Verkäufer macht Ärger ebay kleinanzeiger bitte hilfe.

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkäufer macht Ärger ebay kleinanzeiger bitte hilfe.

Hallo. Die Verkäuferin bei ebay kleinanzeiger will furchtbaren stress machen. Ich brauche eure hilfe.
Ich wollte ein kleid kaufen( habe angefragt ob es auch mit paypall zahlung geht) und es wurde für mich reserviert( die verkäuferin wollte nur paypall freunde akzeptieren) , dann habe ich aber zurück tretten wollen. Sie sagte es geht jetzt nicht mehr weil wir ein vertrag haben. Na gut , sagte ich , ich werde bezahlen aber nur über paypall Dienste und Waren. Ich habe mich informiert dass es nicht erlaubt ist Waren mit der Option freunde und familie zu zahlen. Die Verkäuferin aber meinte , nein, ich solle mich an die Vereinbarung halten und es per paypall freunde zahlen oder bank überweisung. Ich sagte nur dass überweisung bei mir nicht geht und deswegen habe ich von anfang an wegen paypall gefragt. Am ende habe ich sogar vorgeschlagen ich würde 2 € mehr bezahlen damit sie nicht Gebühren zahlen muss. Aber sie sagt nein, entweder Banküberweisung oder Paypal freunde. Und dass sie sonst zum Anwalt geht usw. Ich weiss nicht was ich nun damit machen soll. Kann sie denn verlangen dass ich paypall freunde bezahle. Ich bin ja sogar bereit mehr zu bezahlen, aber sie redet immer davon dass ich mit nicht an den vertrag halte und es mich sehr viel kosten wird wenn es vor gericht kommt usw. Bitte helfen sie mir!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



47 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.04.2019 15:50:04
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 1x hilfreich)

Lass die reden. Wenn du per Freunde zahlst und die Ware kommt nicht an bist du Geld und Ware los, kannst noch nicht mal gegen die Klagen, da du die Adresse nicht kennst.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Was genau wurde wegen der Zahlung vereinbart?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
habe angefragt ob es auch mit paypall zahlung geht
Wie schon erwähnt, genauer Wortlaut wäre da hilfreich.

Solltest du NUR nach PP gefragt haben und die VK hat ja gesagt, dann ist alles ok!

Sollte dem so sein, dann der VK klar mitteilen, dass man via PP zahlen wurd und wenn sie nochmal sagt, sie nimmt nur zahlungan an PP Freunde an, man Strafanzeige wegen anstiftung zum Betrug stellen wird...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Um die Problematik evtl aber noch anderweitig zu lösen, bei manchen versanddienstleistern kann man die Sendung auch bei erhalt bezahlen, nennt sich dann Nachnamepaket und ist für die VK so wie eine Überweisung...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Um die Problematik evtl aber noch anderweitig zu lösen, bei manchen versanddienstleistern kann man die Sendung auch bei erhalt bezahlen, nennt sich dann Nachnamepaket und ist für die VK so wie eine Überweisung...
Das nützt einem aber auch herzlich wenig, wenn dann nichts bzw. nur Müll im Paket zu finden ist. Öffnen darf man es ja erst nach dem Bezahlen und Entgegennehmen.

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Ja und??? Meinst du das wäre bei Überweisung oder PP anders?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Um die Problematik evtl aber noch anderweitig zu lösen,...
Von der Lösung welcher Problematik sprachst Du denn dann? Der Käufer befürchtet ja offenbar die Ware nicht bzw. nicht korrekt zu erhalten, aber im Worst Case auch kein Geld zurückfordern zu können. Die Situation wäre aber doch bei einem Nachnahmeversand nichts besser oder was hast Du mit dem oben zitierten Text gemeint?

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Von der Lösung welcher Problematik sprachst Du denn dann?
Der Problematik des geldtransfers!

Die TE sagt, sie KANN nicht überweisen, sie sagt nicht sie will nicht!

PP würde die TE machen, wenn die normale Zahlvariante genutzt wird, weil sie sich nicht strafbar machen will, was ja zu verstehen ist!

Zitat:
er Käufer befürchtet ja offenbar die Ware nicht bzw. nicht korrekt zu erhalten, aber im Worst Case auch kein Geld zurückfordern zu können.
Wieso sollte er dann kein Geld zurückfordern können, fordern kann man immer! Ganz im Gegenteil, sollte man da PP mit ins Spiel nehmen, kann das für den TE ganz schnell eine sehr teure Angelegenheit werden...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich schrieb am anfang: ich kann auch paypall zahlen.( wörtlich). Sie: ok, nur PP freunde. Ich meinte erstmal ok. Aber nacher habe ich mich informiert und erkannt, dass so was eigentlich nicht erlaubt ist. Habe ihr dass mitgeteilt. Sie weigert sich aber. Schlägt mir dann die Banküberweisung vor. Heute habe ich PP +2€ mehr bezahlt. Sie schickte mir das geld zurück und schrieb ich würde es nur machen um die sache zurück geben zu wollen, und da sie ein Privatverkäufer ist gibt es keine garantie. Mir gehts es nicht darum, sondern um die sicherheit dass ich die Ware bekomme. ( sollte angeblich neu, ohne Etikett sein)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Auserdem habe ich eine Frage wie sicher ist Banküberweisung? Wenn sie geld bekommt und ich die Ware nicht, habe ich dann Pech? Und kann eher schlechter an mein Geld ran?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von fb505294-67):
Ich schrieb am anfang: ich kann auch paypall zahlen.( wörtlich). Sie: ok, nur PP freunde. Ich meinte erstmal ok.

Die Zahlungsart "PP Freunde" ist Paypal unbekannt.

Eine "persönliche Zahlung" in gegen ist existent. Dies ist eine Zahlung, der kein Kauf oder Verkauf zugrunde liegt, die Zahlung also nicht für Waren oder Dienstleistungen geleistet wird.



Als erstes würde ich mal den Verkäufer - unter Beifügung aller Nachweise - melden, paypal sperrt dann durchaus auch mal deren Konten.



Eigentlich wäre die Zahlungsart "PP Freunde" rechtmäßig vereinbart. Da diese Zahlungsart jedoch nicht erlaubt ist, wäre der Käufer von der Pflicht zur Leistung illegalen Zahlung befreit.



Zitat (von fb505294-67):
Heute habe ich PP +2€ mehr bezahlt.

Die 2 EUR zusätzlich wären nicht nötig gewesen.



Zitat (von fb505294-67):
Sie schickte mir das geld zurück

Damit befindet sie sich im Annahmeverzug, anwaltliche Klimmzüge dürften teuer für sie werden.



Zitat (von fb505294-67):
schrieb ich würde es nur machen um die sache zurück geben zu wollen

Diese Aussage der Verkäuferin ist sinnfrei, da die Rückgabe vom Zahlungsmittel unabhänig ist.



Zitat (von fb505294-67):
Auserdem habe ich eine Frage wie sicher ist Banküberweisung? Wenn sie geld bekommt und ich die Ware nicht, habe ich dann Pech? Und kann eher schlechter an mein Geld ran?

Ob am nun per SEPA oder per paypal überweist - wenn es Ärger gibt, muss man das Geld von Verkäufer notfalls einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Damit befindet sie sich im Annahmeverzug, anwaltliche Klimmzüge dürften teuer für sie werden.
Das sehe ich nicht so, denn die TE hat eine nicht abgesprochene Zahlungsart genutzt!

Harry du selber scghreibst, "PP Freunde" war rechtmässig abgemacht, von einer rechtmässigen Abmachung zu einer normalen PP Zahlung kann ich nichts erkennen, somit durfte die VK meiner Meinung nach den Betrag Folgenlos für sie ablehnen!

Im Übrigen kann man die VK verstehen, wenn diese nur eine banküberweisung haben möchte und keine normale PP Übertragung. Hier würde man der VK im Forum auch genau zu diesem raten.

