Gerichtskosten von Mutter bezahlen ?

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb501700-47
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten von Mutter bezahlen ?

Hallo,würde mich freuen über eine Antwort zu folgender fiktiver Frage:
Einer Tochter wurden zwei Ausbildungen von ihrer Mutter finanziert. jetzt ist die Tochter 37 Jahre alt und hat sich entschieden eine dritte Ausbildung zu beginnen. Sie hat eine halbe Arbeitsstelle und macht zusätzlich die Ausbildung. Sie lebt seit 6 Jahren mit ihrem Lebensgefährten und den zwei gemeinsamen Kindern in einer Eigentumswohnung.
Jetzt ist ihr ein Antrag zur Prozesskostenhilfe abgelehnt worden. Es wird damit begründet, dass sie eine von ihren Eltern unabhängige Lebensstellung noch nicht erreicht hat, da sie sich noch in Ausbildung befindet und das deshalb die Eltern ( hier ist die Mutter gemeint) die Prozesskosten übernehmen müssen. kann die Tochter tatsächlich die Prozesskosten von der Mutter verlangen ?

.....danke schon mal für eventuelle Antworten

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Irgendwie fehlen uns da entscheidende Infos, weil es so nicht sein kann. Gegen wen klagt denn die Tochter und warum?

wirdwerden

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#2
 Von 
fb501700-47
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, es geht um eine Streitigkeit mit einem Herren, der die andere Eigentumswohnung in dem Reihenhaus bewohnt. Er hat sie verklagt wegen einiger Dinge, die sie seiner Meinung nach in dem zu ihrer Wohnung gehörenden Garten, unterlassen soll. Der Prozess war schon und dem Nachbarn wurde ca. in der Hälfte der Beschwerden Recht gegeben.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38390 Beiträge, 13990x hilfreich)

Jetzt wird es ja noch wirrer. ES geht also um den Garten der Tochter? WEm gehört die Eigentumshälfte? Was hat die Mutter damit zu tun? Wo ist der Lebensgefährte der Tochter in diesem Szenario? Eines ist jedoch klar: im Nachhinein gibt es keine PKH und die Mutter ist wohl nicht Verfahrensbeteiligte. Sie muss also nichts zahlen. Es sei denn, da ist irgendwas, was wir nicht wissen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Bei den Fakten: eigenes Einkommen, Vermögen (ETW) und dritte Ausbildung, ist zu vermuten, dass bei der Ablehnung - die an sich wohl richtig zu sein scheint, jemand den falschen Textbaustein eingefügt hat.

Berry

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#5
 Von 
fb501700-47
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Ablehnung der Prozesskostenhilfe für die Tochter so verstanden: Da sie wieder in Ausbildung ist, hat sie " keine von ihren Eltern unabhängige Lebensstellung erreicht" ( so wörtlich im Ablehnungsschreiben ) also müssen die Eltern in so einer Konstellation die Prozesskosten übernehmen. Diese ganze ( fiktive) Geschichte ist schon vor einiger Zeit gewesen. der Antrag wurde von der Tochter rechtzeitig vor dem Prozess gestellt.
Leider hat die Ablehnung zu einer Verstimmung zwischen Mutter und Tochter geführt und die Mutter würde nur gerne wissen, ob sie tatsächlich dazu verpflichtet ist die Kosten der Tochter zu übernehmen, wie es in der Ablehnungsbegründung dargestellt wird. Die Mutter ist unter Anderem der Meinung, dass wenn man seit vielen Jahren als eigenständige Familie lebt ( wenn auch nicht verheiratet) man eine unabhängige Lebensstellung erreicht hat. Die dritte Ausbildung wurde auch nicht aus Not (z.B. Arbeitslosigkeit) sondern auf Grund sich veränderter Interessen, begonnen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von fb501700-47):
Da sie wieder in Ausbildung ist,
Hat denn die Tochter selbst die PKH beantragt? Hat sie die beiden vorigen Ausbildungen verschwiegen? Ist das auch fiktiv? :???:
Die Mutter muss gar nichts bezahlen. Die Tochter mit 37 und 2 Kindern und LG muss ihr Leben selbst regeln (oder ist sie behindert und braucht Betreuung?)
Zitat (von fb501700-47):
Jetzt ist ihr ein Antrag zur Prozesskostenhilfe abgelehnt worden.
Na und? Damit hat doch die Mutter nichts zu tun.
Zitat (von fb501700-47):
kann die Tochter tatsächlich die Prozesskosten von der Mutter verlangen ?
Verlangen kann man viel... wie der Spruch weitergeht, kannst du dir denken...oder hier lesen.

Solch eine fiktive Geschichte sollte man nicht in einem Rechtsforum erörtern wollen.
Sowas gehört ins Land der Fantasie & Fiktion

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Der Ablehnungsgrund erscheint mir schon etwas sehr weit hergeholt! Die Tochter hat doch bereits zwei Ausbildungen gemacht. Sie lebt mit den Kindern und dem Lebensgefährten in einer Eigentumswohnung und hat einen Teilzeitjob... Wie viel eigene Lebensstellung bedarf es denn noch?
Gegen den Ablehnungsgrund hätte der Anwalt mal Widerspruch einlegen sollen! Die Mutter sehe ich hier jedenfalls nicht in der Verantwortung. Die Frage ist auch: wieso haben sich Mutter und Tochter jetzt darüber zerstritten? Meint die Tochter allen Ernstes, dass sie ihre Mutter deswegen zur Kasse bitten kann?
Es wäre nicht das erste Mal, dass Prozesskostenhilfe wegen fadenscheiniger und / oder falscher Begründung abgelehnt worden wäre... Haben wir auch durch und nach dem Widerspruch wurde es doch bewilligt.
Wenn die Tochter jetzt von der Mutter "verlangen" würde die Kosten zu tragen, dann würde ich mich als Mutter auch fragen was bei der Tochter falsch gelaufen ist...
Die Mutter ist ja unterhaltsrechtlich überhaupt nicht in der Pflicht die Tochter bei der dritten Ausbildung zu unterstützen. Aber das wäre Grundvoraussetzung, wenn man die PKH versagen wollte... Die Mutter sollte da stur bleiben und die Tochter dürfte jetzt erkennen: willkommen im eigenen Leben!

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