15:46:16
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, mir wurde das "Blatt Papier" einfach so in die Hand gedrückt!
Inzwischen habe ich aber schon darauf reagiert!!! Alles gut! Vielen Dank für eure Beiträge!

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