Hallo,
mein Schwiegervater ist am 02.12.2018 verstorben. Er war sehr arm, verschuldet und hatte auch kein eigenes Konto. Er bekam seine Rente per Scheck zugestellt, den Er sich bar bei der Post immer auszahlen lassen hat.
Jetzt ist 1 Scheck vom 29.11.2018 ( Rente für November 2018 ) bei uns, 1 Scheck vom 29.10.18 ( Rente für Oktober 2018 ) noch nicht eingelöst und leider verschwunden. Den Scheck kann man nur mit Unterschrift und Ausweis ( des verstorbenen ) sich auszahlen lassen.
Frage:
Auch weil wir das Erbe innerhalb der nächsten 6 Wochen ausschlagen werden, dürfen wir die Schecks einlösen ? Die Beisetzung müssen wir ja auch bezahlen.
Können wir den Scheck vom 29.10.2018 von der Rentenkasse nachfordern ?
Können wir den zukünftigen Scheck ( voraussichtlich 29.12.2018 ) auch einlösen ?
Danke im voraus für die Antwort.
Scheck vom verstorbenen einlösen
8. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 8. Dezember 2018 | 10:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheck vom verstorbenen einlösen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Dezember 2018 | 17:13
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wir, dürfen die Schecks nicht eingelöst werden. Das kann als Annahme der Erbschaft ausgelegt werden!
#2
Antwort vom 8. Dezember 2018 | 23:05
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Den Scheck kann man nur mit Unterschrift und Ausweis ( des verstorbenen ) sich auszahlen lassen.
Und wie hätte man die Einlösung vornehmen lassen wollen? Wenn die Unterschrift des Verstorbenen gefälscht wird, dann würde das wohl als Urkundenfälschung eingestuft werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Dezember 2018 | 11:09
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wir sind davon ausgegangen, das man den Scheck u. U. auch mit dem Totenschein einlösen kann.
Natürlich war eine Urkundenfälschung NICHT vorgesehen.
Und jetzt?
Schon
266.751
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten