Verkehrsunfall - Schaden erst später bemerkt

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 531x hilfreich)
Verkehrsunfall - Schaden erst später bemerkt

Hallo zusammen,
ich mache mir gerade etwas einen Kopf, weil ich nicht weiss ob das jetzt negativ auf mich zurück fällt.

Ich war auf der Autobahn unterwegs. Der Klein-LKW vor mir musste bremsen und ich bremste ebenfalls, bin aber mit dem Fuß von der Bremse gerutscht und ihm mit geringer Geschwindigkeit hinten aufgefahren. Genauer ich bin mit meinem Nummernschild gegen die massive Metall-Stoßstange des Klein-LKW "gedotzt". Ein Schaden an der Metallstoßstange lag nicht vor. Ein sichtbarer Schaden an meinem - wenn man von einem etwas verdellten Nummernschild absieht - auch nicht.

Der Fahrer vom LKW konnte kein deutsch, hat dann seinen Chef angerufen und mich dann gebeten die Polizei zu rufen. Wir haben uns mit Händen und Füßen verständigt. ;-)

Das habe ich gemacht. Die Polizei kam auch relativ schnell und hat sich das ganze angeschaut, Fotos gemacht und gesagt wir sollen zum nächsten Parkplatz hinterher fahren. Dort hat der Polizist dann geschaut und weder beim LKW noch bei mir einen Schaden festgestellt. Der Polizist hat dann meinen Führerschein und Ausweis fotografiert aber gemeint, da kein Schaden vorliegt, schreibt er nichts. Verwarnung gibt's auch nicht und Ich kann weiterfahren.

Nach so einem Unfall ist man ja immer so ein klein bisschen durch den Wind. Ich bin dann auf jeden Fall weitergefahren, aber habe ja nichtmal Angaben von dem anderen Fahrer oder weiß welche Polizeidienststelle überhaupt da war.

Jetzt ist es so, dass mein Auto mir hinterher anzeigt, dass mein Tagfahrlicht nicht funktioniert und beim nachschauen habe ich dann auch gemerkt, dass das eine Vorderlicht zwar nicht beschädigt ist, aber etwas "locker" und "wackelt". Und meine Tür "knarzt" ganz leicht, wenn ich sie öffne so als ob vielleicht doch der Kotflügel etwas "verschoben" oder "verzogen" ist. Habe ich auch erst hinterher festgestellt.

Sollte ich das jetzt der (Kasko-)Versicherung melde, bekomme ich dann Ärger, da ich ja nicht mal Angaben vom anderen Fahrer habe? :-/

LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Sollte ich das jetzt der (Kasko-)Versicherung melde, bekomme ich dann Ärger, da ich ja nicht mal Angaben vom anderen Fahrer habe?

Also meine Vollkasko übernimmt auch solche Schäden, weil es versichert ist.

Eventuell mal in den vertraglichen Vereinbarungen nachlesen, zu welchen Bedingungen man selbst versichert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Mit normaler Vollkasko-Deckung sehe ich keinen Aspekt, der sich von 99% der anderen Vollkaskoschäden unterscheidet.

0x Hilfreiche Antwort

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