Krankenversicherung zahlt kein Krankengeld

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Krankenversicherung zahlt kein Krankengeld

Hallo,
zur folgenden Situation :
Anfang Januar 2018 habe ich angefangen, in einer Firma zu arbeiten. Vor Arbeitsbeginn wurde mit dem Geschäftsführer auf Whatsapp vereinbart, dass ich 40 Stunden die Woche bei 5 Tagen und XY netto Gehalt Steuerklasse 1 kriege. Hochgerechnet sind dies brutto XY. Jedoch stand im Vertrag eine ganz andere Summe, den ich nicht unterschrieben habe und wurde nach kurzer Zeit gekündigt. Zum Kündigungszeitpunkt war ich stationär in Behandlung und bekam Krankengeld von der Krankenversicherung. Da ich von meinem Arbeitgeber mit der geringeren Summe angemeldet wurde, bekam ich das Krankengeld basierend auf den von meinem Arbeitgeber angegebenen Verdienst ausgezahlt. Die Kündigung bekam ich per E-Mail übermittelt . sodass sie unwirksam war. Es wurde Kündigungsschutzklage eingereicht und diese wurde auch gewonnen.

Es wurde ein Vergleich geschlossen :

1) Die Parteien sind sich darüber einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher, betrieblich veranlasster Kündigung der Beklagten vom XX.XX.2018 mit Ablauf des XX.XX.2018 sein Ende gefunden hat.

2) Die Beklagte zahlt an den Kläger als Gehalt für den Zeitraum vom XX.XX.2018 bis zum XX.XX.2018 einen Betrag in Höhe von XX.XXX,XX € brutto.

3) Die Beklagte zahlt an den Kläger Spesen in Höhe von XX,XX € netto.

4) Die Beklagte zahlt an den Kläger eine Urlaubsabgeltung in Höhe von X.XXX,XX € brutto

5) Die Beklagte erteilt dem Kläger ein einfaches Arbeitszeugnis mit der Note ,,gut"

6) Damit findet der vorliegende Rechtsstreit seine Erledigung
____________________________________________

Die mir zustehenden Beiträge wurden auf das Konto von meinem Anwalt geschickt, der mir die Zahlung weitergeleitet hat. Eine Abrechnung von meinem Arbeitgeber hab ich nicht bekommen. Von meiner Krankenversicherung wurde ich angeschrieben, dass Beiträgen vom ursprünglich ungültigen Kündigungstermin bis zur rechtskräftigen Kündigung fehlen.

Folgende Probleme :
-Mein Ex-Arbeitgeber behauptet, er habe alles korrekt abgeführt. Eine Abrechnung würde ich allerdings nicht kriegen , "weil ich nicht mehr bei ihm arbeite", sodass ich nicht weiß, was bei mir abgeführt wurden und was nicht.
-Mein Ex-Arbeitgeber hatte mich mit einem weitaus geringeren Betrag bei der Krankenversicherung angemeldet. Ich habe 43 Tage Krankengeld bezogen und bekam somit eine hohe dreistellige Summe weniger, als mir zustehen würde. Die Krankenversicherung bekam den Vergleich als Kopie per Einschreiben und sagt, dass der Arbeitgeber aber sagt, ich würde wenig Geld verdienen.
-Als Erklärung habe ich der Versicherung geschrieben :
"Grundlage der Gehaltszahlung für den Zeitraum XX.XX bis XX.XX.2018 in Höhe von insgesamt XX.XXX,XX € war das monatliche Gehalt in Höhe von X.XXX,XX € brutto bei Steuerklasse 1". Solange der Arbeitgeber mich nicht ,,korrekt anmeldet", wird mir kein Gehalt bezahlt und Vergleichstexte werden auch nicht akzeptiert.
-Die Kündigungsschutzklage mit allem Drum und Dran hat bei mir ca. 3 Monate gedauert. Die Krankenversicherung fordert mich auf, die fälligen 3 Monatsbeiträge zu überweisen.

Meine Fragen :
-Wie komme ich an die Abrechnung ?
-Wie komme ich an das mir zustehende (Rest) Krankengeld ?
-Was kann ich tun, wenn mich der Arbeitgeber trotzdem nicht korrekt bei der Krankenversicherung anmeldet ?

Probleme mit der Versicherung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119993 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
-Wie komme ich an die Abrechnung ?

ch würde ein Schreiben an den AG senden, mit
– Aufforderung zur unverzüglichen Abrechnung des offenen Betrages und der korrekten Abführung der Pflichtabgaben bzw. den Nachweis das diese abgeführt wurden
– Fristsetzung nach Datum (14 Tage)
– das ganze mit Zustellnachweis
– Ankündigung das nach Fristablauf ohne Leistung das ganze als Verweigerung der Erfüllung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten ansieht, dass das ohne weitere Kommunikation an einen Anwalt geht und man das dann (mal wieder) ihm auf seine Kosten per Gericht erklären lässt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du hast sämtliche Daten ausge x t.
Das erschwert eine Einschätzung ungemein.

Da der Vergleich sicherlich vollstreckbar ist, kann es sein, dass der AG mit der Zahlung an den Anwalt aus der Kiste raus ist und Du selbst für die Abführung der Sozialabgaben und Steuern verantwortlich bist.
Der Vergleich ist insoweit unsauber formuliert.
Auch fehlt jedwede Verpflichtung des Arbeitgebers, die Daten bei der KK zu korrigieren.

Hinsichtlich der Fakten musst Du nachbessern.

Und dabei eines bedenken, der AG ist zur Zahlung verpflichtet. Im Vergleich steht nichts zur Höhe des tatsächlichen Arbeitsvertrages. Hierzu hätte eine Feststellung aufgenommen werden müssen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Hallo Shindy,

Dein Vergleich beeinhaltet (größtenteils) Bruttozahlungen. Wenn jetzt der ehemalige Arbeitgeber netto auszahlt, muss er schon hierüber abrechnen und Nachweise darüber erbringen, dass er die Abzüge auch tatsächlich abgeführt hat.

Insoweit würde ich ihm hierzu nachweislich eine Frist setzen. Sollte diese ergebnislos verstreichen, würde ich die Differenz der Bruttobeträge nebst den Nettospesen zu dem ausgezahlten Betrag zwangsvollstrecken. Für die Zwangsvollstreckung benötigen Sie eine vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches - die Sie ja bereits hoffentlich angefordert haben - sowie die Zustellung derselben.

Also entweder der Arbeitgeber erstellt eine Abrechnung und weist nach, dass er die dort abgezogenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich abgeführt hat oder aber Sie vollstrecken und führen diese selbst ab.

Viele Grüße

Ratsuchender@123net

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