hallo,
habe ein Artikel zu 199€ als B-Ware bestellt und bezahlt, Preis der Neuware beträgt 299€. Verkäufer (großer Onlineshop) hat nun falsche Ware geliefert.
Der Verkäufer weigert sich den richtigen Artikel zu liefern, da als B-Ware nicht verfügbar. Stattdessen erhielt ich ein Retourenaufkleber (Ihr Widerruf bei...)
Ist das Verlangen auf Nacherfüllung (Neuware) nun unverhältnismäßig?
§ 439 Nacherfüllung
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
Danke!
-- Editiert von Gerhard82 am 10.12.2018 18:45
falsche Ware geliefert, Recht auf Nacherfüllung?
10. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. Dezember 2018 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
falsche Ware geliefert, Recht auf Nacherfüllung?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 18:57
Von
Status: Lehrling (1598 Beiträge, 406x hilfreich)
Hallo!
Es steht dem Verkäufer frei, etwas anderes als Neuware zu liefern, nämlich stattdessen eine vergleichbare Ware (die natürlich trotzdem vertragsgemäß sein muss).
Schöne Grüße
#2
Antwort vom 10. Dezember 2018 | 21:01
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatIst das Verlangen auf Nacherfüllung (Neuware) nun unverhältnismäßig? :
Nö, denn B-Ware und Neuware sind ja kein Wiederspruch.
Man müsste also mal schauen, warum das "B-Ware" war und wie bei dem Händler "B-Ware" und "Neuware" definiert sind.
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