Beratungshilfeschein für anderes Thma verwenden?

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Beratungshilfeschein für anderes Thma verwenden?

Ich gedenke ihn nicht zweckzuentfremden.

Konkret geht es mir um Folgendes:
Ich habe vom jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung erhalten, die ich so shclicht nicht unterschreiben will.
(Es gibt da unzählige rechtliche und praktische Probleme mit dem Inhalt)

Jedenfalls wird dann natürlich ein Verwaltungsakt mit gleichlautendem Inhalt kommen.

Gegen Diesen gedenke ich mich zur Wehr zus etzen sobald er erlassen wird.
Nur mein Problem:
Man hat ja nur 4 Wochen zeit zum Widerspruch einlegen.
Und zumindest hier in der Stadt gehen nach Beantragung locker 2-4 Wochen drauf bis ein beantragter Bratungshilfeschein auch genehmigt wird, ganz abgesehen von den manchmal seltsamen Vorstellungen, aufgrund derer Die zeitweie einfach mal trotz rechtlichem bedarf den Antrag ablehnen.

Jedenfalls dauert das fast zu lange.

Darum meine Überlegung:
Ich gehe zum Amtsgericht und beantrage einen beratungsschein.
Ohne extrem detaillierte Begründung gibts den nicht, deshalb würde ich da "Rehctsberatung wegen Eingliederungsvereinbarung angeben" (obwohl ich in Realität nicht vorhabe, über die EGV zu streiten sondern den rehctlich viel besser angreifbaren Verwaltungsakt abwarte).

Und wenn der VA da ist, nehme ich den beratungshilfeschein und gehe zum Anwalt.

Jetzt frage ich mich nur:
Kann es da Probleme geben?
Weil ja der Beratungshilfeschein für beratung hinsichtlich EGV ausgestellt wurde, ich den aber für den VA nutze?
Also stark übertrieben gesprochen für ein andere Thema?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

So wie Du hier schreibst, sollte es Dir möglich sein, einen Widerspruch selbst einzulegen und die Begründung einem späteren Zeitpunkt folgen zu lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Man hat ja nur 4 Wochen zeit zum Widerspruch einlegen.
Da du jetzt schon sicher bist, dem EGV-VA zu widersprechen, kannst du folgendes machen:
Sobald du den EGV-VA erhalten hast, kannst du schriftlich und nachweislich Widerspruch einlegen. Zunächst ohne Begründung. Du schreibst dazu, dass du die nachlieferst.
Zitat (von amenius):
sondern den rehctlich viel besser angreifbaren Verwaltungsakt abwarte).
Sowieso ist nur der die EGV ersetzende VA rechtlich angreifbar. Die vorgeschlagene EGV dagegen nicht.
Zitat (von amenius):
Rehctsberatung wegen Eingliederungsvereinbarung angeben"
Dafür würde dir der Rechtspfleger beim Amtsgericht wahrscheinlich auch keinen solchen BHS ausstellen.
Man wird einfach keinen rechtlichen Bedarf für die Beratung zu einer EGV erkennen.
Die Aufklärung, Beratung, Auskunft und die Informationen dazu hat das JC zu geben, es ist deren Aufgabe, kostet nichts und gesetzlich geregelt in § 13 ff SGB I. Klingt jetzt zwar kontraproduktiv, aber isso.
In fast zahllosen Internetforen werden diese EGVen bzw. die ersetzenden VA Buchstabe für Buchstabe durchgenudelt. Wichtig ist trotzdem immer der Einzelfall, d.h. , was dir zumutbar ist und was gesetzlich und rechtlich gedeckt ist für deinen Fall.
Zitat (von amenius):
Also stark übertrieben gesprochen für ein andere Thema?
Nein, es ist kein anderes Thema.
Frage: Warum willst du dafür unbedingt einen RA/Fachanwalt für Sozialrecht ? Gibt es bei dir in der Nähe keine Erwerbslosen-Initiative o.ä. Hilfseinrichtungen? Das ist deren täglich Brot, die kennen die Tücken und Lücken und können für dich persönlich einen Widerspruch formulieren, sofern sich dafür Futter im VA findet.
Nur Mut!
edit: Es ist glasklar ein Thema zu Sozialrecht, Sozialleistungen.

-- Editiert von Anami am 10.12.2018 12:09

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von amenius):
Man hat ja nur 4 Wochen zeit zum Widerspruch einlegen.
Da du jetzt schon sicher bist, dem EGV-VA zu widersprechen, kannst du folgendes machen:
Sobald du den EGV-VA erhalten hast, kannst du schriftlich und nachweislich Widerspruch einlegen. Zunächst ohne Begründung. Du schreibst dazu, dass du die nachlieferst.


<Gibt es da dann eine Frist, innerhalb der die Beründung nachzureichen ist?

Oder können die nahc ner gewissen Zeit sagen: "Kam keine Begründung, also nichtig"?



Zitat:



Zitat (von amenius):
sondern den rehctlich viel besser angreifbaren Verwaltungsakt abwarte).
Sowieso ist nur der die EGV ersetzende VA rechtlich angreifbar. Die vorgeschlagene EGV dagegen nicht.


Das habe ich in den entsprehcenden Foren auch gelesen, Kanon ist dort dass man im Prinzip schön blöd ist, wenn man eine EGV unterschreibt.
Da damit selbvst die noch so falschen oder gar kriminellen Ideen des Jobcenters durch meine Unterschrift legal werden und nicht mehr angreifbar sind.

Zitat:

Zitat (von amenius):
Rehctsberatung wegen Eingliederungsvereinbarung angeben"
Dafür würde dir der Rechtspfleger beim Amtsgericht wahrscheinlich auch keinen solchen BHS ausstellen.
Man wird einfach keinen rechtlichen Bedarf für die Beratung zu einer EGV erkennen.
Die Aufklärung, Beratung, Auskunft und die Informationen dazu hat das JC zu geben, es ist deren Aufgabe, kostet nichts und gesetzlich geregelt in § 13 ff SGB I. Klingt jetzt zwar kontraproduktiv, aber isso.



Gut, das kann man nun sehen, wie man will
Hätte ich mich nicht schon durch zig Forenseiteen gelesen und von dort auch konkreten Rat gekriegt, wüsstech ja gar nicht dass was falsch ist an der EGV und was falsch ist.
Beratungshilfe ist ja normalerweise dafür da dem übliherweise juristisch nicht so gebildeten Normalo Zugang zu einem Anwalt zu besorgen, der sich auskennt und einen über die Rechte informiert.

Kann ja nicht sein, dass man da den Anwalt verwehrt kriegt, irgendeinen Mist unterschreibt und dann vielleicht über Umwege später hört, wie extrem man da besch*ssen wurde.
Nur weil die Beratungshilfeheinies keinen Schin ausstellen wollen.

Aber nihtsdestotrotz hast du recht, denn gleiches widerfuhr mir heute:
dachte mir, versuch ichs mal mit beratungsschein.
Ich ihr so ein paar Punkte aufgelsitet die falsch sind; bspw. die Grenze für die Fahrtkosten und Ähnliches.

Sie nur:: "Also, ich weiß nicht, was so wollen, es steht doch das Normale drin, was sie zu tun haben und dass es sanktionen gibt bei nichtbefolgung.wo ist das Problem?

Die vom Jobcenter machen das shcon so seit jahren, das kann gar nicht falsch sein!"

Und ich nur so innerlich den Kopf geschüttelt und gegangen.
Bei der dollen ist wirklich hopfen und malz verloren, so naiv und unwissend wie die ist -.-

jedenfalls gewinnt man mit denen keinen krieg bzw. wird ehe einen Krieg führen müssen um dafür an einen beratungsschein zu kommen :-/

Zitat:

In fast zahllosen Internetforen werden diese EGVen bzw. die ersetzenden VA Buchstabe für Buchstabe durchgenudelt. Wichtig ist trotzdem immer der Einzelfall, d.h. , was dir zumutbar ist und was gesetzlich und rechtlich gedeckt ist für deinen Fall.
Zitat (von amenius):
Also stark übertrieben gesprochen für ein andere Thema?
Nein, es ist kein anderes Thema.



