Briefkasten Pflicht?

8. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Briefkasten Pflicht?

Hallo,
muss ich als Eigentümer einen Briefkasten haben?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Hallo, muss ich als Eigentümer einen Briefkasten haben?

Als Eigentümer von was?

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#2
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von giga0000):
Hallo, muss ich als Eigentümer einen Briefkasten haben?

Als Eigentümer von was?


Ach Mist, Kack Handy...


Hauseigentümer..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Nein, müssen Sie nicht. Es gibt keine Pflicht für Hausbesitzer, einen Briefkasten zu haben. Man muss dann halt nur mit den Folgen leben.

Im schlimmsten Fall muss man halt die amtlichen Bekanntmachungen beim Amtsgericht regelmäßig prüfen, um zu sehen, ob vielleicht von einem Gerichtsvollzieher eine Zustellung erfolgt ist.

Der Gerichtsvollzieher kommt nämlich nicht nur dann ins Haus, wenn er Geld eintreiben möchte. Er stellt auch amtliche Schreiben zu, wenn der Empfänger zum Beispiel keinen Briefkasten hat. Sogar Privatleute können gegen einen recht geringen Obolus den Gerichtsvollzieher nutzen, um einen Brief zustellen zu lassen.

Und den Zugang von Schreiben damit arglistig zu vereiteln hilft auch nicht. Es erfolgt dann halt eine öffentliche Zustellung und Sie müssen sich so behandeln lassen,als ob Sie die Schreiben erhalten haben, es beginnen auch Fristen zu laufen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Es soll ja auch Türen mit einen Briefschlitz geben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
muss ich als Eigentümer einen Briefkasten haben?

Nein.
Man muss gar keine "Mitteilungs- und Warenempfangseinrichtung" vorhalten.

Allerdings gehen Probleme bei der Zustellung dann zu Lasten des Eigentümers - Fristen können dennoch laufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von giga0000):
muss ich als Eigentümer einen Briefkasten haben?

Nein.
Man muss gar keine "Mitteilungs- und Warenempfangseinrichtung" vorhalten.

Allerdings gehen Probleme bei der Zustellung dann zu Lasten des Eigentümers - Fristen können dennoch laufen.


Warum?

Wenn ich Zb Handwerker beauftrage, stelle ich ihm ja auch kein Werkzeug zu Verfügung?

Also warum ist das eigentlich bei der Post anders?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Also warum ist das eigentlich bei der Post anders?

Ist es doch gar nicht. Auch der Post muss Du kein Werkzeug zur Verfügung stellen.

Wenn keine Zustellung möglich ist, wird die Post entweder beim zuständigen Amt hinterlegt oder einfach vor die Türe geworfen (niedergelegt).
Zustellung ist erfolgt, wie DU diese Mitteilungen nun zwischenlagerst, ist Deine Sache.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7145 Beiträge, 1495x hilfreich)

Die Post soll dir also den Briefkasten bezahlen? Interessante Fantasie

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Post soll dir also den Briefkasten bezahlen?

Nö, nur auf eigene Kosten hinstellen.
Und idealerweise Miete für den genutzten Grundstückteil zahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Die Post soll dir also den Briefkasten bezahlen? Interessante Fantasie


Natürlich nicht, ich gebe gerne Geld aus, damit die Post ihre Arbeit machen kann...

Am Montag fahre ich dann noch schnell beim Bäcker, Friseur, werkstatt Usw. Und lass mir eine Einkaufsliste geben und kaufe die Sachen dann ein...

Schliesslich darf ich ja nicht erwarten, dass die Unternehmen sich in Unkosten stürzen um ihre Arbeit zu machen ....

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Schliesslich darf ich ja nicht erwarten, dass die Unternehmen sich in Unkosten stürzen um ihre Arbeit zu machen ....

Wie gesagt, die Post braucht bei Dir keinen Briefkasten um ihre Arbeit zu machen.

Die Briefkästen die sie benötigt um ihre Arbeit zu machen, sind die großen Gelben und die hat sie auf ihre eigenen Kosten bereits aufgestellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nach §4 Nr. 2 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) können aber Empfänger, die keine geignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen haben, von der Zustellung ausgeschlossen werden. D.h. Postsendungen an briefkastenlose Empfänger müssen weder auf dem Postamt noch sonstwo zu Abholung bereitgehalten werden, sondern können (je nach Art er Postsendung) sofort an den Absender zurückgeschickt oder vernichtet werden. Die Post ist nicht verpflichtet, einen Weg zu finden, wie die Postsendung doch noch den briefkastenlosen Empfänger erreichen könnte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32001 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
Also warum ist das eigentlich bei der Post anders?
Was soll dieser ganze Thread? :crazy:
Bitte stelle konkrete Fragen, alles andere wurde bereits beantwortet.
Du kannst auch ein Postfach kostenpflichtig mieten.
Auf keinen Fall wirst du deine Grundsteuer bezahlen müssen.

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