Kündigung o2

9. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
nickel.lutzhorn
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung o2

Hallo,

am 22.11.2018 kündigte ich meinen DSL-Vertrag bei o2 zum Ablaufdatum nach 2-jähriger Vertragslaufzeit zum 21.06.2019. Also noch viel Zeit. Auf meine Kündigung bekam ich keine Kündigungsbestätigung, sondern es erfolgten 4 Anrufversuche von o2, welche ich aufgrund meiner Arbeit nicht entgegennehmen konnte und dies aber auch nicht gewollt hätte.

Nun bekam ich ein Schreiben von o2, welches nicht als Kündigungsbestätigung deklariert ist, sondern " Ihr DSL-Auftrag - Kundennummer XXXXX" genannt wird.

Inahlt des Schreibens: " Vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider können wir Sie telefonisch nicht erreichen. Um Ihr Anliegen zu klären, benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. "

Da ich eine Kündigung schriftlich versand habe, ist es meiner Meinung nach nicht notwendig, hier irgendetwas am Telefon zu bestätigen oder sonstiges Palaver zu veranstalten. Das Kündigungsschreiben ist unmissverständlich, enthält Absender und Adressat und die Kundennummer. Somit sind alle Anforderungen an eine Kündigung erfüllt.

Ist dieses Vorgehen Standard bei o2?

-- Editiert von Moderator am 09.12.2018 16:37

-- Thema wurde verschoben am 09.12.2018 16:37

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1960x hilfreich)

Zitat:
Vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider können wir Sie telefonisch nicht erreichen. Um Ihr Anliegen zu klären, benötigen wir noch einige Informationen von Ihnen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. "


Ich würde mal behaupten, dass damit der Zugang der Kündigung nachgewiesen werden kann.
Im Streitfall müsste o2 vorlegen, auf welches Schreiben es sich bezieht.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Der Zugang reicht aus, dass die Kündigung wirksam wird.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ist nun mal branchenüblich. Man versucht nach Kündigung eine Rückgewinnung und versucht es dann auf diesem Weg mit dem Kunden ins Gespräch zu kommen.
Wo aber ist das (rechtliche) Problem?
Die Kündigung wird auf der nächsten Rechnung bestimmt auftauchen und damit hat man einen Beleg. Wenn nicht wöchentlich nerven, bis eine Bestätigung kommt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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