Schadenersatz bei Nebenpflichtverletzung

11. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Rexu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Schadenersatz bei Nebenpflichtverletzung

Guten Abend zusammen :)
Weiß jemand, ob der Käufer auch Schadenersatz STATT der Leistung verlangen kann, wenn der Verkäufer nur eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag verletzt hat oder geht dann nur Schadenersatz NEBEN der Leistung?

LG Rexu

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

kan oder will der VK nicht nachbessern?

Welcher Schaden entstand denn durch besagte Pflichtverletzung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Guten Morgen :)

Warum hab ich deine Frage gestern nicht gesehen? :D

Ja, das geht unter der weiteren Voraussetzung des § 282 BGB ("Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2"), dh wenn dem Gläubiger "die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist".

Schöne Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rexu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo,

kan oder will der VK nicht nachbessern?

Welcher Schaden entstand denn durch besagte Pflichtverletzung?


Kein konkreter Schaden, es geht um Rechtstheorie.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rexu
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Guten Morgen :)

Warum hab ich deine Frage gestern nicht gesehen? :D

Ja, das geht unter der weiteren Voraussetzung des § 282 BGB ("Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2"), dh wenn dem Gläubiger "die Leistung durch den Schuldner nicht mehr zuzumuten ist".

Schöne Grüße


Danke, du bist der Beste <3 <3 <3

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.344 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen