Hallo miteinander,
folgender fiktiver Fall:
Frau S. zahlte noch nie an die GEZ, obwohl sie seit Jahrzehnten alleinige Bewohnerin einer Wohnung ist. 2013 ist sie nach Berlin gezogen, dort angemeldet und wiederum alleine wohnend.
Mit Datum 4.12.2018 erhielt Frau S. dann ein Schreiben der Beitragsservice
und die Aufforderung, den Antwortbogen zu beantworten.
Frau S. hat Zweifel, sich gänzlich um die Zahlung drücken zu können, möchte aber zumindest eine rückwirkende Zahlung weitgehend vermeiden. Sie denkt sich daher, dass sie durchaus antworten sollte, da die Behörde ansonsten das Einzugsdatum heranzieht und rückwirkende Zahlung verlangt.
Frau S. könnte Variante 1 ankreuzen:
Zitat:Die Wohnung ist nicht auf meinen Namen zum Rundfunkbeitrag angemeldet.
Ich melde sie daher zum Einzugsdatum an:
Frau S. könnte hier ein unkorrektes Einzugsdatum (z.B. 1.4.2018) angeben. Frage: Würde die Behörde nicht erkennen, dass das Einzugsdatum unkorrekt ist? Würde die Behörde also nicht dennoch rückwirkend (ab 2016?) Zahlung verlangen?
Frau S. könnte auch die 2. Variante ankreuzen:
Zitat:Die Wohnung ist nicht auf mich, sondern war bisher auf den Namen einer Mitbewohnerin oder eines Mitbewohners zum Rundfunkbeitrag angemeldet.
Ich melde sie deshalb zum Auszug der Mitbewohnerin oder des Mitbewohners auf meinen Namen an:
Dort könnte Frau S. dann als Auszugsdatum wiederum z.B. den 1.4.2018 angeben. Die Behörde kann das womöglich nicht überprüfen und verlangt daher Zahlung erst ab dem 1.4.2018.
Was raten Ihr der guten Frau S.?