Privatinsolvenz...wie lange noch?

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sammael13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatinsolvenz...wie lange noch?

Hallo,
ich habe ein etwas kompliziert anmutendes Problem...so kommt es mir zumindest vor.

Ich hatte ca. 15.000€ an Außenständen angehäuft und hab 2014/2015 die PI angemeldet.

Eine außergerichtliche Einigung kam seitens der Gläubiger nicht zustande.

Bei Vorbereitung des Verfahrens verdiente ich erst 1.100€ netto, später bei einer anderen Firma 1.600€.

Nachdem ich letztes Jahr bei der größten Behörde unseres Landes anfing, verdiente ich ca. 1.900€, inzwischen 2.000€ netto.

Direkt kurz nach Arbeitsaufnahme wurde mein Verfahren eröffnet und gleich kräftig gepfändet.

Im Januar werden nach Abschlussbericht 17.000€ zusammen gekommen sein. Dann soll das Verfahren enden.
Die festgestellten Forderungen betragen 8.442€.

Ja, die Summe ist gering entstand aber wohl auch unter dem Eindruck "Der verdient nicht soviel, also melden wir nix an" bei vielen.

Dank des laufenden Verfahrens kann ich (aus Sicherheitsbedenken des Arbeitgebers) meine Ausbildung nicht fortsetzen, muss aber eine bis August 2019 beenden.

Im Schlussbericht hat der Verwalter nun sich selbst 10.350€ zugedacht, während die Gläubiger am Ende mit 46% Quote auskommen sollen.

Dementsprechend geht ab Februar die Wohlverhaltensphase natürlich noch mindestens sechs Monate weiter!

Aber trotzdem darf ich dann keine Ausbildung machen und werde wohl im August entlassen, und verliere wohl noch meine und Frau (die hat langsam keine Lust mehr) und die gemeinsame Wohnung.

Weiß vielleicht irgendjemand was ich tun könnte?

Kann der IV nach Abschluss des Verfahrens immer noch Geld verlangen oder geht jeder Cent an die Gläubiger?

Danke im voraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Sammael13):
Dank des laufenden Verfahrens kann ich (aus Sicherheitsbedenken des Arbeitgebers) meine Ausbildung nicht fortsetzen

Was ist das für eine Ausbildung? Man hat einen Ausbildungsvertrag? Der auch bei der IHK gemeldet ist?

Was steht im Ausbildungsvertrag zum Thema "Kündigung", "Unterbrechung", etc.?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sammael13
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na nicht direkt.

Eine Ausbildung wo man erst auf zwei Jahre festgesetzt ist, in denen man die Ausbildung beenden muss.

Danach kommt dann die Verlängerung um weitere Jahre.

Ist die Ausbildung zum Feldwebel.

Beim Einstellungsgespräch wurden die Außenstände kommentiert mit "Ach das haben ja viele heutzutage"

Darüber, dass es dann dermaßen viel Ärger gibt, dass kam erst nach und nach raus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
minnie123mitglied
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Wann genau wurde dein Insolvenzverfahren denn beantragt? Je nach dem könnte man die Verkürzung des Verfahrens auf 5 bzw. 3 Jahre beantragen. Wenn die Verfahrenskosten (Verwalter und Amtsgericht) gedeckt sind und die Gläubiger eine Quote von 35 % haben, kann man die Restschuldbefreiung schon nach drei Jahren auf Antrag erhalten. Das geht aber nur für Verfahren die ab dem 01.07.2014 beantragt wurden.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tapeking
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 23x hilfreich)

Welche Art von "Sicherheitsbedenken" hat man denn?

Die müssen ja irgendwie definiert sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tmob
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 21x hilfreich)

Zitat (von tapeking):
Welche Art von "Sicherheitsbedenken" hat man denn?

Die müssen ja irgendwie definiert sein.


Je nach Einsatz, werden unterschiedliche Anforderungen an die "Sicherheit" gestellt.
Dabei geht es hauptsächlich um den Zugang zu Verschlusssachen.

Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherheits%C3%BCberpr%C3%BCfungsgesetz

Finanzielle Probleme stellen insofern ein abstraktes Risiko dar, da die Person ggf. dazu geneigt wäre Unterlagen gegen eine kleine Aufwandsentschädigung unbefugt weiterzugeben ....

Auch wenn die finanzielle Situation hier nicht so bedeutend scheint, handelt beinahe jede Behörde nach Schema F - und das bedeutet eben: keine Freigabe. Und dies bedeutet: keine Verlängerung.

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