Führerschein ohne MPU zurück???

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
HappyFeet1981
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 8x hilfreich)
Führerschein ohne MPU zurück???

Hallo zusammen.
Mein Anliegen bezieht sich darauf, ob es möglich ist, den FS nach 10 Jahren auch ohne MPU zurück zu bekommen.

Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

Vor exakt 10 Jahren, am 12.12.2008 habe ich unter Alkoholeinfluss (1,8Promille) einen Unfall verursacht. Dabei habe ich einen Baum angefahren und mein Auto war kaputt, sonst ist niemandem ein Schaden zugefügt worden.

Daraufhin wurde mir der Führerschein entzogen und das zuständige Amtsgericht erließ mit Datum vom 05.06.2009 einen Strafbefehl über 1.500€ sowie eine Sperre zur Neuerteilung von vier Monaten. Die Strafe habe ich umgehend bezahlt.

Um mich auch quasi selbst noch etwas zu bestrafen, habe ich mir geschworen, für eine gewisse Zeit nur noch mit Bus und Bahn zu fahren. Aus dieser Zeit wurden 10 Jahre, in denen ich aktiv mit einem Kfz auch nicht mehr am Straßenverkehr teilgenommen habe.

2015 habe ich mal bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt, was ich tun muss, um den FS wieder zu bekommen. Ich wurde darauf hingewiesen, einen Vorbereitungskurs zur MPU zu besuchen. Daraufhin bin ich zum TÜV-Nord gegangen, habe für 70€ ein einstündiges Gespräch mit einer Verkehrspsychologin geführt, die mir dann schriftlich bestätigt hat, dass keine Alkoholsucht vorlag, ich aber den Kurs Avanti40 besuchen solle. Kosten des Kurses 1.140€.
Im Internet habe ich dann erfahren, dass dies eine Art Abzocke vom TÜV sei, weil ich nach dem Kursbesuch zu einem anderen Verkehrspsychologen zwecks MPU muss, der dann aller Wahrhscheinlichkeit nach sagt, die Kursteilnahme sei irrelevant, ich müsse nun für sechs Monate Urinproben abgeben.

Daraufhin habe ich die Kursteilnahme abgesagt, weil ich mir kein unnötiges Geld aus der Tasche ziehen lassen wollte.

Nun habe ich gestern mal wieder telefonisch bei der Straßenverkehrsbehörde nachgefragt, ob es nach 10 Jahren möglich sei, den FS auch ohne MPU zurück zu bekommen, weil ich ihn nunmehr dringend benötige, da mein Großvater an Demenz erkrankt ist und im Wechsel von mir und meiner Mutter betreut wird. Der Fahrtweg mit dem Beträgt ca. 30 Minuten, mit Bus und Bahn bin ich aber über zwei Stunden unterwegs und daher kaum flexibel. Hab auch angeboten, dass ich gern bereit bin vorab kostenpflichtige Fahrstunden zu absolvieren.

Man sagte mir, die Anordnung der MPU sei stets eine Einzelfallentscheidung, aber solange im Auszug des Kraftfahrtbundesamtes die Trunkenheitsfahrt steht, und das tut sie, komme man um die Anordnung der MPU nicht herum.

Nun meine Frage, ist diese Auskunft so richtig. Denn nach meinem Kenntnisstand sind doch im Falle einer Straftat nach 10 Jahren die Delikte verjährt und die Eintragungen dürfen nicht mehr negativ gegen mich verwendet werden.
Ich blicke hinsichtlich der Verjährungsfristen bei der MPU die von 10 bis 15 Jahre reichen, auch nicht so richtig durch.
Ich danke euch für hilfreiche Antworten.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Die Sicht von Flo Ryan ist korrekt.

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