Wer zahlt für die Kosten nach Wasserschaden durch prv. Gebrauch einer Spirale

7. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
go505096-81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer zahlt für die Kosten nach Wasserschaden durch prv. Gebrauch einer Spirale

Guten Abend,
Ich hatte soeben einen Wasserschaden, der dadurch entstanden ist, daß ich den Abfluss meiner Dusche mit einer Handspirale vor zwei Tagen frei bekommen wollte.
Was ich nicht wusste, 1. Im Ablauf saß ein Deckel einer Shampooflasche, 2. Der Ablauf war ab Anschluss der Duschtasse bis zum Wandanschluss mit einem Kunststoffflexrohr verbunden, welches ich mit der Spirale stark beschädigt habe und somit den Wasserschaden verursacht habe.
Jetzt zu meiner Frage. Muss meine HPV den Schaden übernehmen? Ich wohne zur Miete in einem EFH.

Danke schon mal für die kommenden Antworten.

Gruß C. W.

-- Editiert von go505096-81 am 07.12.2018 23:41

Wer den Schaden hat...?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120326 Beiträge, 39874x hilfreich)

Zitat (von go505096-81):
Jetzt zu meiner Frage. Muss meine HPV den Schaden übernehmen?


Das lesen der vertraglichen Vereinbarung könnte Aufklärung bringen, was alles versichert ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Mir erscheint es ja am einfachsten, zeitnah den Schaden der Versicherung zu melden und bei Ablehnung hier nochmal nachzufragen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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