Erbe meines verstorbenen Vaters

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe meines verstorbenen Vaters

Hallo, leider ist mein Thema etwas schwierig.

Ich habe letztes Jahr dringend ein Auto gebraucht und war leider nicht kreditwürdig. Jetzt hat mein Vater mir angeboten wir kaufen das Auto auf Raten über ihn und ich zahle die Raten einfach ihm ab.
Gesagt getan.
Wir haben dann im Autohaus alles über meinen Vater gemacht. (Er ist voller Kreditträger und nicht nur Bürge) Zu dem Zeitpunkt war auch nie irgendwie der Gedanke daran dass mein Papa sterben würde.
Ich zahle das Auto bis heute ab in monatlichen Raten, jedoch ist es jetzt wohl in der Erbmasse und alle erhoffen sich Geld durch mein Auto.
Mein Vater lag dann seit diesem Jahr im Krankenhaus und es ging immer mehr bergab, da hatten wir andere Gedanken als den Vertrag der nebenbei läuft.
Jetzt habe ich Angst mein Auto zu verlieren. Ja, ich war blöd, dass wir keinen Vertrag unter uns gemacht haben. :(
Einzigste Möglichkeit eventuell, meine Mutter hatte volle Verfügung über Veträge und und und. Kann man im nachhinein da noch irgendwas machen? Bin richtig verzweifelt.

-- Editiert von Wati am 09.12.2018 15:18

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann man im nachhinein da noch irgendwas machen? Zunächst mal könnten Sie verraten, wer Erbe ist. Gibt es ein Testament? Gibt es weitere Kinder?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,
ein Testament gibt es nicht.
Meine Mutter ist Erbin, meine Schwester, ein Halbbruder und ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Tja, dann gehört das Auto den Erben, d. h., zu 50 % der Mutter und den Kindern je zu 1/6. Man müßte sich also mit den Miterben einigen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wati
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok und was ich bisher für‘s Auto abbezahlt habe? Ist somit alles futsch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Ich würde sagen, ja. Schenkungen an den Verstorbenen sind halt Teil der Erbmasse.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

auch ein mündlicher Kreditvertrag gilt. Es ist nur ein Nachweisproblem.

Wenn Du die Raten per Überweisung gezahlt hast und noch der Verwendungszweck dabei war, hast Du gute Karten, dass der Sachverhalt zu Deinen Gunsten anerkannt werden muss.

Was ggf. passieren kann, ist dass der Kredit gekündigt wird und die Restsumme fällig ist. Wer hat den Steuer und Versicherung gezahlt ?

Signatur:

Viele Grüße Chylla

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.017 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen