Artikel zurück geschickt - Rückzahlung dauert ewig

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
abi2015
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Artikel zurück geschickt - Rückzahlung dauert ewig

Hallo, ich habe bei einem großen Elektrohersteller im Onlineshop ein Elektrogerät gekauft und dieses nach kurzem Probieren wieder zurück geschickt.
Bezahlt hatte ich in dem Online-Shop per Kreditkarte.
Am 26.11. bekam ich eine Bestätigung per Email, dass das Gerät wieder angekommen ist und der Kaufbetrag erstattet wird. Bisher ist aber keine Erstattung erfolgt.

Ich habe bereits letzten Montag bei dem telefonischen Support angerufen, dort wurde ein Fall bei der Buchhaltung geöffnet, damit die Erstattung schnellstmöglichst erfolgt.
Die Rückzahlung dauere um die 14 Tage, die müsste ich abwarten.

Auch diese 14 Tage sind nun verstrichen, ich habe heute wieder dort angerufen.
Die Mitarbeiterin kann nichts machen, der Fall bei der Buchhaltung ist offen, weil sie wohl so viel zu tun haben und ich müsste bis zu 21 Tage warten.

Was kann ich nun tun, um schnell mein Geld zurück zu erhalten?
In Verzug setzen mit Einschreiben?
Muss der Verkäufer für diese Kosten aufkommen?

Freue mich über Hilfe von euch, danke.

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
In Verzug setzen mit Einschreiben?

Wird ein Fernabsatzvertrag vom Verbraucher fristgerecht widerrufen, sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (§ 357 Abs. 1 BGB ).

Zur Sicherheit würde ich da den 26.11 nehmen (§ 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ).



Zitat (von abi2015):
In Verzug setzen mit Einschreiben?

Wenn am 12.12 noch nichts zurückgezahlt wurde, dann ist er automatisch in Verzug.

Dann kann an sich entscheiden, ob man den 21 Tag noch abwartet. Aber rein rechtlich dürfte man auf der sicheren Seite sein, wenn man am 13. den Mahnbescheid beantragt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von abi2015):
habe im Onlineshop ein Elektrogerät gekauft und dieses nach kurzem Probieren wieder zurück geschickt.


Hat der Onlineshop korrekt über die Folgen der Ausübung des Widerrufsrechts informiert? z.B. durch Verwendung der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung:

"Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist."

Wann hat der Shop den Erhalt der Widerrufsmitteilung bestätigt?

Wurde der Widerruf über die Webseite des Online-Shops durchgeführt? Bei solchen Gestaltungen muß der Shopbetreiber den Widerrufserhalt unverzüglich per eMail bestätigen. Das Muster-Widerrufsformular muß vom Shop-Betreiber entsprechend ausgefüllt werden:

"Wenn Sie dem Verbraucher die Wahl einräumen, die Information über seinen Widerruf des Vertrags auf Ihrer Webseite elektronisch auszufüllen und zu übermitteln, fügen Sie Folgendes ein: „Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [Internet- Adresse einfügen] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln."

Zitat:
Am 26.11. bekam ich eine Bestätigung per Email, dass das Gerät wieder angekommen ist und der Kaufbetrag erstattet wird.


Mit dem (bestätigten) Rückerhalt der Sache verliert der Unternehmer das Recht, die Kaufpreisrückerstattung zu verweigern:

§ 357 BGB
"Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren abgesandt hat."

Zitat:
"Ich habe bereits letzten Montag bei dem telefonischen Support angerufen, dort wurde ein Fall bei der Buchhaltung geöffnet, damit die Erstattung schnellstmöglichst erfolgt.
Die Rückzahlung dauere um die 14 Tage, die müsste ich abwarten."


Die telefonische Auskunft ist unzutreffend - die Rückerstattung muß nach Eingang der Widerrufserklärung, spätestens innerhalb von 14 Tagen erfolgt sein.

Zitat:
In Verzug setzen mit Einschreiben?


Weil die Rückzahlungsfrist gesetzlich bestimmt ist, befindet sich der Verkäufer mit ihrem Ablauf automatisch schon in Verzug.

Zitat:
Muss der Verkäufer für diese Kosten aufkommen?


Ab Verzugseintritt hat er die durch den Verzug entstandenen Schäden zu ersetzen ( Mahnkosten, Kosten eines mit der Mahnung beauftragten Anwalts, Verzugszinsen usw. )

RK

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