WG Mitbewohner zieht trotz Kündigung nicht aus

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
TatiR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
WG Mitbewohner zieht trotz Kündigung nicht aus

Liebe Community,
ich versuche bereits seit einiger Zeit aus meiner WG auszuziehen, was sich recht kompliziert gestaltet. In Absprache mit dem Vermieter, stimmt dieser keinem neuen Mietvertragseintritt mehr zu, sodass die Kündigung der Wohnung die einzige Lösung war. Nach langem hin und her, haben alle WG- Mitbewohner (von 4 WG- Mitgliedern wollen 3 ausziehen) der Kündigung nun schriftlich zugestimmt und die Wohnung ist somit mit 3- monatiger Kündigungsfrist gekündigt. Wir haben schon seit einiger Zeit große Probleme mit einem der Mitmieter und nun zahlt dieser auch keine Miete mehr. Info: Wir sind alle gleichberechtigte Mieter d.h. wir haften alle gleichermaßen für die WG und somit auch ausstehende Mietbeiträge. Der besagte Mitmieter ist auch seit einiger Zeit nur noch selten in der WG (keiner weiß, ob er bereits woanders wohnt o.ä.). Sein Zimmer (absolut zugemüllt) ist bisher nicht geräumt, dazu hat er ja aber noch Zeit bis zum Auslaufen des Mietvertrages. Nun haben wir als restliche Mitbewohner aber die Vermutung und Befürchtung, dass bis zum Vertragsende keine Miete mehr von ihm kommt und er auch sein Zimmer nicht räumen wird. Wir sind etwas hilflos und ratlos, wie wir reagieren können bzw. was möglich ist oder auch nicht. Die Situation ist extrem nervenzehrend und beschäftigt uns ständig.
Falls jemand Ideen hat, wie wir uns verhalten können, wären wir sehr dankbar.
Viele Grüße

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Im Moment besteht doch kein Handlungsbedarf.
Noch hat der Mitbewohner Zeit zu agieren.

Zahlt er die Miete nicht und der Vermieter hält sich an euch, habt ihr einen Anspruch gegen den Mitbewohner, den ich gerichtlich durchsetzen könnt.

Berry

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#2
 Von 
TatiR
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Du hast recht, noch hat der Mitbewohner Zeit zu agieren, das sagte ich ja auch oben so. Aber wir kennen seine bisherige Unzuverlässigkeit, fehlende Kommunikationsfähigkeit und Ignoranz, selbst wenn es um vertragliche Dinge geht. Darum möchten wir uns ja gern im Vorfeld informieren, wie wir uns verhalten sollen, wenn der sehr wahrscheinliche Fall eintritt, dass er das Zimmer nicht zum Mietvertragsende räumen wird, damit wir dann handlungsfähig sind und nicht erst einmal in Schockstarre verfallen.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Da hilft nur eins, abwarten und hoffen, dass sie mit relativ geringem Geldschaden aus der Nummer kommen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119519 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von TatiR):
von 4 WG- Mitgliedern wollen 3 ausziehen

Und die Kündigung wurde von allen 4 Mietern unterzeichnet?



Zitat (von TatiR):
Darum möchten wir uns ja gern im Vorfeld informieren, wie wir uns verhalten sollen, wenn der sehr wahrscheinliche Fall eintritt, dass er das Zimmer nicht zum Mietvertragsende räumen wird,

Keinesfalls sollte man auf die Idee kommen das Zimmer selbst räumen, das bringt Gewichtige zivil- wie strafrechtliche Nachteile.

Notfalls wird man ihn auf Räumung verklagen müssen.
Oder der Vermieter verklagt ihn.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Im ersten Schritt können Sie dem Mitmieter mitteilen, dass Sie alles aus seinem Zimmer eine Woche vor dem Umzug zum Sperrmüll bringen. Aus meiner Erfahrung hilft allein so eine Aussage enorm :devil:

-- Editiert von altona01 am 08.12.2018 22:32

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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