Zitat:
Diese Aussage der Verkäuferin ist sinnfrei, da die Rückgabe vom Zahlungsmittel unabhänig ist.
Vielmehr würde ich hierrin die Sorge der VK sehen, dass K das Kleid evtl wegen eine was auch immer Grund wieder zurückgeben will, das Versandrisiko auf die VK übertragen will oder sonst was. PP und deren Politik alles für die Käufer zu tun ist ja hinreichend bekannt...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 11.12.2018 23:34

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Harry du selber scghreibst, "PP Freunde" war rechtmässig abgemacht,

Ich schrieb aber auch noch was, nämlich das diese hinfällig ist.
Als Folge darf man auf die legale Art ausweichen. Zumal man auch noch die Gebühren getragen hat.



Zitat (von lesen-denken-handeln):
PP und deren Politik alles für die Käufer zu tun ist ja hinreichend bekannt...

Die Wirkungslosigkeit dieser Aktionen aber auch - die stehen weder über Gesetz noch Rechtssprechung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Hat die Verkäuferin denn schon irgendwelche Daten von dir (Name, Adresse, etc)?
Wenn nicht würde ich den Kontakt abbrechen und die Verkäuferin blockieren.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, leider hat sie meinen Namen und Adresse.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

imho ist hier bisher kein Vertrag zustande gekommen, weil es keine einheitliche Willenserklärung gab.

Zitat:
Im Übrigen kann man die VK verstehen, wenn diese nur eine banküberweisung haben möchte und keine normale PP Übertragung. Hier würde man der VK im Forum auch genau zu diesem raten.
Genau.
Wenn ein Käufer Paypal fordert sollte man immer sehr vorsichtig sein.

Zitat:
Ich sagte nur dass überweisung bei mir nicht geht
Warum denn eigentlich nicht?
Ich wette da kommt nur irgendeine fadenscheinige Erklärung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Wenn ein Käufer Paypal fordert sollte man immer sehr vorsichtig sein.

Naja, hier hat der Verkäufe Paypal aber angeboten.
Der Käufer fordert ja nur die Verwendung der legalen Variante ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Hhhmmh, wenn ich verkaufe, meist bei geringwertigen Sachen, gebe ich auch oft "PayPal an Freunde oder gegen Gebührenübernahme" an. Die Wahl lasse ich dem Käufer. Das schafft nebenbei auch Vertrauen. Für mich als privater Verkäufer ist es nur wichtig, bei wenigen Euro nicht auch noch die Gebühren tragen zu müssen.

Aus meiner Sicht ist es mir recht egal, ob da ein Käuferschutz greift. Das mag damit zusammenhängen, dass meine Artikel in der Regel dem Angebot entsprechen und ich das meist auch recht gut nachweisen kann.
Teilweise erstelle ich (in einem Fall bei einem Wert von 100 Euro) ein Video und lade dieses nicht gelistet bei YT hoch. Dort ist ein Funktionstest der Artikel und ggf. das Einpacken zu sehen. Zudem sichere ich Bilder des Packstücks. Auch mit Postmarke und Stempel wenn es sein muss.
Sollte es zu Streitigkeiten kommen, wähne ich mich recht gut gerüstet. Zudem räume ich das PayPal-Konto nach Zahlungseingang recht schnell leer.
Dadurch bringe ich den Käufer ja nicht um sein Recht. Er kann dann immer noch etwas am Kauf beanstanden und den Kaufpreis über PayPal zurückholen. Und wenn das nicht funktioniert, steht immer noch der Rechtsweg offen. Ich verhindere nur das PayPal eigenmächtig entscheidet und ich auf den Kosten sitzen bleibe.


Im Umkehrschluss vermute ich einmal, dass Jemand, der einen solchen Wert darauf legt, dass das Geld nicht mehr zurückgefordert werden kann, entweder schlechte Erfahrungen gemacht hat oder sich nicht sicher ist, ob das Kleid nicht doch Grund zur Reklamation geben würde. Vielleicht ist es doch nicht ganz so wie beschrieben.

