Scheck vom verstorbenen einlösen

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bernd38300
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Scheck vom verstorbenen einlösen

Hallo,
mein Schwiegervater ist am 02.12.2018 verstorben. Er war sehr arm, verschuldet und hatte auch kein eigenes Konto. Er bekam seine Rente per Scheck zugestellt, den Er sich bar bei der Post immer auszahlen lassen hat.
Jetzt ist 1 Scheck vom 29.11.2018 ( Rente für November 2018 ) bei uns, 1 Scheck vom 29.10.18 ( Rente für Oktober 2018 ) noch nicht eingelöst und leider verschwunden. Den Scheck kann man nur mit Unterschrift und Ausweis ( des verstorbenen ) sich auszahlen lassen.
Frage:
Auch weil wir das Erbe innerhalb der nächsten 6 Wochen ausschlagen werden, dürfen wir die Schecks einlösen ? Die Beisetzung müssen wir ja auch bezahlen.
Können wir den Scheck vom 29.10.2018 von der Rentenkasse nachfordern ?
Können wir den zukünftigen Scheck ( voraussichtlich 29.12.2018 ) auch einlösen ?
Danke im voraus für die Antwort.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn die Erbschaft ausgeschlagen wir, dürfen die Schecks nicht eingelöst werden. Das kann als Annahme der Erbschaft ausgelegt werden!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat:
Den Scheck kann man nur mit Unterschrift und Ausweis ( des verstorbenen ) sich auszahlen lassen.


Und wie hätte man die Einlösung vornehmen lassen wollen? Wenn die Unterschrift des Verstorbenen gefälscht wird, dann würde das wohl als Urkundenfälschung eingestuft werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bernd38300
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind davon ausgegangen, das man den Scheck u. U. auch mit dem Totenschein einlösen kann.
Natürlich war eine Urkundenfälschung NICHT vorgesehen.

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