Warum gilt das deutsche Grundgesetz nur zwischen Staat und Bürgern

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
candybomberz
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum gilt das deutsche Grundgesetz nur zwischen Staat und Bürgern

Ist das in allen Ländern so?

Und warum klingt es manchmal so als, wenn dadurch dritte angesprochen werden?

Wann ungefähr kann man gegen irgendwenn der kein Beamter ist Verfassungsbeschwerde/Klage einreichen?

"(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig."

Sind damit auch abreden dritter gemeint?

Warum hört man ab und zu dass irgendwer gegen seinen Arbeitgeber Verfassungsbeschwerde eingelegt hat bzw. das Bundesverfassungsgericht irgendetwas entschieden hat? z.B. bei irgendwelche Gewerkschaftsangelegenheiten.

-- Editiert von candybomberz am 08.12.2018 01:27

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Es gibt knapp 200 Staaten auf der Welt, dazu kommen noch etliche, die nicht offiziell anerkannt sind. Staaten sind souverän, d.h., sie bestimmen selbst, in welcher Form sie sich organisieren. Abgesehen davon dürfte kaum ein Leser hier 200 verschiedene Staaten in ihrer inneren Organisation auf dem Schirm haben.

Es wäre außerdem hilfreich gewesen, wenn Du nicht nur irgendeinen Absatz einer gesetzlichen Regelung zitiert hättest, sondern auch noch die Regelung komplett genannt hättest, denn 3. Absätze gibt es zig 1000 mal im deutschen Rechtssystem. Ich hols für Dich nach: gemeint ist Art. 9 Abs. 3 GG .

Bei uns regelt nun mal das GG die Beziehung Staat/Bürger, regelt die Staatsorganisation. Soll ein Gedanke aus dem GG in zivilrechtlichen Bereichen zur Anwendung kommen, so wird da ein entsprechendes Gesetz implementiert. Gesetze dürfen nur in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen. Man kann also nicht durch anderweitige Bestimmungen das GG aushebeln.

Aus diesen Grundsätzen sowie den staatsorganisatorischen Regelungen des GG ergibt sich eigentlich der Rest ganz automatisch. Auch der Aufgabenbereich des Bundesverfassungsgerichts. Wann Bürger das höchste Gericht anrufen können, welche Organe das Gericht direkt anrufen können.

Was man so hört, das sollte man überprüfen (das GG ist durchaus lesbar), und nicht alles glauben. Ein Arbeitgeber wird mit Sicherheit nicht vorm Bundesverfassungsgericht erfolgreich verklagt werden, vielleicht vorm Bundesarbeitsgericht.

Und wer soll bitteschön verbindlich den Ausschluß der Gründung einer Gewerkschaft verabreden? Da fehlt mir die Vorstellungskraft, klär mich auf.

wirdwerden

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Beispiel: Vermieter verklagt den Mieter auf Räumung der Wohnung, weil die ausländische Ehefrau - trotz Ablehnung des Vermieters - mit in die Wohnung gezogen ist.

Amtsgericht gibt dem Vermieter Recht und erlässt einen Räumungstitel.

Gegen diese Entscheidung kann der Mieter bei der höhreren Instanz (und irgendwann über eine Verfassungsbeschwerde) Rechtsmittel einlegen.

Den Räumungstitel vollstreckt der Staat - hier ist also in letzter Instanz das Verfassungsgericht zuständig.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von candybomberz):
Warum hört man ab und zu dass irgendwer gegen seinen Arbeitgeber Verfassungsbeschwerde eingelegt hat

Weil Leute ohne Ahnung - von denen sich bei Journalisten inzwischen erstaunlich viele herumtrieben - den Sachverhat verstanden haben.
Verfassungsbeschwerde kann man einlegen gegen rechtliche Regelungen (z-B. Urteile, Gesetze, Verordnungen)



Zitat (von candybomberz):
bzw. das Bundesverfassungsgericht irgendetwas entschieden hat?

Naja, das ist seine Aufgabe. Eventuell mal etwas mehr ins Detail gehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zwischen den Bürgern bzw. zwischen natürlichen und juristischen Personen kommen die im GG geschützten Grundrechte indirekt zum tragen.

Um ein ganz einfaches Beispiel zu machen: ein Vermieter kann seinem Mieter nicht verbieten, auf eine Demonstration der AfD zu gehen. Würde er versuchen, das als Kündigungsgrund anzuführen, kann der Mieter aber nicht direkt dem Vermieter vorhalten "Du verletzt mein Grundrecht auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit!"

Er wird dem Vermieter vielmehr vorhalten: "Du hast keinen rechtfertigenden Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses!" Und wenn der Vermieter dann entgegnet:" Doch, habe ich! Daß ein Mieter für die AfD demonstriert ist ein ausreichender Kündigungsgrund! Das ist für mich als Vermieter unzumutbar, so jemandem eine Wohnung zu vermieten!", dann wird jedes Gericht diese Argumentation mit der Begründung ablehnen, daß eine entsprechende Auslegung des BGB durch das Gericht das Grundrecht des Mieters auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzen würde.

Insofern wirken Grundrechte sehr wohl indirekt zwischen den einzelnen Bürgern usw., weil sie eben die Rechtsprechung unmittelbar binden.

Art.1 Abs 3 GG :
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Insofern wirken Grundrechte sehr wohl indirekt zwischen den einzelnen Bürgern usw., weil sie eben die Rechtsprechung unmittelbar binden.


Wobei das "indirekt" mitunter sehr indirekt sein kann. Sonst hätte man kein AGG gebraucht, wenn das alles schon aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz fließen würde. ;)

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Biggi: dieser Gesetze bedarf es, eben weil das GG nicht für zwischenmenschliche Probleme zuständig ist, sondern nur für die Beziehung Staat/Bürger sowie die Staatsorganisation.

wirdwerden

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