Ein Stromlieferant ist mit der Zahlung des vertraglich zugesicherten Bonus in Verzug. Kann ich gegen meine Abschlagszahlungen aufrechnen und - wenn ja - wie formuliere ich dies, um keine Liefersperre zu riskieren?
Strom - kein Bonus - Aufrechnung möglich?
12. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. Dezember 2018 | 16:15
Von
Status: Praktikant (650 Beiträge, 185x hilfreich)
Strom - kein Bonus - Aufrechnung möglich?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Dezember 2018 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119547 Beiträge, 39739x hilfreich)
Zitatwie formuliere ich dies, um keine Liefersperre zu riskieren? :
Idealerweise durch einen Mahnbescheid.
#2
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 12:26
Von
Status: Philosoph (13706 Beiträge, 4355x hilfreich)
Hallo,
Das war aber nicht gefragt, es ging um "Aufrechnung".Zitat:Idealerweise durch einen Mahnbescheid.
Ob das zulässig ist kann ich aber auch nicht sagen. Vielfach wird die Aufrechnung zwar vertraglich ausgeschlossen, aber das muss ja nicht rechtens sein.
Als erstes würde ich mir aber genau die entsprechenden Klauseln anschauen.
Stefan
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Dezember 2018 | 12:46
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Du kannst die Aufrechnung erklären, am Besten in Schriftform, aber nur wenn die Bonuszahlung nicht striittig ist.
Im Normalfall werden die Bonuszahlungen bei der nächsten Rchnung berücksichtigt, die Auszahlung scheint eher selten zu sein.
Berry
Und jetzt?
Schon
266.883
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten