Strom - kein Bonus - Aufrechnung möglich?

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 185x hilfreich)
Strom - kein Bonus - Aufrechnung möglich?

Ein Stromlieferant ist mit der Zahlung des vertraglich zugesicherten Bonus in Verzug. Kann ich gegen meine Abschlagszahlungen aufrechnen und - wenn ja - wie formuliere ich dies, um keine Liefersperre zu riskieren?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von gloegg):
wie formuliere ich dies, um keine Liefersperre zu riskieren?

Idealerweise durch einen Mahnbescheid.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13706 Beiträge, 4355x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Idealerweise durch einen Mahnbescheid.
Das war aber nicht gefragt, es ging um "Aufrechnung".

Ob das zulässig ist kann ich aber auch nicht sagen. Vielfach wird die Aufrechnung zwar vertraglich ausgeschlossen, aber das muss ja nicht rechtens sein.
Als erstes würde ich mir aber genau die entsprechenden Klauseln anschauen.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Du kannst die Aufrechnung erklären, am Besten in Schriftform, aber nur wenn die Bonuszahlung nicht striittig ist.

Im Normalfall werden die Bonuszahlungen bei der nächsten Rchnung berücksichtigt, die Auszahlung scheint eher selten zu sein.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.883 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen