Mutter gibt keine Auskunft über gespartes Kindergeld

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Aennlott
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter gibt keine Auskunft über gespartes Kindergeld

Hallo, ich bin 25 jahre alt und bin Studentin. Nach dem Abitur bin ich mit 19 Jahren zu Hause ausgezogen. Mein Vater ist verstorben als ich 15 Jahre alt war. Seitdem beziehe ich Halbwaisenrente. Meine Mutter ist seitdem ich geboren bin Rentnerin (bezieht Berufsunfähigkeitsrente und witwenrente). In den ersten vier Semestern meines Studiums habe ich bafög bezogen. Meine mutter war und ist nicht unterhaltspflichtig. Seit ungefähr 4 jahren beziehe ich kein bafög mehr und finanziere mich komplett selbst. Zu meiner mutter vermeide ich seit geraumer zeit jeglichen kontakt, aufgrund von komplexen familiären problemen und vorfällen. Das thema geld vermeidet sie. Soweit ich weiß, besitze ich einen bausparvertrag, in den sie einzahlt. Seitdem ich ausgezogen bin, hat sie weiterhin mein kindergeld zum sparen einbehalten. Fand ich eine gute idee. Jedoch will sie mir darüber keine auskunft geben. Ich weiß nicht wo sich dieses geld befindet. Sie wird ja sichet nicht um die 230 euro (4. kind) monatlich in den bausparer eingezahlt haben. über meinen Bausparvertrag möchte sie mir keine auskünfte geben. Ich weiß darüber gar nichts. Laut dem letzten telefonischen streit werde ich das geld vom bausprer erst erhalten wenn sie tot ist. Nun zu meiner 1. Frage: habe ich das recht die unterlagen über meinen bausparvertrag einzusehen? Ich weiß nicht mal ob er überhaupt auf meinen namen läuft. 2. Frage: Steht mir das Kindergeld seitdem ich ausgezogen bin zu? Da ich es ihr ja sozusagen überlassen habe (was aber auch nicht schriftlich festgehalten wurde) muss sie mir doch eigentlich auskunft darüber geben was sie damit gemacht hat oder? Auch gelder von meiner oma, die ich zum geburstag geschenkt bekommen habe, hat sie zum sparen einbehalten. Da ich volljährig bin steht es mir doch zu, darauf zugreifen zu können. Mit meiner mutter ist aber einfach nicht zu reden.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wenn der Bausparvertrag nicht auf Ihren Namen läuft, dann haben Sie überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche Informationen.

Das Kindergeld steht ab Auszug Ihnen zu, sowas muss man aber im Zweifel auch verlangen. Ob da jetzt im Nachhinein noch etwas machbar ist, kann ich Ihnen nicht sagen, das wissen aber andre hier im Forum. Es gab ja diese Vereinbarung, aber wie gesagt, da hängt alles davon ab, wie der Bausparvertrag genau gestaltet ist.

Im Zweifelsfalle müssen Sie das Geld gerichtlich herausfordern und sollten auf jeden Fall im Vorfeld umgehend schriftlich die Auszahlung des Kindergeldes an Sie verlangen.

Was die Gelder für Geburtstag und Weihnachten angeht, wird es schwer, im Nachhinein herauszufinden, was damit los war, wenn diese nicht in den Bausparvertrag, der IHNEN gehört, gegangen sind (läuft er nicht auf ihren Namen, gehört er ihnen auch nicht). Hier wird man im Nachhinein nichts mehr erreichen können, es sei denn, Sie können für jeden Anlass ganz genau gelegen, wieviel sie von wem bekommen haben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Das Problem an der Sache ist natürlich die "nicht beweisbar" Schiene. Natürlich hätte man das Kindergeld ab Auszug an sich abzweigen können. Aber dies wurde nicht gemacht. Es gibt keine "Beweise", dass die Mutter es ansparen sollte.
Ich persönlich würde jetzt einen Schlussstrich ziehen und mich auf mein Leben konzentrieren. Gerade in Hinblick auf das komplizierte Verhältnis zur Mutter. Ob es Sinn macht den Klageweg zu bestreiten mag ich bezweifeln. Der Bausparvertrag wird aller Voraussicht unter den Namen der Mutter laufen. Da wird man dann eh keinen Zugriff drauf haben. Das Kindergeld im Nachhinein zu fordern dürfte sich schwierig gestalten. Da hätte man sich sicherlich gleich nach dem Auszug drum kümmern müssen...

Zitat:
Da ich es ihr ja sozusagen überlassen habe...
Darauf wird sie sich berufen... Die sonstigen Gelder sind meines Erachtens genauso schwer einzuklagen. Warum hat die Oma ab 18 nicht die Geldgeschenke direkt gesendet?
Das Ganze ist sicherlich ärgerlich. Aber warum sich jetzt noch verrückt machen damit? Du hast dein eigenes Geld und kannst dich selbst finanzieren. Wenn deine Mutter nun meint "dein Geld" unterschlagen zu müssen, dann wirst du es bei einer Klage auch beweisen müssen. Ist es den Aufwand wert? Und was wäre gewonnen wenn eine Klage scheitert?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

was mir dazu noch einfällt,

bei Bezug von BAfÖG wird regelmäßig ein Datenabgleich durchgeführt.

Sollten dabei Gelder auftauschen, die nicht angegeben wurden,bittet das BAfÖG -Amt um Aufklärung.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

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