Darüber hinaus kann ich nicht erkennen, wieso diese Einschränkung ("nur an Freunde" ) bindend sein sollte. Auch bei Nichtbefolgung dieser Klausel wird der Verkäufer ja nicht seiner Rechte beraubt. Auch ihm steht der Rechtsweg offen. Zudem besteht die Möglichkeit, das PayPalkonto rechtzeitig zu leeren. Gerade bei privaten Verkäufern, welche auf diese Zahlungsart nicht angewiesen sind, sollte das kein Problem darstellen. Bei gewerblichen Verkäufern ist das sicher eine andere Sache.
Dahingegen stelle ich es mir schwierig vor zu argumentieren, warum die Rechte des Käufers (und auch der Anspruch von PayPal auf die Gebühren) hinter dieser einseitigen Klausel zurückstehen sollten.

Mein Vorschlag wäre daher, sich mittels des Paypal-Gebührenrechners sich die Gebühren auszurechnen. Dann den Betrag plus der errechneten Gebühren überweisen. Bei der Verkäuferin dürfte dann wirklich nur der vereinbarte Betrag ankommen. In der PayPal App kann ich zumindest nicht erkennen, ob das "an Freunde" oder "für Waren und Dienstleistungen" gezahlt wurde. Das dürfte für die Verkäuferin auch zutreffen.
Allerdings würde ich nach der Vorgeschichte die Öffnung des Paketes und den Zustand des Kleides mit Video und Zeugen dokumentieren.
Man will Niemanden etwas Böses unterstellen, aber ein wenig Vorsicht schadet nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Naja, hier hat der Verkäufe Paypal aber angeboten.
Im Eingangspost hat die TE aber danach gefragt, wieso sollte die TE nach PP fragen, wenn die VK es angeboten hätte?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Ich verhindere nur das PayPal eigenmächtig entscheidet und ich auf den Kosten sitzen bleibe.
Das mit den Kosten mag noch stimmen, das Andere aber nicht!

PP überträgt dir als VK aber tzrotzdem das versandrisiko. Wird das was du versendet hast beschädigt, geklaut oder sonstwas, sagt PP der VK darf dafür aufkommen. Das BGB sagt aber was anderes!

Natürlich ist es hilfreich das mPP Konto leerzuräumen, aber Inkassobriefe, mahnbescheid etc und viel nervlicher Stress kommen im fall des falles auf Dich zu. Ausserdem hättest du dan am Ende kein PP Konto mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ja schon die Summe plus Gebühren per paypal bezahlt. Die Verkäuferin hat es aber zurück bezahlt und verlangt dass ich entweder PP freunde bezahle( sie meint wir hätten darüber ein vertrag) oder auf ihr Konto zu überweisen( die daten hat sie mir aber erst mitgeteilt nachdem ich sagte dass ich normal paypal zahlen möchte)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Die Frage, wieso du nicht überweisen kannst hast du aber noch offen gelassen...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil ich mit der Überweisung auch so unsicher fühle, was ist wenn sie mir falsche/schlechte Ware schickt oder gar nichts schickt. Wie bekomme ich dann mein Geld zurück?

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Naja, hier hat der Verkäufe Paypal aber angeboten.
Am Anfang aber nicht, Paypal kam käuferseitig ins Spiel.
Und genau darum geht es. Wenn jemand - wie von Louis Cypher beschrieben - Paypal von sich aus anbietet, dann ist das völlig OK. Wenn aber ein Interessent damit kommt dann ist das verdächtig, es gibt einfach keinen nachvollziehbaren Vorteil*, insbesondere wenn es um die Freunde-Version geht.

*ja, mir ist durchaus bekannt, dass es mit Paypal schneller läuft, aber das ist für mich kein nennenswerter Vorteil - wer es wirklich so eilig hat der soll halt nicht online kaufen

Ich bin auch kein grundsätzlicher Paypal-Kritiker, mir geht es um die fordernden Käufer die ich nicht unbedingt für seriös halte.
Selber kaufe ich aber durchaus mit Paypal (kaufen ist auch viel sicherer als verkaufen), übrigens auch weil ich damit einen kleinen kleinen Rabatt bekomme (0,5% - ist nicht viel läppert sich aber).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Wie bekomme ich dann mein Geld zurück?
Über den einzig ordentlichen korrekten Weg, entweder die VK zahlt direkt, oder man muss klagen.

Was würdest du denn machen, wenn die Sendung verlorgen geht, der Inhalt aus dem Paket gestohlen werden würde oder das Kleid während des versandes beschädigt würde? Würdest du dann den PP Käuferschutz beanspruchen?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, zumindest vereinbart war versicherter versand. Dadurch sollen die problemme mit dem Versand nicht mehr geben. Ansonsten haftet ja die Post. Mir geht es nicht darum die sache zurück zu geben, sondern für den Fall des betrügerisches verhalten des Käufers irgendwas dagegen unternehmen zu können. Ich hatte schon einige male erfahrung gemacht dass die ware doch z.b. löcher hatte und es nicht beschrieben wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Zitat:
Na ja, zumindest vereinbart war versicherter versand.
Das beantwortet meine Frage nicht, würdest du bei den mir beschriebnen Dingen den Käuferschutz beanspruchen?

Zitat:
dass die ware doch z.b. löcher hatte und es nicht beschrieben wurde.
bei diesem fall, könntest du dann beweisen, dass besagte Löcher schon vor Übergabe an das Versandunternehmen vorhanden waren?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
bei diesem fall, könntest du dann beweisen, dass besagte Löcher schon vor Übergabe an das Versandunternehmen vorhanden waren?


Mal eine Frage: Muss man sich als Käufer echt darüber Gedanken machen?
Ich kaufe eine Ware. Dann bekomme ich das unbeschädigte Paket. Es wird (angenommen) unter Zeugen mit Videobeweis geöffnet. Dann ist die Ware darin defekt. Z.B. Löcher im Kleid. Muss ich jetzt wirklich beweisen, dass nicht die Post die Löcher in das unbeschädigte Paket gepfriemelt hat?

Also das widerspricht doch jeder Lebenserfahrung.


Ich denke, dass hier zu viele Bedenken vorgebracht werden wer nun was beweisen muss um vor Gericht überhaupt eine Chance zu haben. Wenn ich die Essenz der Beiträge sehe habe ich den Eindruck, wer sich streitet und nicht sofort nachgibt hat schon verloren. Egal ob er Käufer oder Verkäufer ist.
Und außerdem hat man es immer falsch gemacht.


Wenn ich behaupte das mir etwas von einem Dritten zusteht muss ich meinen Anspruch beweisen. So der rechtliche Grundsatz im Zivilrecht. Ich muss aber nicht alle hahnebüchenen Ausflüchte und Eventualitäten widerlegen können.
Im Strafrecht nennt man eine Behauptung des Tatverdächtigen, die ihn entlasten soll und nur denkbar, aber nicht bewiesen ist, eine "Schutzbehauptung". Da wird dem Angeklagten in der Regel auch nicht geglaubt, dass er das Dope zufällig gerade gefunden hat und es zur Polizei bringen wollte. Auch wenn der Staatsanwalt ihm nicht lückenlos widerlegen kann, dass es nicht doch so war.
Auf den Fall bezogen: Sofern das Paket unbeschädigt und der Inhalt beim Auspacken beschädigt ist, und das alles auch noch per Video gesichert, hat in meinen Augen der Verkäufer der schadhaften Ware ein Problem.
Sollte ein Fall bekannt sein bei dem das hier vergleichbar zutrifft aber ein Gericht anders entschieden hat, würde mich die Urteilsbegründung interessieren.

Ich denke, dass hier zu viel "was-wäre-unter-allen-möglicherweise-denkbaren-Umständen-wenn" und zu wenig allgemeine Lebenserfahrung, über die auch die letztlich entscheidenden Richter verfügen, vorherrscht.
Nicht alles muss lückenlos bewiesen werden.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
PP überträgt dir als VK aber tzrotzdem das versandrisiko. Wird das was du versendet hast beschädigt, geklaut oder sonstwas, sagt PP der VK darf dafür aufkommen. Das BGB sagt aber was anderes!

Natürlich ist es hilfreich das mPP Konto leerzuräumen, aber Inkassobriefe, mahnbescheid etc und viel nervlicher Stress kommen im fall des falles auf Dich zu. Ausserdem hättest du dan am Ende kein PP Konto mehr...


Ja, etwas Aufwand habe ich. Aber einem Mahnbescheid zu widersprechen geht schnell. Und selbst wenn PP wider erwarten seine Forderung einklagen sollte muss es beweisen dass seine Forderung zu Recht bestand. Und das es überhaupt berechtigt war in dieser Sache zu entscheiden. Das dies erfolgreich war habe ich in diesem Forum jedoch noch nie lesen können. Daher biete ich als gelegentlicher Verkäufer auch PP an.
Und persönlich wäre ich sehr misstrauisch, wenn ich etwas kaufe und der VK dann auf eine Zahlungsart besteht bei der ich gar kein Faustpfand habe.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
fb505294-67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Was mir in dieser ganze sache sehr stark auffällt dass die VK-rin einfach ärger machen möchte. Ich wollte zwar zurück vom Kauf tretten, aber als sie anfing mir Vorwürfe zu machen und über den Vertrag und Anwalt und Gericht zu reden, wollte ich schon die Ware nehmen nur halt dann wollte ich die legale zahlung ... sogar mehr überwiesen. Aber sie ist jetzt einfach stur und will nicht diese Zahlungsart. Ich frage mich, will sie mich einfach um mir eins auszuwischen( wegen so mickrigen Grund) mich vor gericht zerren? Warum mach ein mensch so was? So was kenne ich nicht. Auch mir haben leute öfters mal abgesprungen o.ä. wenn jeder jeden wegen das vor gericht bringt kommt mir das einfach zu verrückt.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du bist einen Kaufvertrag eingegangen - Fakt.
Gründe, die Dir den Rücktritt vom Vertrag ermöglichen, sind bisher nicht genannt worden.
Du schuldest die Vertragserfüllung in Form der Bezahlung. Die von Dir favorisierte Art der Bezahlung (normales Paypal) wurde von der Verkäuferin weder angeboten noch nachträglich akzeptiert.
Dir wurden die Bankdaten der Verkäuferin übermittelt und damit deutlich gemacht, dass sie zur Erfüllung der Geldschuld neben der Barzahlung auch die Überweisung auf ihr Konto akzeptiert.
Andere Formen der Bezahlung mit Buchgeld lehnt sie zu Recht ab. Du irrst, wenn du glaubst darauf bestehen zu dürfen. Die Begleichung einer Geldschuld mit Buchgeld darf abgelehnt werden, da Buchgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel ist.

Du hast hier im Forum gelogen, denn Du konntest überweisen. Du willst nur nicht.Vermutlich bist Du schon im Verzug.

Die einzige, die hier erkennbar die vertraglich eingegangenen Verpflichtungen nicht erfüllt hast, bist Du.

Dass sich die Verkäuferin so verhält mag bedenklich erscheinen, aber es ist legitim.

Der Leistungsort des Verkäufers bestimmt sich aus dessen Wohnsitz (§ 269 BGB ).
Bei deinen Rechtskenntnissen bezweifele ich dass für Dich mit Ausnahme der angebotenen Überweisung ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. Wikipädia: Stichwort Leistungsort bringt Licht ins Dunkle.

Da Du Bedenken hast, dass die von dir bereits gekaufte Ware nicht die versprochenen Eigenschaften aufweist, fahre nach Absprache hin und nehme sie persönlich in Empfang. Dann kannst Du im Falle eines Mangels zu Recht die Vertragserfüllung verweigern und bei nicht behebbarem Sachmangel vom Vertrag zurücktreten.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12