Das ist wohl wahr.
Warum ich nen Anwalt will?
Naja, nicht dass ich den Forenleuten nicht trauen würde, aber wenn mir ein Anwalt manche der Sahcen noch mal bestätigen würde, wäre das nice.

Und ich habe noch nie wirklich eine krieg gegen das Jobcenter wegen einem VA führen müssen, gerade auch hinsichtlich daraus abgeleiteter Sanktionen, aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht einlegen und so bin ich alles andere als schon praxserprobt.
Von daher hätte ich nix dagegen gehabt, wenn das beim ersten mal ein Anwalt für mich gemahct hätte.

Gut, wenns damit nix wird, mach ichs halt doch alleine :-)

Zitat:

Frage: Warum willst du dafür unbedingt einen RA/Fachanwalt für Sozialrecht ? Gibt es bei dir in der Nähe keine Erwerbslosen-Initiative o.ä. Hilfseinrichtungen? Das ist deren täglich Brot, die kennen die Tücken und Lücken und können für dich persönlich einen Widerspruch formulieren, sofern sich dafür Futter im VA findet.
Nur Mut!
edit: Es ist glasklar ein Thema zu Sozialrecht, Sozialleistungen.

-- Editiert von Anami am 10.12.2018 12:09


Ehm, nö, gibt es nicht.
Es gibt den VDK, der sowas wie der Mieterverein für Sozialthemen ist.

Aber:
Die Preise sind ein Witz!
da kostet es zum einen 72 euro Jahresbeitrag und zum anderen nochmal ne beitrittsgebühr von 100 Euro.
oder so.
Also letztlich 172 Euro, die ich bezahlen müsste, wenn ich für meine ersten "fall" da hinginge!

Und davon abgesehn bezweifle ich dass ich im laufe eines Jahres so oft hartz 4 probleme hab, dass sich ein Jahresbeitrag von 72 Euro rentiert.

Mal davon abgesehen, dass ich keinen Plan hab, wie gut deren Qualität ist.

Erinnere mich an eine Rechtschutzversicherung, die ich mal hatte, und die auch eine "ruf mich rund um die uhr an wenn du ne rechtliche frage hast" hotline hatte.
Hatte da mal ein wirklich wichtiges anliegen, wo ich auskünfte gebraucht hätte.
Und wurde da auch abgewiesen im sinne von "Ja, wenn sie noch nicht offiziell rausgeschmissen wurde und alles shcon in der ******* steckt, können wir nicht helfen"

Insofern habe ich da so meine zweifel.
gerade wenn ich so hohle flundern wie die bei der beratungshilfe sehe, frgae ich mich warum ich so wo hingehen sollte.
Meistens kenne ich die gesetze einfach besser als die, die auf den ämtern sitzen und vom amt her mit ihrer juristischen ausbildung und co prahlen!


jedenfalls gibts bei mir im eck nur 3 sachen:
vdk (sche*ße da wucher)
beratungshilfe (siehe oben, ohne worte)
die "rechtliche beratungsstelle" (aka irgendein random anwalt kümmert sich völlig unmotiviert und meist gesetzmässig unwissend um rund 20 leute mit ihren anliegen aus diversen rechtsthemen und bereichen. innerhalb der 2 stunden, die er pro woche da ist. falls er nicht krank ist, was oft vorkommt, da er das ja ehrenamtlich macht und demnach wohl auch gern das mal ausfallen lässt)

Insofern muss ich mal fragen:
Was genau meisnt du mit Erwerbsloseninitiative und so?
hast du da ein beispiel, in welche Richtung du da denkst?

Oder meisnt du so beratung durch die Diakonie?
wa ich einmal, als wegen meitschulden ne kündigung anstand. und das jobcenter sich nciht beeilte mit dem darlehen.
"Da kann man nix machen. aber ich vermute eh, dass sie auch nach einer kündigung nicht rausmüssen da die so einfach gar keinen räumungstitel kriegen"

Meine einmischung, dass ich ja nicht raus will (auch nicht monate später, wenn die vll. irgendwann doch nen räumungstitel haben) änderte nichts dran dass sie immer nur diesen satz wiederholte.

