Hostel behält Kaution wegen überladenem Fahrstuhl ein

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
bursche89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hostel behält Kaution wegen überladenem Fahrstuhl ein

Hallo zusammen,

wir waren am Wochenende zum Feiern in Prag und haben in einem Hostel genächtigt.
Dabei hat ein Teil der Gruppe betrunkenerweise eine Fehlermeldung im Fahrstuhl verursacht indem sie diesen
zu 10. anstatt wie vorgegeben zu 5. oder 6. nutzen wollten. Dieser ist natürlich nicht losgefahren und hat eine Fehlermeldung mit einem akustischen Signal gebracht.
Beim Auschecken hat die Hostelverwaltung dann 500€ Kaution einbehalten. Kann man da etwas machen?
Das wir es waren beweist ein Video. Ich halte nur die Summe für etwas willkürlich da hier wahrscheinlich der Fahrstuhl "nur" einmal resetet werden musste und kein wirklich materieller Schaden entstanden ist. Wir haben auch keine Rechnung von einem Servicedienst etc. bekommen.

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Die User welche hier Kenntnisse im tschechischen Recht haben dürften eher gering sein.

In Deutschland wären nur die Verursacher zum Schadenersatz verpflichtet, also die 4 Leute welche eingestiegen sind und die Überlast verursacht haben.



Zitat (von bursche89):
Beim Auschecken hat die Hostelverwaltung dann 500€ Kaution einbehalten.

Rein Interessehalber: Warum checkt man in einem Laden ein der solche Summen an Kaution haben will?



Zitat (von bursche89):
kein wirklich materieller Schaden entstanden ist.

Man hat also ein Ausbildung als Techniker / technischer Sachverständiger für Fahrstühle und den Fahrstuhl nach dem Vorfall entsprechend untersucht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bursche89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort.

Das mit der Kaution war mir auch neu. Ich habs nicht organisiert. War vielleicht auch Willkür beim Anblick der Gruppe :)

Berechtigte Gegegenfrage. Auf dem Gebiet von Aufzügen habe ich keine Expertise. Ist nur ne Vermutung angesichts der kurzen Reparaturzeit dass da nix Mechanisches in die Brüche ging. Auch in Anbetracht der zigfachen Sicherheiten, die bei der Konstruktion solcher Systeme angewendet werden, würde ich einen "harten" Defekt ausschließen. Auch die "runde" Summe von 500€ macht mich stutzig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von bursche89):
würde ich einen "harten" Defekt ausschließen.

Ja, aber auch die "soften" können teuer sein. Auch die sorgfältige Kontrolle des Systems kann zeitlich aufwändig sein.


Zitat (von bursche89):
Auch die "runde" Summe von 500€ macht mich stutzig.

Entweder freie Schätzung des Mitarbeiters, der Aufzugfirma oder ein Wert gebildet aus den Erfahrungen der Vergangenheit.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bursche89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß schon - allein die An- und Abreise solcher Services kostet ja schon viel Geld.

Zitat (von Harry van Sell):
Entweder freie Schätzung des Mitarbeiters, der Aufzugfirma oder ein Wert gebildet aus den Erfahrungen der Vergangenheit.


Hier sehe ich vielleicht noch eine kleine Möglichkeit an einen Teil des Geldes ranzukommen. Besteht ein Recht auf eine ordentliche Rechnung des Aufzugservices?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

.....oder es wird noch auf die Rechnung der Fachfirma gewartet. Die dürfte ja kaum schon nach dem Wochenende da sein. Wenn ich mir so anschaue, was Schlüsseldienste, Abschleppdienste so als Wochenendzuschlag nehmen, das kann schon teuer sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
bursche89
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So-scheint sich geklärt zu haben. In den Hostel AGB`s wird genau dieser Sachverhalt mit 500€ beziffert.
Dennoch danke Allen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von bursche89):
So-scheint sich geklärt zu haben. In den Hostel AGB`s wird genau dieser Sachverhalt mit 500€ beziffert.
Wahrscheinlich ein Erfahrungswert, dass das
a) öfter passiert
b) einiges kostet.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Eventuell sendet der Aufzug bei einem Fehler eine Medung in eine Zentrale, die dann Hilfe schicken. Ein Fehlalarm dürfte eben bei dieser Zentrale auch Geld kosten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen