Anspruch auf Bildungsurlaub? Politische Weiterbildung.

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Hammurapi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)
Anspruch auf Bildungsurlaub? Politische Weiterbildung.

Hallo Zusammen,

ich hätte gern gewusst,ob die Einschränkungen (NRW) wie "Arbeitgeber kann einen wenigstens mittelbaren Vorteil ... " einfordern, d.h. einen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit" auch für die Politische Weiterbildungen gilt?
Wenn nicht,dann könnte mein Arbeitgeber praktisch meine Politische Weiterbildung nicht Ablehnen ,auch dann nicht,wenn der Kurs keinen Mindestbezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit hätte,oder?

vielen dank Im Voraus



-- Editiert von Hammurapi am 09.12.2018 05:40

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

Hallo Hammurapi,

was ist denn am AWbG nicht verständlich?

§1 Abs. 3 regelt die berufliche Arbeitnehmerweiterbildung, §1 Abs. 4 die politische.
Die von Dir angesprochene Einschränkung findet sich nur bei der beruflichen Weiterbildung.

Signatur:

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#2
 Von 
Hammurapi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)

(Beleidigung editiert)

-- Editiert von Moderator am 09.12.2018 16:32

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Hammurapi):
nicht alle wissen wo GENAU es geschrieben steht
Ich weiss es auch nicht. Muss man nicht beleidigt sein, sondern kann noch was lernen...
Ich frage mich allerdings, wo hast du deine hier genannte Einschränkung gefunden? Hast du dieses Gesetz gelesen?

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#4
 Von 
Hammurapi
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich frage mich allerdings, wo hast du deine hier genannte Einschränkung gefunden? Hast du dieses Gesetz gelesen?


Antwort Email von meinem Arbeitgeber . Da fand ich keine Differenzierung zwischen politisch und beruflich.
Meine Arbeitskollegen sagten mir aber ,dass es doch unterscheide gibt und politisch nicht einfach abgelehnt werden darf.Daher wollte ich hier nachfragen ,um sicher zu gehen.

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#5
 Von 
Andreas.Krueger
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 51x hilfreich)

(Editiert - auf die Pöbeleien des TE hätten Sie nun wirklich nicht antworten müssen)

-- Editiert von Moderator am 09.12.2018 16:33

Signatur:

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Hammurapi):
dass es doch unterscheide gibt und politisch nicht einfach abgelehnt werden darf.
Stimmt. Es gibt Unterschiede. Nämlich unterschiedliche Arbeitgeber und unterschiedliche politische Weiterbildungen.
Es kommt mE durchaus darauf an, welchen AG du hast und welche pol. WB du dir für deinen Bildungsurlaub ausgesucht hast. Nicht immer und automatisch muss er gewährt werden.

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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