falsche Ware geliefert, Recht auf Nacherfüllung?

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gerhard82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Ware geliefert, Recht auf Nacherfüllung?

hallo,

habe ein Artikel zu 199€ als B-Ware bestellt und bezahlt, Preis der Neuware beträgt 299€. Verkäufer (großer Onlineshop) hat nun falsche Ware geliefert.

Der Verkäufer weigert sich den richtigen Artikel zu liefern, da als B-Ware nicht verfügbar. Stattdessen erhielt ich ein Retourenaufkleber (Ihr Widerruf bei...)

Ist das Verlangen auf Nacherfüllung (Neuware) nun unverhältnismäßig?

§ 439 Nacherfüllung
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Danke!

-- Editiert von Gerhard82 am 10.12.2018 18:45

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Hallo!

Es steht dem Verkäufer frei, etwas anderes als Neuware zu liefern, nämlich stattdessen eine vergleichbare Ware (die natürlich trotzdem vertragsgemäß sein muss).

Schöne Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Gerhard82):
Ist das Verlangen auf Nacherfüllung (Neuware) nun unverhältnismäßig?

Nö, denn B-Ware und Neuware sind ja kein Wiederspruch.

Man müsste also mal schauen, warum das "B-Ware" war und wie bei dem Händler "B-Ware" und "Neuware" definiert sind.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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