Inkasso nach Paypal-rechnung obwohl Ware fehlerhaft

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Beronik
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nach Paypal-rechnung obwohl Ware fehlerhaft

Hallo,
habe über Ebay Vorfür-Küchengerät bestellt, einmalig genutzt und war der meinung es sei über paypal abgebucht worden. (habe konto bei PP). Die Ware kam mit anderem Schriftzug als auf dem Foto und viel mehr Gebrauchsspuren als bei einmaligem Gebrauch, es fehlten Saftbuch und Bürste. Ich schrieb das dem Verkäufer. Er erlies mir 50 Euro und erklärte mir das mit dem Schriftzug. Habe zurückgeschrieben, daß ich das Buch brauche um auch zu sehen, für was die zusätzlichen Teile sind. Keine Anwort mehr, auch nicht telef. erreichbar , nurBandansage -war verunsichert bis mistrauisch. Mitlerweile hatte ich 17 Nov. eine Erinnerung im emailpostfach. Kurze Zeit von Incasso . Bin icht sicher was ich tun kann . Mir sagte jd. wenn ich nach inkasso an paypal zahle , wird esmit inkasso verrechnet . Ebay hat mir vorgestern einen Rücksendeaufklebergeschickt (Fall eigentlich am 3. Dez. geschlossen) Bitte um Hilfe zwischen Inkasso, PP, Ebay u. dem Verkäufer?? Soll die 149EU gekürzt um 50 EU
zahlen bis das mit dem Verkäufer endgültig geklärt ist?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ich finde eine kurze prägnante Beschreibung ja gut. Aber sie sollte nicht so kurz ausfallen, dass der Sachverhalt darunter leidet.

Du hast etwas bestellt und unvollständig erhalten.
Bezahlt hast du die Ware noch nicht.
----- Wieso ist dann paypal im Spiel?

Du hast reklamiert
und
A) der Verkäufer hat dir 50 € Nachlass angeboten, darauf bist du nicht eingegangen
oder
B) ihr habt euch auf 50 € Nachlass verständigt?

Der weitere Verfahrensablauf hängt davon ab, ob die Variante A oder B zutrifft
und natürlich auch, wass du bei Variante A) erreichen willst.

Bist Du beeits vom Kauf zurückgetreten?

Berry

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#2
 Von 
Beronik
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort. Der 1 x als Vorführgerät genutzte Entsafter sah nach vielen Nutzungen aus. Es fehlten Rezeptbuch und Anleitung.; kl.Beschädigungen u. Reste am Auslauf; anderer Schriftzug. Habe wegen der Fehler zurückgeschrieben u. der Verkäufer schrieb, er erläßt 50 EUR; Ich war nicht sicher ob ich daß Gerät so behalten wollte und habe nochmal angeschieben. Es kam leider keine Antwort. Dafür wurde ich angemahnt von Paypal. Mitlerweile habe ich entdeckt , daß das Gerät gar nicht über Paypal abgebucht wurde, sondern über einen Rechnungsdienst v. Paypal. Inkasso kam auch schon per Post. (Schreibe morgen einenWiderspruch) .
Ebay hat sich ebenfalls eingeschaltet (Verkauf über Ebay) u. mir Rücksendeaufkleber geschickt.
Bin nicht direkt auf die 50 EUR eingegangen, da ich zu dem Zeitpunkt noch Zweifel hatte, ob das Gerät echt ist. Heute hab ich zum ersten mal den Verkäufer telef. erreicht. Er will natürlich, daß ich das Gerät behalte und bot mir an, über die Firma das eine Teil auszutauschen. Aber weiß in diesem Chaos nicht was ich tun soll, da weder der Verkäufer noch Ebay mir sagen können was mit der Inkassoforderung passiert. Habe gelesen, solange nicht gekärt können keine Inkassogebühren erhoben werden.

-- Editiert von Beronik am 12.12.2018 19:46

Signatur:

Bero

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich war nicht sicher ob ich daß Gerät so behalten wollte und habe nochmal angeschieben.

OK, das ist entscheidend. Denn damit hast du der Minderung (50€ Nachlass) auch nicht zugestimmt. Hebe dir unbedingt alle Unterlagen auf, auch die Fotos in der Auktion usw. Drucke es dir ggf. aus bzw. speichere es irgendwo.

Ich würde nun auf jeden Fall schriftlich erklären, dass man wegen Verdachts der arglistigen Täuschung vom Kauf zurück tritt. Das kann auch gegenüber dem Inkasso passieren.

Zitat:
Habe gelesen, solange nicht gekärt können keine Inkassogebühren erhoben werden.

Das ist durchaus korrekt.

Ich würde nun mittels Rücksende-Marke das ganze zurückschicken. Dem Inkasso würde ich folgendes schicken: "Wertes Inkasso. Wie Sie bei Durchblick der Unterlagen Ihrer Mandantin wissen, gibt es hier einen offenen Disput mit dem Verkäufer, da dieser eine falsche Ware versandt hat, die nicht der Beschreibung entsprach und bei der Teile fehlten. Ihre Gebühren weise ich daher als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht zurück. Ich trete vom Kauf wegen arglistiger Täuschung zurück. Weitere Äußerungen gibt es von mir nicht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen."

PayPal nach Möglichkeit auch nicht mehr nutzen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Beronik
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, und Danke. Hast mir sehr mit Deiner Antwort geholfen. Weiß jetzt wieder wo es weitergeht, da ich mich vorher nur noch im Kreis gedreht habe.
Viele liebe Grüße
Bero

Signatur:

Bero

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