Kündigungsfrist ich bitte um dringende Hilfe!

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Manu74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist ich bitte um dringende Hilfe!

Guten Tag, leider gibt es in unserem Betrieb immer wieder Unstimmigkeiten wegen der Kündigungsfrist. Ich bin seit 12 Jahren und 4 1/2 Monaten in diesem Betrieb angestellt. Ich hoffe mir kann jemand helfen oder einen Rat geben. In meinem Arbeitsvertrag steht folgender Absatz zur Kündigungsfrist: Der unbefristete Dienstvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Jede gesetzliche Veränderung der Kündigungsfrist gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber. Die Mitarbeiterin erklärt sich für den Fall, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist, damit einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Kündigungsfrist endet. Der Arbeitgeber ist berechtigt die Mitarbeiterin nach Ausspruch der Kündigung unter Fortzahlung der Bezüge von der Erbringung der Arbeitsleistung bis zur Beendigung des Dienstvertrages unter Anrechnung des noch zustehenden Urlaubes freizustellen.
Es ist auch kein Paragraph oder ähnliches angegeben. Ist es nun richtig, dass ich eine Kündigungsfrist von vier Wochen und nicht länger einhalten muss. Im Fall das der Arbeitgeber kündigt, sind die Kündigungsfristen je nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Richtig? Manche Kollegen meinen, dass auch diese Staffelung für uns Arbeitnehmer in Kraft tritt falls wir kündigen. Ich bin sehr dankbar für eine kurze Aufklärung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Ihr habt mehrere Äußerungen zur Kündigung in dem Passus stehen
/// --- Jede gesetzliche Veränderung der Kündigungsfrist gilt in gleicher Weise für Arbeitnehmerin und Arbeitgeber.
Das ist der entscheidende Teil des Satzes, der erste gilt/galt für die ersten beiden Jahre, danach steigen nach § 622 BGB für den AG die Fristen - aber nach dem AV auch für AN. Und das ist auch zulässig oder wäre auch zulässig, wenn es bei dieser Klausel bliebe.

Zitat: " (2)Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
----
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. ---- "


Aber dann folgt eine m.E. ungültige Klausel, die den AN über die Maßen benachteiligt:
/// Die Mitarbeiterin erklärt sich für den Fall, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam ist, damit einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Kündigungsfrist endet.

Jetzt kann es sein, dass nur dieser Satz ungültig ist; es könnte aber ebenso sein, dass damit die Bestimmung über die ordentliche Kündigung zuvor ebenfalls nicht gilt - ich weiß es nicht.
Dann - wenn der ganze Passus ungültig sein sollte - würde in der Tat nichts von dem gelten, was zur Kündigung im Vertrag steht, sondern § 622 Abs. 1 "(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

Vielleicht solltest du ein paar Euro investieren und die Frage einem RA hier vorlegen.

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#3
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Generell bin ich hier bei blaubär+,

der § 622 BGB lässt sich auch nicht Einzelvertraglich aushebeln.
Leider ist der Vertragstext hier nur frei wiedergegeben. Aufgrund der fehlen Gliederung lässt sich das Ansinnen des AG bzw. eine rechtliche Verkettung der Sätze leider nicht ablesen.

Es könnte aber auch sein, dass der gesamte Text Gültigkeit hat, nämlich dann, wenn Abs. 5 Satz 2 des § 622 zutrift.

Signatur:

Das Gute am Internet ist, daß jeder mitmachen kann.
Leider macht jeder Idiot mit ...

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

/// ... wenn Abs. 5 Satz 2 des § 622 zutrift.

Ich finde dort
§ 622 (5) 2. (5) "Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden, 1. wenn .... 2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet."

Nicht jedoch finde ich dort den Bezug zur Problematik von Manu74, insbesondere nicht zu der Vertragsklausel, wonach AN zustimmt, dass er auch bei einer gescheiterten a.o. Kündigung durch den AG einwilligt, "dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der bei einer ordentlichen Kündigung einzuhaltenden Kündigungsfrist endet.". [Würde ja bedeuten, dass AN in jedem Fall draußen ist und der AG in jedem Fall gewinnt, zudem, dass es nicht einmal einer ordentlichen Kündigung mehr bedarf. Das kann einfach nicht Bestand haben.]

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#5
 Von 
Manu74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Leider blicke ich überhaupt nicht mehr durch. Ich finde in meinem Vertrag ist es nicht klar definiert wie die Kündigungszeit für mich ist. Ich finde es schon eine Frechheit, dass hier keine klare Linie angegeben ist. Ein Laie hat doch keine Ahnung war dieser Absatz zu bedeuten hat. Ich habe immer noch keine Ahnung was jetzt Fakt ist. Bin ratlos.....
Falls ich nun doch eine Frist von fünf Monaten haben...wie schaffe ich es hier aus diesem Vertrag rauszukommen und das mit einer Kündigungszeit von vier Wochen?


-- Editiert von Manu74 am 09.12.2018 11:09

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Die Ungewissheit liegt in der Klausel Nr. 2.
Du könntest/solltest
a) den AV mit dieser Passage über Kündigung abschreiben oder scannen, damit auch die Ordnung erkennbar wird, und einen RA fragen, ob dann nur dieser Satz ungültig ist oder auch der davor, der dir dieselben K-Firsten auferlegt.
b) könntest du auch mit 4-Wochen-Frist zum 15. oder zu Monatsende kündigen und behaupten, dass der ganze Passus ungültig ist.
c) ohne diesen ganzen Hickhack könntest du auch um einen Aufhebungsvertrag bitten. Dem muss allerdings der AG auch zustimmen.

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