Im prinzip mir gut mut zureden, aber ansonsten noch viel weniger bis keine ahnung von gesetzen und so als ich.

Wie ich mittlerweile weiß (dank forum und eigenrecherche, gewiss nicht wegen irgendeiner offline stelle, die mir je geholfen hätte) dass ich hätte einstweilige rechtschutz und co. hätte beanttragen können.
Dann wären die vom gericht dazu verdonnert worden, gleich zu zahlen.

Wusste ich damals aber noch nicht.
und keine dieser ach so guten stellen kannte sich aus oder wies mich dadrauf hin :-/

nur so meine erfahrungen bisher :-/

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von amenius):
Gibt es da dann eine Frist, innerhalb der die Beründung nachzureichen ist?
Die Frist bleibt bei 1 Monat nach Erhalt des VA.
Zitat (von amenius):
Kanon ist dort dass man im Prinzip schön blöd ist, wenn man eine EGV unterschreibt.
Das mag dort der Kanon sein, aber ganz viele EGVen sind harmlos und im Grunde von jedermann zu erfüllen. Außerdem kann man *nachverhandeln*.Deshalb kann man auch durchaus im freiwilligen Weg unterschreiben. Aber es gibt wie überall auch Menschen, die immer gegen alles sind. Die dann regelmäßig die Rechtsstellen der JC wegen des Widerspruchs und später oft die Sozialgerichte wegen der Klage gegen den abl. WS-Bescheid verstopfen. Es bleibt übrig: Ist diese EGV unzumutbar oder gar rechtswidrig? Dann sollte gegen den VA Widerspruch und evtl. Klage genutzt werden.
Zitat (von amenius):
noch so falschen oder gar kriminellen Ideen des Jobcenters
Ich habe schon Hunderte EGVen gesehen, in denen weder etwas ganz Falsches noch etwas Kriminelles stand. Aber oft ist etwas aus persönlichen Gründen nicht zumutbar. Eben im Einzelfall.
Zitat (von amenius):
Kann ja nicht sein, dass man da den Anwalt verwehrt kriegt,
Kriegt man auch nicht. Höchstens den BHS kriegt man verwehrt. Aber einen Anwalt kann man immer beauftragen. Der Gesetzgeber hat aber dem Steuerzahler nicht auch noch zugemutet, dass jeder LB wegen jedem (evtl. eingebildeten) Pups noch anwaltliche Hilfe für schlappe 15,- zur Seite stellt.
Zitat (von amenius):
und einen über die Rechte informiert.
Nö. Das ist nicht der Sinn eines BHS.
Zitat (von amenius):
bspw. die Grenze für die Fahrtkosten und Ähnliches.
Ahhh, endlich was Konkretes. Frage: Was ist dort konkret falsch? Was meinst du mit Grenze der Fahrtkosten?
Forget the VdK
Zitat (von amenius):
Meistens kenne ich die gesetze einfach besser als die, die auf den ämtern sitzen
Toll. Dann wirst du den Widerspruch gegen den erwarteten VA auch allein formulieren können.

Oder, wenn er kommt, kann hier evtl. der eine oder andere per PN was dazu sagen?
Aber in deinen Augen sind das sicher auch nur hohle Flundern. Also machs besser allein. ;)
Ist dir beim Lesen der speziellen Foren-Beiträge schon mal aufgefallen, dass Fragesteller so gut wie nie später mal Rückmeldung geben, was aus ihrem Widerspruch oder ihrer Klage gegen einen EGV-VA wurde?
Warum wohl nicht??

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amenius
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Es macht vielleicht den Eindruck, als wäre ich hier arrogant.

Aber ich sehe es so:
Wenn ich, als Normalo ohne Juravorbildung, wo hingehe wo angeblich ein Jurawissender oder zumindest Rechtsberater oder sowas sitzt,
dann erwarte ich shcon irgendwie dass der mir dann was sagt hinsichtlich geseze, urteile, etc. was ich noch nciht wusste.
Und nicht, dass ich da hinkomme und ich muss den meinen Wissensstand lehren.

Wenn ich das wollte, wär ich nicht z8u ner Rechtsberatungsstelle gegangen , sondern wäre Lehrer geworden.

Ich will ja min Wissen mehren und mich nicht Unwissende auf den Stand der Dinge bringen müssen.

Siehe auch die Amtsgerichtsfrau von heute mit ihrem selten.... Kommentar von wegen "Die machen das schon seit Jahren, darum würds auch garantiert richtig und fehlerfrei sein"

Und vorm Sozialgericht verlieren die auch die meisten der Klagen, weil die so allwissend sind und Alles perfekt machen? :-)

Es ist beispielsweise eine Schande dass ich der guten Frau erst Gesetze und Urteile ums Ort hauen muss damit auch sie kapiert was so Alles an der EGV falsch ist.
DAS ist, was ich meine.

So ne Beratungsstelle soll einem helfen, und nicht einen daran hindern, sein gutes Recht durchzusetzen!


Leider musste ich schon sehr oft feststellen, dass online sich Normale Leute, natürlich in den betreffenden Themenforen, sich tausend Mal besser auskennen und einem zu jedem Thema locker 5 Gesetze, Urteile und Begründungen geben können
als es die offline Beratungsstellen und Ähnliches je können.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Ja, weil die sich nämlich nur mit einem einzigen Thema zu einer Zeit beschäftigen, statt ein riesengroßes Wissensgebiet, nämlich Sozialrecht, mit allen möglichen Fragestellungen und hin und her beantworten zu müssen.

Mein Viszeralchirurg und eine Koryphäe im Bereich der Bauchchirurgie sagte mal zu mir: "Jeder Patient von mir kennt sich 100x besser aus als ich, was seine spezielle Krankheit angeht".

Und genau das ist der Punkt. Jeder befasst sich immer genau mit dem, was ihn betrifft und wird darin ein Spezialist. Wenn es aber mal 3 oder 4 cm rechts oder links geht, dann strandet er kläglich.

Ein Rechtsberater im verein, oder Anwalt oder auch jemand vom Jobcenter soll also alles wissen? Und das auch noch auf Anhieb?! Ja nee, is' klar.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

...und weil man für Beratungshilfe-Gebühr allenfalls 20 Minuten beraten kann, ansonsten ist es ein riesiges Zuschussgeschäft. Aber, da die Fragestellerin ohnehin alles besser weiss, benötigt sie doch niemanden, der ihr hilft.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3550 Beiträge, 561x hilfreich)

Sie wissen aber schon, dass gewisse Foren den Zusatz "Jammerforum" haben.

Da wird gejammert und die rechtliche Auskunft ist manchmal recht dünn.

Mal alles realistischer betrachtet ist oft hilfreicher.

Zitat:
Da damit selbvst die noch so falschen oder gar kriminellen Ideen des Jobcenters durch meine Unterschrift legal werden und nicht mehr angreifbar sind.


Was Sie oder die Forenfreunde als kriminell ansehen, kann ja ganz normal sein. Oder nennen Sie was Ihrer Ansicht nach kriminell ist?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Dann mache ich dir folgenden Vorschlag zur Güte:
Wenn dein heiß ersehnter EGV-VA im Briefkasten liegt, kannst du den Inhalt hier geschwärzt hochladen. Es gibt garantiert auch Leute, die die Schwachstellen und Unzumutbarkeiten drin finden.
Noch ist nichts passiert. Noch ist nichts verpasst.

Ist das dein erster??

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Sie wissen aber schon, dass gewisse Foren den Zusatz "Jammerforum" haben.

Da wird gejammert und die rechtliche Auskunft ist manchmal recht dünn.


Ich nenne sowas immer "Jammerforum mit Köppjetätschelbeschleuniger und Drück-dich-mal-Automatismus" :grins:

Zitat:
"Ich kann zwar nichts Sinnvolles zu Deinem Problem beitragen, aber ich drück Dich mal ganz fest...."


-- Editiert von fb367463-2 am 12.12.2018 04:43

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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